Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

  • Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 06/05/2025 um 5:12
  • Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
    am 06/05/2025 um 5:12
  • Israel: Reise- und Sicherheitshinweise (Palästinensische Gebiete - Gazastreifen) (Teilreisewarnung)
    am 06/05/2025 um 5:12
  • Schweiz: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 05/05/2025 um 15:15

    Letzte Änderungen:  Aktuelles Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Vom 10. bis 17. Mai 2025 findet in Basel der Eurovision Song Contest (ESC) statt, zu dem rund 500.000 Besucher erwartet werden. Bis einschließlich 18. Mai 2025 wird es Verkehrsbeschränkungen und Sperrungen rund um die Veranstaltungsorte geben (insbesondere im Gebiet St. Jakob, aber auch in der Innenstadt). Des Weiteren gilt ein Drohnenflugverbot; es gibt Videoüberwachung rund um die Veranstaltungsorte. Es muss mit verstärkten Sicherheitsvorkehrungen sowie erhöhter Präsenz von Sicherheitskräften gerechnet werden. Zusätzlich kommen mobile Awareness-Teams zu Einsatz, insbesondere an designierten Zufluchtsorten/“Safe Spaces“.  Das Angebot im öffentlichen Nahverkehr wird erheblich ausgeweitet, auch in der Nacht. Informieren Sie sich rechtzeitig über die offizielle Website Eurovision Song Contest Basel 2025, insbesondere über geltende Einschränkungen im Verkehr sowie zu weiteren Themen.  Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Beachten Sie das geltende Drohnenflugverbot vom 9. bis 18. Mai 2025 über dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt und angrenzenden Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft. Folgen Sie stets den Anweisungen der Sicherheitskräfte und wenden Sie sich bei Problemen an erkennbare Awareness-Teams, die Opferhilfe unter der Notfallnummer 143 oder wählen Sie den Notruf unter 112 oder 117.  Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Kriminalität Die Kriminalitätsrate in der Schweiz ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an vielbesuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Das Klima ist alpin-gemäßigt. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall und Lawinenabgängen kommen; bei Tauwetter kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen. Extremwetterlagen mit u.a. Starkregen und in der Folge Murgängen und Hochwasser nehmen insbesondere im alpinen Raum (Kantone Wallis, Graubünden, Tessin, Bern), aber auch in anderen Regionen, zu. Informieren Sie sich zu aktuellen Hochwasser- und Lawinenwarnungen für Ihren jeweiligen Standort auch über die App AlertSwiss. Holen Sie rechtzeitig Informationen beim Schweizer Alpen Club - SAC und von Alpine Sicherheit ein. Verlassen Sie ausgewiesene Wege, Pisten und Loipen nicht und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Grenzkontrollen An der deutsch-schweizerischen Landesgrenze finden derzeit vorübergehende Binnengrenzkontrollen statt. Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen. Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden.   Führen Sie – auch für Kinder – stets gültige Reisedokumente wie Reisepässe oder Personalausweise mit und rechnen Sie ggf. mit Verzögerungen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht, siehe Einreise und Zoll - Reisedokumente. Beachten Sie aktuelle Verkehrsmeldungen und informieren Sie sich rechtzeitig z.B. beim ADAC oder beim Touring Clubs Schweiz TCS. Infrastruktur/Verkehr Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind. Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich, die als Klebe- oder als e-Vignette erhältlich ist. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden. Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1. Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h., dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss. Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang. Auf Bergstraßen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug Vorfahrt. Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen. Lawinenabgänge, Erdrutsche und Überschwemmungen können in den Bergregionen ganzjährig auftreten und zur temporären Sperrung von Straßen und Bahnstrecken führen. Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden. Fahrräder und E-Bikes Fahrräder und E-Bikes müssen auch in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards erfüllen. Dazu gehören ein weißes Vorder- und rotes Rücklicht, Reflektoren, funktionierende Bremsen und aufgepumpte Reifen. E-Bikes müssen außerdem mit einer Klingel ausgestattet sein. Eine helltönende Klingel wird bei Fahrrädern empfohlen. Für E-Bikes gilt das Taglichtgebot. Schnelle E-Bikes ab 25 km/h müssen registriert (gelbes Kontrollschild und E-Bike-Vignette) und mit Rückspiegel und Tachometer ausgestattet sein; außerdem gilt eine Helmpflicht. Das Führen eines E-Bikes ist ab 14 Jahren gestattet; es gilt allerdings eine Führerscheinpflicht. Diese entfällt auf langsamen E-Bikes für Personen ab 16 Jahren. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder, die auch in Deutschland eingetrieben werden können, siehe Rechtliche Besonderheiten. Weitere Informationen bieten das Eidgenössische Bundesamt für Straßen ASTRA und das Informationsportal der Schweizer Behörden. Führerschein Der deutsche Führerschein wird anerkannt. LGBTIQ Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland und können auch dort vollstreckt werden. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja, im Rahmen der Gültigkeit, siehe Anmerkungen. Kinderreisepass: Ja Anmerkungen:  Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Es kann vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist. Führen Sie möglichst gültige Reisedokumente mit. Verwenden Sie keine ehemals als verloren gemeldete und wieder aufgefundene Reisedokumente, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Dieser Widerruf ist unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt und kann zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum. Auch Inhaber deutscher Aufenthaltserlaubnisse können für Aufenthalte bis zu 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen mit ihrem deutschen Aufenthaltstitel und einem gültigen Reisedokument visumfrei in die Schweiz einreisen. Dies gilt auch für Inhaber deutscher Reiseausweise für Flüchtlinge, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, Inhaber deutscher Reiseausweise für Staatenlose, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, sowie Inhaber deutscher Reiseausweise für Ausländer (Alien’s travel document) in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel. Beachten Sie für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen die Informationen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 CHF aber deklarationspflichtig. Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Die deutsch-schweizerische Grenze gilt somit als EU-Außengrenze. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den entsprechenden Bestimmungen. Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist (für Personen ab 17 Jahre) auf 1 l (über 18%) bzw. 5 l (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak. Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Bitte bedenken Sie, dass neben Alkohol und Tabakwaren auch andere Waren bzw. Lebensmittel Einfuhrbeschränkungen unterliegen können und eine Wertfreigrenze gilt. Tiere Haustiere können aus Ländern der EU ohne besondere Bewilligung einreisen, wenn z.B. durch den EU-Heimtierausweis Gesundheit und Impfungen der Tiere nachgewiesen werden können. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Beachten Sie die Hinweise des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auch für Einreisen aus anderen Ländern. Gesundheit Impfschutz Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen bei zu erwartender Exposition in den ausgewiesenen Infektionsgebieten (z. B. Wanderurlaub) auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen. Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen. Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist sehr gut. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG. Lassen Sie sich besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Zentralafrikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
    am 05/05/2025 um 14:00

    Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt. Kampfhandlungen Die Sicherheitslage ist im gesamten Land volatil. Es kommt landesweit zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit Todesopfern. Die Anzahl an Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen, auch auf größeren Verbindungsstraßen, nimmt zu. Mehr als eine Million Bewohner des Landes sind auf der Flucht. Landesweit und auch in der Hauptstadt Bangui können jederzeit wieder Kämpfe ausbrechen. Es kommt verstärkt zu teils unvorhersehbaren Verhaftungen durch Sicherheitskräfte, bei denen keine Rechtsmittel zugelassen sind. Dies betrifft auch Personen, die nicht in der Zentralafrikanischen Republik leben, keine dortige Staatsangehörigkeit haben und sich nur kurzfristig im Land aufhalten. Einschränkungen des inländischen und internationalen Luftverkehrs bis hin zur Schließung des internationalen Flughafens Bangui-M´Poko sind jederzeit möglich. Mit Ausnahme der Präfektur Bangui herrscht im gesamten Staatsgebiet eine Ausgangssperre von 0 bis 5 Uhr, die kurzfristig ausgeweitet werden kann. Die wichtigste Zufahrtsstraße von Douala (Kamerun) nach Bangui wird immer wieder durch bewaffnete Gruppen blockiert, weshalb der Warennachschub unterbrochen ist. Preise auch für Nahrungsmittel steigen, es gibt Warenengpässe. Treibstoff ist nicht durchgängig erhältlich. Auch Konvois der Hilfsorganisationen werden hierdurch beeinträchtigt. Krankenhäuser haben keine Notstromversorgung. Sollten Sie sich trotz Reisewarnung vor Ort aufhalten, beschränken Sie Ihren Bewegungsradius auf Bangui und auf das absolute Minimum und bleiben Sie in gesicherten Unterkünften. Verlassen Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr die Unterkunft. Bei Ausfahrten in den Abendstunden ist ein Begleitschutz notwendig. Gehen Sie insbesondere bei Kampfhandlungen nicht auf die Straße. Beachten Sie die Vorgaben der Ausgangssperre. Halten Sie sich über lokales Radio informiert, wenn Internet- und Telefonverbindungen nicht funktionieren. Denken Sie an Vorratshaltung von Nahrung und Trinkwasser, halten Sie Mobiltelefone und andere Kommunikationsmittel einsatzbereit. Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Seien Sie bei Ihrem Auftreten und Äußerungen in der Öffentlichkeit besonders vorsichtig. Die Regierung verfolgt die von ihr wahrgenommene Unterstützung von Rebellengruppen nachdrücklich.  In der Zentralafrikanischen Republik gibt es keine Deutsche Botschaft, konsularische Hilfe kann vor Ort nicht geleistet werden, sondern erfolgt soweit möglich über die Deutsche Botschaft Jaunde. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste. Sicherheit - Reisewarnung Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt. Terrorismus Terroristische Anschläge können im ganzen Land vorkommen, Ressourcen, besonders der Zugang zu Waffen, sind vorhanden. Es kommt weiterhin zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen Gruppen und den Sicherheitskräften, auch in der Hauptstadtregion und entlang der wichtigen Straßenverbindungen in die Nachbarstaaten. Die Zahl von Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen nimmt zu. Die bewaffneten Gruppen sind immer wieder in Bewegung, eine Vorhersage, wo es zu Kämpfen zwischen Bewaffneten oder zu Anschlägen auf Zivilisten kommen kann, ist nicht möglich. Es kommt oftmals auch zu Übergriffen auf internationale (Hilfs-)Organisationen. Besuchen Sie keine, insbesondere belebten, Orte. Seien Sie bei unvorhergesehenen Ereignissen wachsam und bleiben Sie stets aufmerksam. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Es gibt im gesamten Land andauernd sehr hohe Sicherheitsrisiken und Kampfhandlungen. Das Konfliktgeschehen ist stark dynamisch und weite Teile des Landes stehen nicht unter staatlicher Kontrolle. Militärische Auseinandersetzungen sind jederzeit möglich, auch in der Hauptstadt. Es gibt Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe, auch gegen Zivilisten und durch Sicherheitskräfte. Es kann landesweit zu Protesten und Demonstrationen und in deren Folge zu gewaltsamen Ausschreitungen sowie Verkehrsbehinderungen kommen. Staatliche Autoritäten reagieren harsch und teils unberechenbar sowohl auf jegliche vermeintliche Unterstützung bewaffneter Gruppen als auch auf fehlerhafte Anmeldungen und Dokumente und vermeintlich fehlende Genehmigungen. Es gilt eine Ausgangssperre (siehe Aktuelles). Sollten Sie sich trotz Reisewarnung vor Ort aufhalten müssen, seien Sie besonders vorsichtig, meiden Sie die Nähe zu Kampfhandlungen, bleiben Sie in Gebäuden. Vermeiden Sie in jedem Fall Handlungen, die als Unterstützung bewaffneter Gruppen, ausgelegt werden können und führen Sie Ihren Reisepass bzw. notwendige Unterlagen mit sich. Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und beachten Sie die Ausgangssperre. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist hoch. Im gesamten Land besteht die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität in Form von Entführungen, Plünderungen und Straßenüberfällen sowie von militärischen Handlungen und Schießereien zu werden. Mehr als eine Million Bewohner sind auf der Flucht, teilweise mischen sich bewaffnete Rebellenkämpfer unter die Flüchtlinge. Auch in der Hauptstadt Bangui besteht die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität wie Entführungen, Plünderungen, Einbrüchen und Überfällen zu werden. Das bewaffnete Banditentum, insbesondere in der Hauptstadt nimmt vor allem in den Nacht- und Abendstunden zu. Überfälle auf Privathäuser sind an der Tagesordnung. Private Sicherheitsdienste, die beauftragt werden können, bieten lediglich eingeschränkten Schutz. Halten Sie sich nicht außerhalb des unmittelbaren Stadtzentrums von Bangui auf und meiden Sie möglichst den Besuch von Märkten. Verlassen Sie bei Dunkelheit nicht die Wohnung und beachten Sie die Ausgangssperre. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie in Menschenmengen auf Flughäfen, Märkten und auf belebten Straßen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht tropisches Klima, im Norden Savannen- und im äußersten Nordosten Sahel-Klima. Während der Regenzeit, von Mai bis Oktober bzw. im Norden von Juni bis September, kann es zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Straßen und Wege, aber auch Fundamente und das gesamte Erdreich, können dabei aufweichen und Wasserläufe rasch anschwellen, auch in städtischen Gebieten. Die Trockenzeit dauert von Dezember bis April, insbesondere zwischen Februar und Mai kann es zu großer Hitze im Norden kommen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden Hören Sie auf Hinweise von Einheimischen bezüglich Verhaltensweisen in Waldgebieten und an Wasserläufen. Reiseinfos Zuständige Auslandsvertretung In Bangui gibt es keine deutsche Botschaft. Die zuständige berufskonsularische Vertretung für die Zentralafrikanische Republik ist die deutsche Botschaft in Jaunde, Kamerun. Deutsche Staatsangehörige, die Hilfe benötigen, können sich in Notfällen an die französische Botschaft in Bangui wenden (Tel. +236 21 61 30 00, Mobil: +236 75 04 15 26 oder +236 70 02 86 95). Die Zentralafrikanische Republik hat keine Auslandsvertretung in Deutschland. Zuständige Vertretung ist die zentralafrikanische Botschaft in Paris. Infrastruktur/Verkehr Reisen sind in der gesamten Zentralafrikanischen Republik inklusive der Hauptstadt mit erheblichen Risiken verbunden. Die Zentralafrikanische Republik gehört zu den ärmsten Ländern der Welt und verfügt über so gut wie keine Infrastruktur. Der Lebensstandard der Bevölkerung ist äußerst niedrig. Die Sicherheits- und Versorgungslage sind sehr schlecht. Das Land ist sehr auf internationale Hilfe angewiesen. In der Hauptstadt Bangui gibt es nur eine begrenzte Auswahl an angemessenen Übernachtungsmöglichkeiten. Langanhaltende Ausfälle von Strom- und Wasserversorgung sind an der Tagesordnung. Versorgung und Unterbringung im Landesinneren sind aufgrund der Armut, der schlechten Sicherheits- und Versorgungslage und der fehlenden Infrastruktur sehr beschränkt. Einzig Missionsstationen und Organisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz oder Médecins Sans Frontières (Ärzte ohne Grenzen), die im Vorfeld informiert werden müssen, bieten einfache Unterkunft. Berücksichtigen Sie die eingeschränkten Möglichkeiten im Rahmen eines dringend erforderlichen Sicherheitskonzepts bei unvermeidbaren Reisen. Der Flughafen von Bangui kann aus Sicherheitsgründen kurzfristig für den zivilen Flugverkehr geschlossen werden. Am wichtigsten Grenzübergang in die Republik Kamerun, bei Garoua-Boulaï, kann es zu Blockaden kommen. Die als Hauptverkehrsachse geltende Strecke Garoua - Boulaï – Bangui ist nur im Konvoi, gegen Bezahlung mit einer Begleitung durch die VN/MINUSCA oder die zentralafrikanische Armee, mit dennoch hohem Risiko befahrbar. Es kommt zunehmend zu Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen. Der sogenannte Pantherhügel (la Colline aux Panthères) in Bangui ist militärisches Sperrgebiet und darf nicht ohne Genehmigung betreten werden. Führerschein Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen sind mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und Zahlung einer Geldstrafe von 600.000 XAF (ca. 1.000 EUR) belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen bei Anzeigen von Einheimischen bestraft. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Zum Fotografieren und Filmen bedarf man einer Genehmigung durch das Informationsministerium. Bevor man Menschen fotografiert, sollte man ihr Einverständnis einholen. In der Hauptstadt ist insbesondere das Fotografieren des Präsidentenpalastes, der Residenz des Präsidenten samt dessen Umgebung, des Flughafens und aller öffentlichen Gebäude strikt verboten. Der Besitz von Drogen und deren Konsum ist verboten. Eine Einreise ohne Visum sowie der Aufenthalt mit einer abgelaufenen Einreisegenehmigung kann zur Verhaftung führen, wobei die Dauer der Haft nicht absehbar ist; danach kommt es zur Abschiebung. Auch hohe Geldstrafen können verhängt werden. Nach Ablauf der Einreisegenehmigung bzw. des Visums, ohne eine rechtzeitige Verlängerung, wird in der Regel eine Strafe von 500.000 XAF (ca. 800 EUR) verhängt. Die Verkehrsvorschriften sollten strikt eingehalten werden, da bei Verstoß hohe Geldbußen bzw. Entzug der Fahrzeugpapiere und des Führerscheins drohen. Ein ausländischer Führerschein muss, bei einem Aufenthalt von über sechs Monaten, in einen nationalen Führerschein des Gastlandes umgetauscht werden. Das Tragen von Uniformen insbesondere Tarnkleidung (Camouflage) ist in der Zentralafrikanischen Republik verboten, Mitglieder der Streitkräfte sind davon ausgenommen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der CFA-Franc (XAF). Kreditkarten werden nur selten akzeptiert, auch gibt es kaum Geldautomaten für internationale Debit- (Girocard) oder Kreditkarten. Die Mitnahme von Bargeld in EUR wird empfohlen. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:  Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Visaerteilung noch mindestens sechs Monate gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor Einreise bei der für Deutschland zuständigen zentralafrikanischen Botschaft in Paris beantragt werden muss. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Fremd- und Landeswährung können unbeschränkt eingeführt werden, müssen aber ab einem Wert von 25.000 XAF deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist auf den bei Einreise deklarierten Betrag begrenzt. Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen ist verboten, Jagdwaffen müssen deklariert werden. Eine Genehmigung für die Einfuhr kann vor der Einreise beantragt werden. Daher sollten Jagdaufenthalte über eine der zahlreichen Safarigesellschaften organisiert werden, die die Formalitäten erledigen können. Die Einfuhr von Nahrungsmitteln ist an Restriktionen gebunden. Die Ausfuhr von Naturprodukten (Holz, Pflanzen, Tierhäute, Knochen o.a.) ist, auch in verarbeiteter Form, über das Forstministerium genehmigungspflichtig. Die Einfuhr eines Fahrzeugs muss deklariert werden (Laissez-Passer). Anzuraten ist die Beschaffung eines internationalen „Carnet de Passage“ (erhältlich über den ADAC oder den AvD). Damit muss kein Zoll bezahlt werden; die Ausfuhr des Fahrzeugs ist dann verbindlich. Tiere Die Einfuhr von Haustieren ist nur über den internationalen Flughafen von Bangui M’Poko möglich. Die Einfuhrbestimmungen verlangen nicht zwingend, dass das Tier mit einem Mikrochip versehen wurde, dies wird jedoch zur Identifikation empfohlen. Hunde, Katzen und Frettchen benötigen eine Tollwutimpfung, die mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgen muss, sie darf jedoch nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Für alle Tiere muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis in französischer Sprache mitgeführt werden, nachdem das Tier keine Anzeichen von Erkrankungen aufweist und bei Hunden, Katzen und Frettchen aus einem tollwutfreien Bezirk stammt. Gesundheit Aktuelles   Bitte beachten Sie die Hinweise zu Mpox und zum aktuellen Geschehen. Impfschutz Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden ab dem Alter von neun Monaten bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Es kommt immer wieder zu Gelbfieberausbrüchen. Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio, Tollwut und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen. Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion. Malaria Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme (Chemoprophylaxe) sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.  Sexuell übertragene Krankheiten Die HIV-Prävalenz in der Bevölkerung liegt landesweit bei ca. 4%, in Risikogruppen wesentlich höher. HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Cholera ist endemisch, Ausbrüche werden immer wieder beobachtet. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten. Schistosomiasis (Bilharziose) Schistosomiasis wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis. Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab. Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis) Die afrikanische Schlafkrankheit ist endemisch, insbesondere im Norden der Zentralafrikanischen Republik. Jährlich werden mehrere hundert Fälle diagnostiziert. Von einer hohen Dunkelziffer im gesamten Grenzgebiet zu Tschad und Sudan ist auszugehen. Die afrikanische Schlafkrankheit kann durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden. Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist landesweit völlig unzureichend. In der Hauptstadt gibt es Privatkliniken, die insgesamt einen etwas besseren Standard bieten, allerdings ebenfalls mit Versorgungsproblemen kämpfen;  die Gesundheitsstation der französischen Botschaft kann eventuell eine Notversorgung durchführen. Die staatlichen Krankenhäuser sind fast nicht funktionsfähig. Französische Medikamente sind begrenzt in den Apotheken der Hauptstadt erhältlich. Im Landesinneren, aber auch in den Provinzhauptstädten, ist die Medikamentenversorgung sehr eingeschränkt. Für jede ernste Erkrankungen ist eine Evakuierung nach Europa dringend anzuraten. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss   Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.      Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise  

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