Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

  • Israel: Reise- und Sicherheitshinweise (Palästinensische Gebiete - Gazastreifen) (Reisewarnung)
    am 21/06/2025 um 8:04
  • Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
    am 21/06/2025 um 8:04
  • Jordanien: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 20/06/2025 um 16:45

    Letzte Änderungen:  Aktuelles – Sicherheitslage Jordanien Einreise und Zoll – VisumRedaktionelle Änderungen Eilmeldung Durch die andauernden militärischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und Iran hat sich die Sicherheitslage in der gesamten Region verschärft. Eine regionale Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Es kann jederzeit zur Sperrung von Lufträumen bzw. zum Ausfall von Flugverbindungen kommen; mehrere Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Falls Sie sich in der Region aufhalten: Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND); weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte. Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Von nicht notwendigen Reisen nach Jordanien wird abgeraten.  Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten. Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer Sicherheitslage Jordanien Durch die andauernde militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und Iran hat sich die Sicherheitslage in der gesamten Region verschärft. Eine regionale Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit dem Konflikt kann es auch in Jordanien jederzeit zu sicherheitsrelevanten Vorfällen und erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommen. Auch wenn Jordanien kein direktes Ziel ist, muss mit Überflügen von Drohnen und Raketen und ggf. mit herabfallenden Trümmern gerechnet werden. Der jordanische Luftraum wird derzeit immer wieder ganz oder teilweise gesperrt. Längerfristige Luftraumsperrungen können nicht ausgeschlossen werden.  Auch aufgrund der angespannten Situation in Israel und den Palästinensischen Gebieten kann es immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten sowie auch der zeitweisen Schließung der Grenzübergänge zwischen Israel und Jordanien kommen, insbesondere auch am Grenzübergang King-Hussein-Brücke (Allenby-Brücke) bei Ausreise aus dem Westjordanland, siehe Einreise und Zoll – Einreise aus Israel. In grenznahen Regionen (insbesondere auch auf dem Dead Sea Highway) kann es zu Sperrungen und/oder zusätzlichen Kontrollstellen kommen. Derzeit kommt es in Jordanien in Folge der regionalen Konflikte immer wieder zu Demonstrationen mit teilweise hohen Teilnehmerzahlen. Weitere Demonstrationen, vor allem freitags nach dem Mittagsgebet, sind wahrscheinlich. Dabei kann das Aufkommen von antiwestlicher Stimmung nicht ausgeschlossen werden. Von nicht notwendigen Reisen nach Jordanien wird abgeraten.  Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten. Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise zu Israel und den Palästinensischen Gebieten. Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in den Medien und leisten Sie den Sicherheitshinweisen der jordanischen Sicherheitskräfte und Behörden Folge. Setzen Sie sich bei Fragen bezüglich Umbuchungen mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Es wird dringend geraten, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten. Informieren Sie sich vor einem geplanten Grenzübertritt darüber, ob der jeweilige Grenzübergang geöffnet ist, siehe auch Einreise und Zoll - Visum.  Beachten Sie, dass mit der Beantragung/Erteilung eines eVisum vor Einreise erhebliche Wartezeiten an der Grenze (zur Einholung eines Visum „on arrival“) bei Einreise vermieden werden können. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte. Sicherheit Von nicht notwendigen Reisen nach Jordanien wird abgeraten.  Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten. Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer Terrorismus In Jordanien besteht insbesondere aufgrund der Lage in Syrien und im Irak landesweit die Gefahr von Terroranschlägen, auch an Orten, die von Ausländern besucht werden. Die jordanischen Behörden haben daher ihre Sicherheitsvorkehrungen erhöht. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, unvorhergesehenen Ereignissen besonders aufmerksam. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Siehe Aktuelles Sowohl das syrisch-jordanische als auch das irakisch-jordanische Grenzgebiet sind militärisches Sperrgebiet, in dem besondere Bestimmungen gelten. Aufgrund der geographischen Nähe zu den Nachbarstaaten Syrien und Irak und dem hohen Aufkommen an Flüchtlingen in der Region mit vereinzelten Auseinandersetzungen sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. In Jordanien kommt es sowohl in der Hauptstadt Amman als auch in anderen Städten und Ortschaften des Landes vor allem an den Wochenenden nach dem Freitagsgebet des Öfteren zu Demonstrationen und Protestaktionen, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Forderungen artikulieren. In der Folge kann es zu Verkehrsbeeinträchtigungen und auch zu vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Es kann immer wieder zu Streiks, Demonstrationen und auch gewaltsamen Auseinandersetzungen, Straßenblockaden und gelegentlich zu Steinwürfen auf Fahrzeuge kommen. Weiterhin kann es jederzeit ohne Vorwarnung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen (auch mit Schusswaffengebrauch) zwischen verschiedenen Volksgruppen oder Familien kommen. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Bei Straßenblockaden kehren Sie ggf. um oder nutzen Sie alternative Routen. Informieren Sie sich über die lokalen Medien und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit. Informieren Sie sich über die lokalen Medien und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Beachten Sie die fortgeltende Reisewarnung Syrien und die Reisewarnung Irak. Kriminalität Die Kriminalitätsrate in Jordanien ist niedrig. Straftaten wie Taschendiebstähle, vereinzelte Sexualdelikte, z. B. verbale und körperliche Belästigungen durch Einzelpersonen oder Gruppen von jungen Männern, aber auch Fahrzeugdiebstähle oder Einbrüche in Fahrzeuge kommen, insbesondere an von Touristen stark frequentierten Orten (vor allem im Bereich Totes Meer/Wadi Mujib) sowie in den ländlichen Regionen, vor. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Lassen Sie keine Wertsachen oder Dokumente in unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen zurück. Weichen Sie dort bestenfalls auf beaufsichtigte Parkplätze aus. Seien Sie als allein reisende Frau besonders vorsichtig und lassen Sie sich nach Möglichkeit durch vertrauenswürdige Personen begleiten. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima In den östlichen und südlichen Landesteilen herrscht Wüstenklima, im Bergland am Rand des Jordangrabens ist es mediterran, an der Rotmeerküste subtropisch. In den Herbst- und Wintermonaten kann es insbesondere bei Niederschlägen nach Dürreperioden zu plötzlich auftretenden Überschwemmungen und Sturzfluten kommen. Zuletzt mussten Ende 2022 zahlreiche Touristen aus Petra evakuiert werden. Der gesamte Westen Jordaniens liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann. Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte. Informieren Sie sich vor Wanderungen in Bergen/Flusstälern (Wadi) bei Tourenführern, Reiseveranstaltern oder lokalen Behörden über die Gefahrensituation. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Siehe Aktuelles Infrastruktur/Verkehr Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Bei der Mitführung entsprechender Medikamente zu medizinischen Zwecken muss die ärztliche Notwendigkeit in englischer Sprache dokumentiert sein. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird. Es besteht strenges Fotografierverbot militärischer Anlagen und Einrichtungen. Majestätsbeleidigung ist ebenfalls unter Strafe gestellt. Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird. Lassen Sie auf Reisen mit Ihrem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen besondere Vorsicht walten. Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste nur in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und achten Sie dabei auf einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen. Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten. Verlassen Sie Hauptstraßen im Jordantal im Zweifel nicht bzw. beachten Sie Warnschilder für Landminen. Führerschein In vielen Fällen wird der deutsche Führerschein (im EU-Format) als ausreichend anerkannt. Es ist jedoch empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist. LGBTIQ Obwohl die jordanischen Gesetze gleichgeschlechtliche, sexuelle Handlungen nicht verbieten, wird Homosexualität sozial nicht toleriert. Jordanien erkennt keine gleichgeschlechtlichen Ehen an. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird. Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Majestätsbeleidigung ist ebenfalls unter Strafe gestellt. Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Jordanische Dinar (JOD). Bargeldabhebung an gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in den von Touristen besuchten Orten in der Regel möglich. Der Umtausch von Bargeld in EUR oder USD ist bei vielen Wechselstuben und Banken möglich. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Mögliche Einreisebeschränkungen Mit HIV infizierte Personen dürfen nicht nach Jordanien einreisen und sich nicht in Jordanien aufhalten, siehe auch Gesundheit – HIV. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Mindestrestgültigkeitsdauer wird streng kontrolliert. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Die Visumsbeantragung vor der Einreise ist für deutsche Staatsangehörige nicht verpflichtend, die Visumbeantragung bei Einreise (Visum on arrival) kann allerdings mit erheblichen Wartezeiten an den Grenzübergängen verbunden sein. Visum vor der Einreise Ein Visum kann vor der Reise online beim jordanischen Innenministerium beantragt werden. Auch die Antragstellung über die App des Innenministeriums ist möglich. Bei Einreise muss das elektronisch ausgestellte Visum mitgeführt werden. Visum bei Einreise („on arrival“) Das Visum kann bei Einreise an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba auch „on arrival“ beantragt werden. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40 JOD muss an den Flughäfen sofort in JOD bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden). Eine Kreditkartenzahlung ist in der Regel möglich. Einreise aus Israel Siehe Aktuelles Das Visum kann bei Einreise über die Grenzübergänge Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh-Hussein-Brücke (nördliche Grenze) beantragt werden. Momentan muss mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden. Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus dem Westjordanland (Palästinensische Gebiete) kommend informieren Sie sich bitte aktuell zu den derzeit geltenden Einreisevoraussetzungen bei den jordanischen Behörden.  Reiseveranstalter bieten Ausflüge unter Vermittlung der Grenzabfertigung (gegen Gebühren) an, sodass keine vorherige Visumserteilung, aber die vorherige Übermittlung von Passkopien erforderlich ist.  Bei einer Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg, wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Berlin oder in Tel Aviv aufzunehmen. Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise zu Israel und den Palästinensischen Gebieten. Längerfristiger Aufenthalt Sollte der ein Aufenthalt von mehr als vier Wochen in Jordanien beabsichtigt werden, muss die für den Aufenthaltsort zuständige Polizeistation vor Ablauf der ersten vier Wochen des Aufenthalts aufgesucht werden, um eine Verlängerung des Visums zu beantragen. Hierfür muss die Einreise/Grenzübertritt anhand des Einreisestempels im Pass nachgewiesen werden. Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke ist darauf zu achten, dass dieser Stempel in den Pass und nicht auf einen separaten Einlegezettel gestempelt wird. Ggf. kann dies beim zuständigen Residence Department in Amman (allerdings sehr zeitaufwändig) nachgeholt werden. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt. Einreisekontrolle Deutsche, die in der Region (aber nicht in Jordanien) geboren wurden, insbesondere bei irakischer, syrischer oder palästinensischer Abstammung, müssen damit rechnen, bei der Einreise zurückgewiesen oder durch die jordanischen Sicherheitsbehörden befragt zu werden. In Einzelfällen können Reisende auch zu einem Gespräch am folgenden Tag geladen werden. Dieser Aufforderung sollte unbedingt Folge geleistet werden, da ansonsten die Ausreise verweigert wird. Betroffenen wird daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon vorab elektronisch zu beantragen (siehe Einreise und Zoll - Visum) Israelische Stempel oder Stempel der jordanischen Grenzübergangsstellen zu Israel im Pass können zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten) führen. Personen, die an übertragbaren Krankheiten, wie Tuberkulose, Hepatitis B und C, sowie HIV, leiden, dürfen nach Jordanien weder einreisen noch langfristigen Aufenthalt nehmen. Medizinisches Fachpersonal muss HIV-Infektionen melden. Minderjährige Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen. Für Minderjährige, die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält, gilt: Falls sie bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden.  Es sind zunehmend Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument führt, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Bargeld darf bis zu einem Gegenwert von 15.000 JOD (ca. 19.460 EUR) ins Land gebracht werden. Darüber hinaus gehende Beträge müssen dem jordanischen Zoll angezeigt werden. Reisebedarf inklusive Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden, muss aber wieder ausgeführt werden. Bis zu 1 l Alkohol, außerdem 200 Zigaretten und 200 g Tabak dürfen zollfrei mitgeführt werden. Die Einfuhr von Waffen, Drohnen, Funkgeräten, Rauschgift und pornografischen Schriften ist verboten. Ebenfalls verboten ist die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen. Einreise mit einem Fahrzeug Bei Einfuhr eines Pkw, müssen an der Grenze ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung und ein „Triptyk“ oder „Carnet de Passages“ (Grenzübertrittsschein) vorgelegt werden. Diese Dokumente sind gegen Gebühr bei den deutschen Automobilclubs erhältlich. Die europäische Haftpflichtversicherung gilt in Jordanien nicht. An der Grenze muss daher eine temporäre Haftpflichtversicherung (etwa 22 JOD) abgeschlossen werden . Drei Monate nach Einfuhr muss das Fahrzeug verzollt werden, wobei der Zoll über 100% des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Das Alter des Fahrzeugs unterliegt keinen Beschränkrungen und ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel-Pkw ist für Privatpersonen ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebietes müssen alle Personen ab einem Alter von 1 Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Bei Einreise aus einem Poliogebiet muss der Nachweis einer Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) innerhalb der letzten 12 Monate bis vier Wochen vor Abreise aus dem Poliogebiet erbracht werden. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. HIV/AIDS Die Inzidenz von HIV-Infektionen in Jordanien ist sehr gering. Mit HIV infizierte Personen dürfen nicht nach Jordanien einreisen und sich nicht in Jordanien aufhalten, siehe auch Einreise und Zoll – Mögliche Einreisebeschränkungen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. MERS (Middle East Respiratory Syndrome) Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS. Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen. Weitere Infektionskrankheiten Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Durch nicht pasteurisierte Milchprodukte kann Brucellose übertragen werden. Luftverschmutzung Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B.  über den World Air Quality Index sowie die App IQAir. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau ist in Amman sehr gut. Hier sind besonders die beiden großen Privatkrankenhäuser der Maximalversorgung, das Al-Khalidi Medical Center und das Arab Medical Center, zu nennen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit starken Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Armenien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
    am 20/06/2025 um 15:00

    Aktuelles – Sicherheitslage in der RegionRedaktionelle Änderungen   Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Sicherheitslage in der Region Durch die andauernde militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und Iran hat sich die Sicherheitslage in der gesamten Region verschärft. Eine regionale Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit dem andauernden Konflikt kann es auch in Armenien zu sicherheitsrelevanten Vorfällen, erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs sowie ggf. Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen. Die Grenze zu Iran ist passierbar, eine Ausreise aus Iran nach Armenien ist für deutsche Staatsangehörige visumsfrei möglich, siehe Einreise und Zoll - Visum.  Informieren Sie sich über die lokalen Medien über aktuelle Entwicklungen. Seien Sie an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und Behörden. Sicherheit - Teilreisewarnung Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Aserbaidschan, nämlich Provinz Tavush: die Nationalstraße M16 nördlich von Idschewan (Ijevan) und alle Gebiete östlich davon, Provinz Ararat: das Dorf Jerasch (Yeraskh) und die M2 zwischen Jerasch und Kerki, Provinz Gegharkunik: alle Gebiete östlich und nordöstlich von Vardenis sowie östlich der Nationalstraße M14 zwischen Vardenis und Drakhtik, Provinz Vayots Dzor: alle Gebiete zwischen Dschermuk (Jermuk) und der Grenze zu Aserbaidschan, einschließlich der Stadt Dschermuk (Jermuk), Provinz Syunik: alle Gebiete nördlich der Nationalstraße M2 sowie alle Gebiete östlich von Goris und ab Goris die gesamte Straße M2 bis Syunik und die Gebiete östlich davon (Grenzgebiet zu Aserbaidschan), sowie ab Kapan die Straße M17 bis zur iranischen Grenze. wird gewarnt. Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Grenzgebiet zu Aserbaidschan Die gesamte Ostgrenze Armeniens wurde 2020 mit der Rückgabe der besetzten Gebiete an Aserbaidschan Grenzgebiet zu Aserbaidschan. Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist geschlossen; ein Grenzübertritt ist nicht möglich. Es besteht Minengefahr. Im Südosten des Landes verläuft die Nationalstraße M2 von Goris über Shurnukh nach Kapan teilweise nah am aserbaidschanischen Gebiet bzw. an Gebieten mit noch nicht geklärtem Grenzverlauf.  Bewaffnete Auseinandersetzungen im gesamten Grenzgebiet zu Aserbaidschan können nicht ausgeschlossen werden, siehe Sicherheit– Teilreisewarnung. Es wird zu besonderer Vorsicht geraten. Beachten Sie die Teilreisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet zu Aserbaidschan, siehe Sicherheit - Teilreisewarnung. Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte. Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert. Kriminalität Armenien verzeichnet eine gering ausgeprägte Gewaltkriminalität. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, der Einsatz von K.-o.-Tropfen oder Einbrüche können vorkommen. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und zeigen Sie in der Öffentlichkeit keine Wertsachen. Speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Lassen Sie Speisen und Getränke nie unbeaufsichtigt und beobachten Sie das Servieren. Nehmen Sie keine offenen Speisen und Getränke von Unbekannten an. Sollten Sie sich nach dem Verzehr unwohl fühlen, bitten Sie sofort um Hilfe von Bekannten, Mitreisenden oder Personal. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es immer wieder zu Erdbeben kommt. Es gibt unterschiedliche Lokalklimata aufgrund des Gebirgsreliefs. In Tälern und im Gebirgsvorland (u.a. Eriwan) herrscht trockenes Kontinentalklima mit heißen Sommern, insbesondere im Nordwesten gibt es kalte, schneereiche Winter. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Siehe Aktuelles Infrastruktur/Verkehr Bei den bestehenden Zug- und Busverbindungen kommt es häufig zu Verspätungen.  Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Eriwan ist in der Regel gut. Jedoch gibt es v.a. in ländlichen Gebieten nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, unzureichende Beschilderung und Leitplanken sowie Erdrutsche, die besonders in den Wintermonaten und nach Regenfällen auftreten können. Straßengräben bzw. Kanalisation fehlen teilweise, insbesondere auf Bergstraßen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden. Es besteht ein absolutes Alkoholverbot beim Autofahren. Die landesweite Notrufnummer lautet 911.  Verkehrsregeln werden in Armenien teilweise nicht beachtet; das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 3.000 EUR für Sachschäden, sodass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten. Bei Kfz-Versicherungsstreitigkeiten, die nur gerichtlich geklärt werden können, muss ein armenischer Rechtsanwalt auf eigene Kosten beauftragt werden. Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen. Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv. Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kaskoversicherung). Führerschein Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der jedoch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist, wird aber empfohlen. Bei einem längeren Aufenthalt und beim Kauf eines Kfz ist ein armenischer Führerschein erforderlich. LGBTIQ Trotz der Entkriminalisierung homosexueller Handlungen unter Erwachsenen sind LGBTIQ-Personen nach wie vor gesellschaftlichem Druck ausgesetzt, wenngleich keiner gezielten staatlichen Diskriminierung. Es gibt Einzelfälle von Angriffen auf LGBTIQ-Personen. Allerdings sind keine Fälle tätlicher Angriffe auf Reisende bekannt. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Waffen- und Drogenbesitz sowie Prostitution stehen unter Strafe. Das Fotografieren sowie das Filmen militärischer, polizeilicher und Infrastruktureinrichtungen (z.B. der Grenzübergänge und der Anlagen der U-Bahn in Eriwan) sollten unterbleiben. Zwischen Armenien und der Russischen Föderation, sowie zwischen Armenien und Iran bestehen Auslieferungsabkommen. Falls in einem der o.g. Staaten ein Haftbefehl besteht, schützt der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit Reisende nicht vor einer möglichen Auslieferung. Wehrpflicht Jeder armenische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des armenischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für deutsch-armenische Doppelstaater. Dabei spielt es keine Rolle, ob Betroffene sich jemals zuvor in Armenien aufgehalten haben oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen sind und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Armenien hatten. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Armenien ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Armenien zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Deutsch-Armenier gelten in Armenien ausschließlich als Armenier und unterliegen somit den armenischen Gesetzen. Eine Hilfestellung ist nur sehr begrenzt möglich.  Männer armenischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der armenischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der armenischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Armenien mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter armenischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Die Deutsche Botschaft Eriwan unterstützt Betroffene mit offiziellen Anfragen beim Außenministerium, hat jedoch auf die Bearbeitungsdauer der armenischen Behörden, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, keinen Einfluss. Möglicher Verlust der armenischen Staatsangehörigkeit bei laufendem Einbürgerungsantrag in Deutschland Armenischen Staatsangehörigen kann bei Einreise nach Armenien Staatenlosigkeit drohen, wenn sie zuvor einen Einbürgerungsantrag in Deutschland und einen Antrag auf Entlassung aus der armenischen Staatsangehörigkeit gestellt haben. In der Vergangenheit wurde armenischen Staatsangehörigen wiederholt von den zuständigen Behörden bei Einreise der armenische Reisepass abgenommen, obwohl das Einbürgerungsverfahren in Deutschland noch nicht abgeschlossen war. Eine Einbürgerung kann jedoch erst nach erfolgter Wiedereinreise nach Deutschland stattfinden, die in diesem Fall nur mit einem Visumsantrag und einem Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer möglich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt dabei mehrere Wochen. Vor einer Reise nach Armenien wird diesem Personenkreis empfohlen, den Abschluss des deutschen Einbürgerungsverfahrens abzuwarten. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Dram (AMD). USD-Noten neueren Datums und EUR können getauscht werden. Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet, sodass die Bezahlung in AMD zu erfolgen hat. Die meisten Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten, zunehmend auch außerhalb der Hauptstadt Eriwan. In der Innenstadt von Eriwan gibt es zahlreiche Geldautomaten, an denen Bargeld mit ausländischen Debit- (Girocard) und Kreditkarten abgehoben werden kann, derzeit max. 150.000 AMD pro Abhebung. Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich, in den Provinzhauptstädten sind Geldautomaten vorhanden. Prüfen Sie Ihre EUR-Noten beim Rücktausch von Landeswährung in EUR sorgfältig, da Fälschungen im Umlauf sind. Treten Sie Reisen außerhalb der Hauptstadt nur mit ausreichenden Bargeldreserven an. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Kinderreisepass: Ja Dienstpass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Anmerkungen:  Ausweisdokumente müssen über die Reise hinaus gültig sein. Sofern Reisende einen Einreise- bzw. Ausreisestempel für Aserbaidschan im deutschen Reisepass haben, müssen sie bei Einreise nach Armenien mit kurzer Befragung durch die armenischen Grenzbehörden rechnen. Die Einreise nach Aserbaidschan über die Landgrenze aus Armenien ist nicht möglich. Das betrifft auch die Region Karabach und den sogenannten „Latschin-Korridor“. Die Grenzen zur Türkei sind dauerhaft geschlossen. Einreise Die Einreise nach Armenien muss unbedingt mit einem gültigen Reisepass erfolgen, die Vorlage eines Personalausweises ist nicht ausreichend. Eine Einreise nach Armenien mit einem beschädigten deutschen Reisepass ist nicht möglich. Einreisende mit beschädigtem Reisepass werden von den armenischen Grenzbeamten zurückgewiesen. Sie dürfen den Transitbereich nicht verlassen, auch nicht zur Stellung eines Antrags auf einen Reiseausweis zur Rückkehr oder einen vorläufigen Reisepass bei der Deutschen Botschaft Eriwan, und werden mit dem nächsten Flug zu ihrem Abflugort zurückgeschickt. Ausreise Eine Ausreise aus Armenien ist mit einem beschädigten Reisepass nicht möglich. Die Ausreise aus Armenien nach Deutschland ist für armenische oder ausländische Staatsangehörige mit einer deutschen Fiktionsbescheinigung nicht möglich. Eine Ausreise ist nur mit einem gültigen deutschen Aufenthaltstitel (in Form der Scheckkarte) möglich. Reisende, die nur über eine deutsche Fiktionsbescheinigung verfügen, werden bei Abflug von den armenischen Grenzbeamten zurückgewiesen. Sie müssen ein nationales Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland bei der deutschen Botschaft in Eriwan beantragen und dazu ihren Antragstermin online buchen. Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Wochen. Visum Deutsche und EU-Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr unabhängig vom Reisezweck kein Visum. Längerfristiger Aufenthalt Für Aufenthalte von mehr als 180 Tage oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist – unbedingt vor Ablauf der 180-Tage-Frist – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen in Eriwan (Zentrale Pass- und Visastelle, Davtashen, 4. Bezirk, Haus 17/10, Tel.: +374 10 370253) mittels Antragsformular eine Verlängerung zu beantragen. Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf der Frist das Land verlassen. Ausländer, die sich über 180 Tage in Armenien aufhalten ohne die erforderliche Genehmigung erhalten zu haben, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (von 50.000 bis 100.000 AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen. Informieren Sie sich ggf. zu armenischen Visa beim Außenministerium der Republik Armenien. Minderjährige Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen. In der Praxis wird aber bei Minderjährigen bei Einreise mit einem Elternteil auf die Einwilligungserklärung des anderen Elternteils meist verzichtet. Alleinreisende Minderjährige benötigen jedoch eine Einwilligungserklärung ihres gesetzlichen Vertreters mit Übersetzung ins Armenische oder Russische. Informationen zu möglichen Ausreiseproblemen wehrpflichtiger Doppelstaater und eingebürgerter Deutscher armenischer Herkunft siehe Reiseinfos, rechtliche Besonderheiten. Ausreise in Nachbarländer Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder). Es gibt folgende für Ausländer passierbare Grenzübergänge von Armenien nach Georgien: Bavra, Gogavan/Guguti und Bagratashen/Sadakhlo. Aktuelle Informationen zu Grenzübergängen sind auch im Internet abrufbar. Mit dem Zug ist auch der Grenzübergang Ayrum/Sadakhlo nutzbar.  Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich. Einfuhrbestimmungen Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen (z. B. Teppiche, Bilder) unterliegt Beschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über nationales Kulturgut Armeniens. Exportgenehmigungen sind einfach zu erhalten. Verstöße gegen die Ausfuhrbestimmungen können zu Gefängnisstrafen führen. Einreise mit eigenem Fahrzeug Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug sind Gebühren für dessen Einfuhr, Straßennutzung und eine Ökosteuer an der Grenze zu entrichten. Auch bei Bestehen internationalen Haftpflichtversicherungsschutzes kann der Abschluss einer zusätzlichen für Armenien gültigen Versicherung verlangt werden. Dabei ist zwecks korrekter Berechnung anzugeben, wie viele Tage das Fahrzeug in Armenien verbleiben soll. Bei Überschreitung der deklarierten Aufenthaltsdauer muss mit einer erheblichen Strafzahlung gerechnet werden, die in der Regel nicht bei der Ausreise, sondern nur beim Zollamt in Armenien beglichen werden kann. Tiere Die Einfuhr maximal zweier Haustiere pro Person ist möglich. Dazu wird ein internationaler Impfausweis zwecks Nachweises der notwendigen Tollwutimpfungen sowie eine aktuelle Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes benötigt. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Tuberkulose Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt i.d.R. von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Armenien deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa. Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache. Tollwut Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Armenien treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Tollwut. Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch insbesondere außerhalb der großen Städte nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird meist Barzahlung verlangt. In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise  

  • Eswatini: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 20/06/2025 um 13:45

    Letzte Änderungen: Gesundheit - Malaria Redaktionelle Änderungen   Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die innenpolitische Lage ist derzeit stabil. Spontane Demonstrationen können dennoch nicht ausgeschlossen werden.   Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Die Kriminalitätsrate in Eswatini ist niedriger als in den Nachbarländern Südafrika und Mosambik, jedoch in letzter Zeit gestiegen. In der Regel nimmt die Anzahl der Übergriffe in der Ferienzeit vor Weihnachten zu. Raubdelikte an Ausländern bei Besuchen der Stadtzentren von Mbabane, Manzini und Matsapha sowie bei Überlandfahrten sind nicht häufig, kommen aber ebenso vor wie Kreditkartenbetrug und Autodiebstahl mit Waffengewalt, sog. Carjacking. Meiden Sie die Stadtzentren von Mbabane und Manzini und Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit. Nehmen Sie keine Anhalter mit und reisen Sie möglichst nicht alleine in abgelegene Gegenden. Geben Sie Kreditkarten nicht aus der Hand, sondern verlangen Sie zur Zahlung ein mobiles Lesegerät. Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Busbahnhöfen und auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.   Natur und Klima Das Klima ist subtropisch, gemäßigt bis heiß, je nach Höhenlage. Die Regenzeit geht von Oktober bis April. Vor allem in dieser Zeit kann es zu Überschwemmungen kommen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Zuständige Auslandsvertretung Es gibt keine berufskonsularische Vertretung in Eswatini. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Pretoria/Südafrika, in konsularischen Notfällen können deutsche Staatsangehörige das Verbindungsbüro in Mbabane kontaktieren. Infrastruktur/Verkehr Alle öffentlich zugänglichen Verkehrsmittel sind schlecht gewartet und häufig überladen. Es herrscht Linksverkehr. Der Zustand der Straßen ist an vielen Stellen verbesserungsbedürftig, die Unfallgefahr ist auch tagsüber hoch. Zudem befinden sich regelmäßig (auch nachts) Fußgänger und Tiere auf der Fahrbahn. Zusammenstöße mit großen Tieren wie Kühen und Ziegen sind keine Seltenheit. Vermeiden Sie möglichst Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den beschriebenen Risiken an. Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit. Führerschein Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen sind in Eswatini weiterhin gesetzlich verboten und können mit Freiheitsstrafen geahndet werden. In jüngster Zeit sind gleichwohl keine Fälle strafrechtlicher Verfolgung bekannt geworden. Gleichgeschlechtliche Beziehungen gelten in Eswatini vielfach als gesellschaftliches Tabu. Es muss weiterhin damit gerechnet werden, dass öffentliche Zuneigungsbekundungen gleichgeschlechtlicher Paare in Eswatini als Erregung öffentlichen Ärgernisses verstanden und geahndet werden können. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Das Fotografieren öffentlicher Gebäude und militärischer Einrichtungen ist verboten. Für professionelle Fotoaufnahmen von traditionellen öffentlichen Veranstaltungen wie des traditionellen Reed Dance (alljährlich Ende August/Anfang September) und des Incwala-Festes (Dezember/Januar) muss eine Genehmigung eingeholt werden. Besitz, Konsum und Handel mit illegalen Drogen werden streng bestraft. Die Strafen reichen von hohen Geld- bis zu Gefängnisstrafen. Das Strafrecht Eswatinis sieht für besonders schwere Verbrechen wie Mord die Todesstrafe vor, sie ist in den letzten Jahrzehnten aber in keinem Fall vollstreckt worden. Prostitution ist verboten. Besonders Kinderprostitution wird mit hohen Strafen geahndet. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Lilangeni (SZL, Mehrzahl: Emalangeni), der im Verhältnis 1 zu 1 fest an die südafrikanische Währung Rand (ZAR) gekoppelt ist. SZL und ZAR sind in Eswatini gesetzliches Zahlungsmittel, südafrikanische Münzen werden jedoch nicht akzeptiert. Bargeld (EUR oder USD) kann in Eswatini gewechselt werden, sollte aber nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. In der Hauptstadt Mbabane, in Manzini und in einigen anderen Städten gibt es internationale Geldautomaten, und viele Restaurants und Hotels akzeptieren Zahlungen mit Kreditkarten wie Mastercard und Visa. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und über mindestens zwei bis drei freie Seiten verfügen. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das entweder bei Einreise („on arrival“) oder vor der Einreise beantragt werden muss. Visum bei Einreise („on arrival“) Für touristische Aufenthalte wird dieses bei der Einreise („on arrival“) an der Grenze für 30 Tage erteilt. Verlängerungen für maximal weitere 90 Tage können beim Innenministerium beantragt werden. Visum vor Einreise Für alle anderen Reisezwecke ist die Einholung eines Visums vor Einreise erforderlich. Nähere Informationen bietet der Honorarkonsul des Königreichs Eswatini in Berlin oder die für Deutschland zuständige Botschaft von Eswatini in Brüssel. Minderjährige Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise Südafrika insbesondere für die Reise von und mit Minderjährigen, da die Einreise nach Eswatini bzw. die anschließende Ausreise vielfach über Südafrika erfolgt.   Einfuhrbestimmungen Die Ein- bzw. Ausfuhr von Bargeld über 15.000 SZL/ZAR muss beim Zoll oder der Polizei bei Ein- bzw. Ausreise deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Tiere Für die Einfuhr von Haustieren müssen diese gegen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft sein und ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland besitzen, das maximal zehn Tage vor der Reise ausgestellt wurde. Zudem ist eine Einfuhrerlaubnis des Ministry of Finance erforderlich. Gesundheit Impfschutz Bei der direkten Einreise aus dem Gelbfieberendemiegebiet ist für alle Reisenden mit einem Lebensalter über einem Jahr der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung notwendig (Internationales Impfzertifikat, lebenslange Gültigkeit). Das gilt auch für eine Anreise im Transit über Addis Abeba oder Nairobi, wenn der dortige Aufenthalt länger als 12 Stunden beträgt. Reisende, die sich vor Einreise nach Eswatini in Südafrika aufgehalten haben und nicht zuvor aus dem Gelbfieberendemiegebiet nach Südafrika eingereist sind, benötigen kein Impfzertifikat. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.   Malaria Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig geringes Infektionsrisiko im ganzen Land, die Hauptstadt Mbabane ist malariafrei. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium Falciparum, beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Beachten Sie zum Schutz vor Malaria die folgenden Hinweise: Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.  HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.   Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis. Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Gute ärztliche Versorgung ist in den  angrenzenden Großstädten Südafrikas zu finden. Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Südafrika und Eswatini ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

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