Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
- Katar: Reise- und Sicherheitshinweiseam 17/09/2025 um 12:15
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Nach den Luftangriffen im Juni und September 2025 kann eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch weitere sicherheitsrelevante Vorfälle in Katar mit ein. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Meiden Sie betroffene Bereiche und deren Umgebung. Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Sicherheit Terrorismus Katar war bislang nicht Ziel terroristischer Anschläge; dennoch kann die Möglichkeit eines Anschlags nicht ausgeschlossen werden. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Siehe Aktuelles Die innenpolitische Lage ist stabil. Im Konflikt zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain und Ägypten kam es beim Gipfeltreffen des Golfkooperationsrats in Al-Ula 2021 zu einer Wiederannäherung, die zu einer sukzessiven Wiederaufnahme direkter Flug- und Schifffahrtsverbindungen führte. Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Berücksichtigen Sie bei politischen Äußerungen die sensible politische Lage zwischen Katar und den genannten Nachbarstaaten. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle, z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen, nicht auszuschließen. Insbesondere Frauen sollten in Taxis den örtlichen Gepflogenheiten entsprechend die hinteren Sitze benutzen. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht teilweise feuchtheißes Tropenklima mit gelegentlichen Sandstürmen. In den Wintermonaten kommt es gelegentlich zu Starkregen, die zur Überschwemmung einzelner Straßenzüge und damit zu Einschränkungen im Verkehr führen können. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde sukzessiv wiederaufgenommen. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist geöffnet. Der Tourismus der Hauptstadt Doha ist gut entwickelt. Der internationale Flughafen (Hamad International Airport) ist modern. Es gibt eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. Außerhalb von Doha ist das Angebot geringer. Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Transportmittel sind in erster Linie Taxis, Uber, Limousinen-Service oder Mietwagen. Die Metro verkehrt in hoher Taktung auf drei Linien und bindet u.a. den Flughafen an die Innenstadt an, regelmäßig verkehrende Zubringerbusse erweitern das Netz des öffentlichen Nahverkehrs. Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, vielfach riskantem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Bei Unfällen ist das Verlassen des Unfallortes verboten, bis die Polizei eintrifft und dies gestattet. Unfallfahrzeuge sollten bei Fahrtüchtigkeit von der Fahrbahn entfernt werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Zur Regulierung des Schadens ist stets ein Polizeibericht erforderlich. Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars bergen für Touristen erhebliche Gefahren, insbesondere durch schwer befahrbares Gelände und den Mehrverbrauch von Treibstoff und Wasser. Telefonieren während der Fahrt, Alkohol am Steuer und auch beleidigende Gesten werden mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet. Sofern Sie von Doha über Drittstaaten nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen wollen, erkundigen Sie sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder. Dies gilt insbesondere bei in Doha ansässigen Personen mit katarischer Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit). Fahren Sie vorsichtig und defensiv und vermeiden Sie auch das Gestikulieren. Bleiben Sie im Fall eines Unfalls beim Fahrzeug. Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste nur mit geländegängigen allradbetriebenen Fahrzeugen und möglichst im Konvoi bzw. mit Hilfe eines Reiseveranstalters. Nehmen Sie bei Wüstentouren stets ausreichend Benzin- und Wasservorräte sowie ein Mobiltelefon mit. Hinterlassen Sie Informationen über Ihre Route und geplante Rückkehr beim Hotel oder Gastgeber. Führerschein Bei Einreise mit einem Besuchs- oder Touristenvisum darf mit einem gültigen deutschen Führerschein bis zu sieben Tage ab Einreise gefahren werden. Bei längeren Zeiträumen muss eine katarische für drei Monate gültige, vorläufige Fahrerlaubnis beantragt werden. Diese vorläufige Fahrerlaubnis kann verlängert werden. Der internationale Führerschein berechtigt, ein Kfz binnen eines Zeitraums von maximal sechs Monaten ab Einreise zu führen. Ein Mietwagen kann mit dem internationalen Führerschein allein nicht gemietet werden; es ist zusätzlich die Vorlage des nationalen Führerscheins erforderlich. Detaillierte Informationen des katarischen Straßenverkehrsamtes bietet Hukoomi. Bitte denken Sie daran, Ihren internationalen Führerschein vor der Ausreise nach Katar zu beantragen. Besondere Verhaltensweisen/Ramadan Angesichts anhaltender Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Katar in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Umgebung religiöser Einrichtungen, zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten. Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag, z.B. tagsüber der Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierten Arbeitszeiten bei Behörden und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen, zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. LGBTIQ Das Strafrecht in Katar ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden. Seien Sie besonders umsichtig, wenn Sie Kontakt zur lokalen Bevölkerung aufnehmen. In Katar überwacht die Polizei Webseiten, mobile Dating-Apps oder Treffpunkte bzw. nimmt LGBTIQ-Personen gezielt über Fake-Accounts/Dating-Apps ins Visier. Im Falle von Kontrollen muss mit dem Auslesen des Mobilgerätes und der Verwendung so gewonnener Erkenntnisse zur sexuellen Orientierung gerechnet werden. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Die Gebräuche und Gesetze Katars sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Trunkenheit, der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit und die Einfuhr von Alkohol nach Katar sind verboten. In lizenzierten Hotels wird Alkohol ausgeschenkt. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen „außerehelichen Geschlechtsverkehrs“ kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden. Schwangere Frauen können aufgefordert werden, eine Heiratsurkunde vorzulegen, wenn sie in Katar medizinisch versorgt werden. Unverheirateten schwangeren Frauen und Opfern sexueller Übergriffe bietet die Deutsche Botschaft Doha an, sich zuerst an sie zu wenden, bevor sie sich in Katar behandeln lassen oder Kontakt zu den katarischen Behörden aufnehmen. In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Katarische Behörden pflegen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Drogenvergehen. Die Strafen für Drogenkonsum, -handel, -schmuggel und –besitz (auch in kleinen Mengen) sind hart. Sie können lange Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen und/oder Deportation umfassen. Drogenhandel kann die Todesstrafe zur Folge haben. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Katar Riyal (QAR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) als auch die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Mögliche Einreisebeschränkungen Seit 2023 ist bei der Einreise nach Katar für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen der Abschluss einer vom katarischen Gesundheitsministerium akkreditierten Krankenversicherung obligatorisch. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch andere internationale Reisekrankenversicherungen akzeptiert. Weitere Informationen bietet Visit Qatar. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja, mit Visum Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, von Doha über Oman oder Kuwait nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu reisen, sollten sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder informieren. In Katar lebende deutsche Staatsangehörige können im Rahmen des Visa Waiver Agreements zwischen der EU und den VAE visumsfrei in die VAE einreisen. Der katarische Aufenthaltstitel ist insofern unschädlich. Ungeachtet dessen ist zu beachten, dass jede Einreiseentscheidung der Souveränität des Gastlandes obliegt und im Einzelfall vom oben genannten Grundsatz abweichen kann. Visum Siehe auch Einreise und Zoll - Obligatorische Krankenversicherung Deutsche Staatsangehörige mit regulärem Reisepass können entweder ein „Visum-Waiver“ oder ein Visum bei Einreise beantragen. Inhaber vorläufiger Pässe müssen ein Visum vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Katar beantragen. Visum-Waiver bei Einreise Mit einem regulären Reisepass kann ein Visum-Waiver mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise beantragt werden. Dieses berechtigt zur mehrfachen Einreise und einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum. Der Visum-Waiver wird bei Vorlage geeigneter Nachweise für den Grund der Reise, die Unterkunft sowie den geplanten Rück- oder Weiterflug gebührenfrei erteilt. Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha, aber nicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe (siehe unten). Visum vor Einreise Inhaber vorläufiger Reisepässe müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Einreisekontrolle und Einreiseverweigerungen In Einzelfällen wurde deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund, in der Regel aus dem arabischen Raum, ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert. Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen und eine Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen. Längerfristiger Aufenthalt Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie weitere Personaldokumente müssen dann vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten mit einer Endbeglaubigung versehen und anschließend von der katarischen Botschaft in Berlin legalisiert werden. Für die Validierung eines deutschen Hochschulzeugnisses gilt ein gesondertes Verfahren. Nähere Informationen können bei der katarischen Botschaft erfragt werden. Ausreisesperre („Travel Ban“) In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen im Sinne einer Ausreisesperre (englisch „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer bzw. schon deren Vorwurf hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen ‚automatisch‘ einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Informieren Sie sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage. Minderjährige Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Einfuhrbestimmungen Die Ein- oder Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung, Wertpapieren, Edelmetallen oder Edelsteinen im Wert über 50.000 QAR oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung muss bei Ein- und Ausreise per Meldeformular der katarischen Generalzollbehörde angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafe, Geldstrafe oder der Beschlagnahmung geahndet. Die Einfuhr von Drogen, Alkohol, pornografischen Materials sowie religiöser Bücher und Materialien ist strengstens untersagt. Die Einfuhr von Schweinefleisch ist ebenfalls nicht gestattet. Reisende, die Medikamente einnehmen müssen, sollten folgende Unterlagen mitführen: Ärztliches Attest/Rezept in englischer Sprache, das nicht älter als sechs Monate sein darf und folgende Angaben enthält: Daten des Patienten mit Angabe von Namen, Alter und evtl. weitere wichtige Informationen Diagnose Behandlungsplan und –dauer Medizinische Empfehlungen zur Einnahme Der wissenschaftliche Name der Substanz, der Name des Medikaments, die verschriebene Dosis, die benötigte Menge leserlicher Stempel des behandelnden Arztes/der Klinik Das Attest/Rezept sollte sich auf einem offiziellen Schreiben des Arztes/der Klinik befinden, mit Briefkopf, der die Adresse und Kontaktnummern enthält Passkopie des Patienten Weitere Informationen zu für die Einfuhr erlaubten und verbotenen Substanzen "rote" Liste verbotener Substanzen (auf Seite 3) "gelbe“ Liste narkotischer und psychoaktiver Substanzen (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 30 Tage erlaubt) "grüne“ Liste psychotroper Substanzen (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 2 Monate erlaubt) Tiere Bitte beachten Sie die Bestimmungen der lokalen Behörden. Gesundheit Impfschutz Pflichtimpfungen: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Eine Impfung gegen Poliomyelitis ist bei Einreise aus Infektionsgebieten erforderlich. Reiseimpfungen: Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, bei sehr einfachem Reisestil außerhalb der Städte evtl. auch eine Impfung gegen Tollwut angeraten. Standardimpfungen: Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Katar ist im Allgemeinen mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Der Großteil des medizinischen Fachpersonals spricht Englisch, einige sogar Deutsch. Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab. Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unspezifische Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. In den vergangenen Jahren wurden nur wenige, meist importierte Fälle von Cholera gemeldet. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) können auch bei Reisenden auftreten. Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen In Katar besteht ein geringes Risiko für Tuberkulose. Diese Erkrankung wird durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Beachten Sie lokale Warnungen. HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen Für Katar sind derzeit keine konkreten Zahlen zum Risiko einer Ansteckung mit Tollwut verfügbar. Prinzipiell erfolgt eine Übertragung vorrangig über Hunde. Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land erhältlich. MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele übertragen. Vor allem in sandigen Regionen außerhalb der Städte kommen Giftschlangen vor. Es gibt einige giftige Seeschlagen. Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren. Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich. Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Weitere Gesundheitsgefahren Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Vor allem Sandstürme und Autoabgase spielen diesbezüglich eine Rolle. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden. Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden. Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweiseam 17/09/2025 um 9:00
Letzte Änderungen: Aktuelles - Ausnahmezustand Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Ausnahmezustand Am 16. September 2025 wurde der Ausnahmezustand in den Provinzen Carchi, Imbabura, Bolívar, Cotopaxi, Santo Domingo, Quito/Pichincha und Cuenca/Azuay ausgerufen. Dieser gilt bis zum 15. November 2025. In diesen Provinzen kann es durch Straßensperren, Polizei- und Militärkontrollen zu erheblichen Einschränkungen - insbesondere bei Überlandfahrten - kommen. Flughafenzufahrten, Buslinien zwischen (und in) Städten, Mietwagenfahrten und Transfers zu touristischen Zielen können kurzfristig blockiert oder umgeleitet werden. Für diverse Kantone in den Provinzen Azuay, Guayas, Los Rios, Orellana, Manabi, Santa Elena, El Oro und Sucumbios besteht weiterhin der Ausnahmezustand. Führen Sie Ihren Reisepass im Original mit und folgen Sie den Anweisungen lokaler Behörden. Planen Sie ausreichend Zeit für Transfers (z. B. zu Flughäfen) ein. Ein-/Ausfuhrbestimmungen Seit dem 29. Juli 2025 ist für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld, Wertpapieren, Edelsteinen und Edelmetallen ab einem Wert von 10.000 USD eine elektronische Zollanmeldung erforderlich. Sicherheit Von nicht notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien wird, mit Ausnahme des Grenzübergangs Tulcán, abgeraten. Von nicht notwendigen Reisen nach Esmeraldas (Stadt), Guayaquil südlich der Avenida Portete de Tarquí sowie Durán wird weiterhin abgeraten. Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Im ganzen Land kann es immer wieder zu Demonstrationen - meist aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen kommen. Informieren Sie sich bei den ecuadorianischen Behörden und in den lokalen Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Verzichten Sie möglichst auf Abend- und Nachtfahrten. Beschränken Sie Fahrten auf das Notwendigste und führen Sie diese mit Vorsicht durch. Halten Sie Ihre Kommunikationsmittel einsatzbereit. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte. Meiden Sie v.a. das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien. Kriminalität Die Kriminalitätsrate und Gewaltbereitschaft sind hoch. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden sowie Schießereien zwischen Sicherheitskräften und Bandenmitgliedern haben im ganzen Land stark zugenommen. Gelegentlich werden auch Anschläge durch Drogenbanden und kriminelle Gruppierungen verübt. Bei solchen Ereignissen können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Besondere Vorsicht ist in folgenden Gebieten geboten: (Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.) Guayaquil, v.a. südlich der Avenida Portete de Tarquí sowie Durán, Provinz El Oro, v.a. in den Städten Huaquillas und Arenillas, Provinz Los Rios, v.a. in den Städten Quevedo, Quinsaloma und Pueblo Viejo, Provinz Esmeraldas, v.a. in Esmeraldas-Stadt sowie den nördlichen Gebieten, Provinzen Sucumbíos, Manabí (nördliche Grenzregion zur Provinz Esmeraldas) Santa Elena und Santo Domingo, v.a. in Santo Domingo-Stadt. Des Weiteren kommt Kleinkriminalität (Taschendiebstähle) insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten sowie in Überlandbussen vor. Ein deutlicher Anstieg teils gewalttätiger Kleinkriminalität ist im ganzen Land zu beobachten, insbesondere in Esmeraldas, Santo Domingo, Quevedo sowie Guayaquíl und Umgebung. Vor allem in der Stadt Esmeraldas ist ab dem frühen Nachmittag besondere Vorsicht in der Öffentlichkeit geboten. In den Metropolen Guayaquíl und Quito sowie an der Küste ist das Überfallrisiko erhöht; in der Provinz Esmeraldas, der Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas sowie bei Besuchen der Stadt Santo Domingo ist das Risiko besonders hoch. Im Norden der Provinz Esmeraldas kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden und bei denen mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte, auch unter Zivilisten, zu beklagen waren. Auch in den Provinzen Guayas und Santo Domingo de los Tsáchilas kommt es punktuell immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen. Die Gewaltkriminalität steigt im Zusammenhang mit Bandenkämpfen und Attentaten auf Polizei und Justiz. Auch die Rauschgiftkriminalität hat stark zugenommen. Es kommt aktuell vermehrt zu Fahrzeug- und Personenkontrollen durch Polizei und Militär. In der gesamten Grenzregion zu Kolumbien besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von Entführungen und von Aktivitäten bewaffneter, mit dem Drogenhandel in Verbindung stehender Gruppen zu werden. In größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und insbesondere in Bussen und Busstationen kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen, Raubüberfällen und Sexualdelikten. Die Täter wenden dabei verschiedenste Tricks an wie z.B. Ablenkungsmanöver, „Bußgeld“-Erpressung unter Verwendung falscher Uniformen, Raub oder Vergewaltigung nach Verabreichung bewusstseinsmindernder Drogen (auch in Form von Pulver in Speisen, Getränken oder auf Prospekten), Überfälle durch Taxifahrer in nicht registrierten Taxis, die aktiv potentielle Kundschaft ansprechen. Die Polizei ist in Notfällen auf Spanisch rund um die Uhr unter der Telefonnummer 911 zu erreichen, Hinweise zur Erstattung von Anzeige bei Straftaten bietet die deutsche Botschaft in Quito. Nutzen Sie bei Dunkelheit auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi von Tür zu Tür oder Uber. Achten Sie stets auf Ihr Gepäck und tragen Sie Uhren, Kameras und Mobiltelefone nicht auffällig auf der Straße. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt; nehmen Sie keine Speisen und Getränke von Unbekannten an. Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinesfalls Widerstand. Achten Sie bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen und bei Wanderungen auf lokale Hinweise. Machen Sie Überlandfahrten (auch in Bussen) nur tagsüber und achten vor allem in Bussen stets auf Ihr Gepäck, verstauen Sie dieses weder auf der Gepäckablage, noch unter Ihrem Sitz, auch wenn Sie von (vermeintlichen) Mitarbeitern der Busgesellschaft dazu aufgefordert werden. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Erdbeben, Vulkane und Tsunamis Ecuador liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu schwereren Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommt. Insbesondere die Vulkane Sangay (im Park Sangay) und Reventador (etwa 90 km östlich von Quito) sind derzeit aktiv. Die Vulkane Cotopaxi und Tungurahua (im Touristengebiet Baños) stehen unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs, ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito, wird hingewiesen. Nach Erdbeben entlang der pazifischen Küsten besteht insbesondere in Esmeraldas und Manabí auch die Gefahr von Tsunamis. Überschwemmungen Es herrscht feuchtheißes Tropenklima im Küstengebiet und östlichen Tiefland, im Andenhochland gemäßigtes Klima mit starken Temperaturschwankungen. In den Wintermonaten, insbesondere von Januar bis April, kommt es aufgrund von Regenfällen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen in der Küstenregion und im Hochgebirge. In der Folge kann es zu starken Beschädigungen der Verkehrswege kommen, die die Reisesicherheit beeinträchtigen. Busch- und Waldbrände Vor allem in den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen und insbesondere in Pichincha immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden. Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und rechnen Sie mit Verkehrsbehinderungen. Informieren Sie sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage in den betroffenen Regionen, zu Erdbeben und Vulkanaktivitäten sowie aktuellen Warnstufen beim Instituto Geofísico – Escuela Politécnica Nacional, Quito-Ecuador. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Einreise nach Ecuador auf dem Landweg aus Peru oder Kolumbien Seit 2024 ist für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich. Ohne das korrekte Führungszeugnis kann die Einreise verweigert werden. Von der Vorlage befreit sind Minderjährige in Begleitung von Familienangehörigen bis zum vierten Verwandtschaftsgrad bzw. Touristen auf der Durchreise (Aufenthaltsdauer max. zehn Tage, Nachweise darüber sind erforderlich). Das Erfordernis gilt nicht für Einreisen auf dem Luftweg. Bitte beachten Sie, dass ein polizeiliches Führungszeugnis ggf. auch über die deutschen Auslandsvertretungen in der Region beantragt werden kann und erkundigen Sie sich vorab nach den Bearbeitungszeiten. Sollte kein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorliegen, kann seitens der ecuadorianischen Behörden direkt bei der Einreise Abfrage der ecuadorianischen Einreisedatenbank (SIMIEC) geprüft werden, ob Einreisehindernisse nach Ecuador bestehen. Es wird keine Gewähr übernommen, dass Abfragen jederzeit und an jedem Grenzübergang möglich sind. Beachten Sie auch die Hinweise unter Gesundheit – Impfschutz. Infrastruktur/Verkehr Es gibt ein Inlandsflugnetz und zahlreiche Busverbindungen, von denen teurere Unternehmen zuverlässiger sind und höhere Sicherheitsstandards bieten. Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt. Bei Flugreisen nach Galapagos kann der niedrigste Tarif ausschließlich für in Ecuador ansässige Personen gebucht werden. Ein entsprechender Hinweis ist in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vorhanden. Bei Nichteinhaltung fällt eine Zusatzgebühr an, die am Flughafen zu entrichten ist. Beachten Sie bei der Buchung Ihres Fluges nach Galapagos unbedingt, dass es verschiedene Tarife für Touristen und in Ecuador ansässige Personen gibt. Sie vermeiden so zusätzliche Gebühren. Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Besonders Fahrten in der Nacht sind mit einem erhöhten Risiko verbunden. Bei sportlichen Aktivitäten (Canopy, Bergsteigen, Rafting) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden. Zu bestimmten Jahreszeiten ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, sodass normalerweise übliche touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können. Führerschein Es ist bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen der nationale deutsche Führerschein mit einer Übersetzung in die spanische Sprache oder – für Aufenthalte bis zu 180 Tagen - der internationale Führerschein erforderlich, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist. LGBTIQ Gleichgeschlechtliche Ehen sind rechtlich möglich. Im ecuadorianischen Arbeitsrecht gilt ein Diskriminierungsverbot. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben. Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde. Geld/Kreditkarten Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der USD, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100-USD-Noten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von USD in bar berücksichtigen. Debit- (Girocard) und Kreditkarten können zwar grundsätzlich verwendet werden; das Abheben von Geld mittels deutscher Debitkarten in Ecuador ist derzeit aber nicht immer möglich. Es gibt Probleme mit der Freischaltung der Bankautomaten. Auch funktionieren deutsche Kreditkarten als Bezahlung in Geschäften, Hotels derzeit nicht regelmäßig. Einschränkungen ergeben sich auch in kleineren Orten. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums erfolgt eine Einreiseverweigerung mit anschließender Rückführung an den Herkunftsflughafen. Die Einreise mit beschädigten Reisepässen kann zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen. Seit 2024 ist für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich, siehe Reiseinfos sowie Gesundheit - Impfschutz. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen (pro Jahr) kein Visum. Vom ersten Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Dieses Visum ist einmalig um weitere 90 Tage verlängerbar. Dazu muss das ecuadorianische Außenministerium vor Ablauf des Visums kontaktiert werden. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung (Kosten) können der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums entnommen werden. Anschließend kann ein spezielles Touristen-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden (Art. 56 Ley de Movilidad Humana, keine Arbeitsaufnahme). Ein derartiges Visum kann nur alle fünf Jahre beantragt werden. Für die Erteilung eines längerfristigen Visums ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für bereits ansässige Ausländer (also auch dort wohnhafte Deutsche) bei Verlängerung von Visa und/oder Aufenthaltskarte, in diesem Fall ist ein Nachweis über gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen. Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden. Einreisekontrolle und Ausweispflicht Die Ein- und Ausreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito und Guayaquil sowie auf dem Landweg über die Grenzen zwischen Peru und Ecuador (Huaquillas (Provinz El Oro) und Macará (Provinz Loja)) bzw. Kolumbien und Ecuador (Rumichaca bei Tulcan) möglich. Der Grenzübergang La Balsa, Grenze zwischen San Ignacio und Zumba ist ebenfalls geöffnet, aber auf ecuadorianischer Seite nicht durchgehend besetzt. Die Einreise über diesen Grenzübergang wird nicht empfohlen. Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalem Aufenthalt auch mit Abschiebehaft. Der Pass oder eine Passkopie muss stets mitgeführt werden. Außerdem wird empfohlen, auch eine Kopie des Einreisestempels und der o.g. Versicherung mit sich zu führen. Weitere Informationen in spanischer Sprache sind bei der zuständigen Einwanderungsbehörde "Migración" erhältlich. Galapagos-Inseln Siehe auch Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr Für den Besuch der Galapagos-Inseln wird zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt. Nähere Informationen sind in spanischer Sprache beim ecuadorianischen Außenministerium zu finden. Die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos), muss vor Abflug am Flughafen Quito erworben und bei Einreise vorgelegt werden. Minderjährige Seit März 2025 müssen Minderjährige, die nicht in Begleitung der Sorgeberechtigten reisen, zur Einreise eine schriftliche Erlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten mit beglaubigter Unterschrift vorlegen. Diese sollte eine spanische/englische Übersetzung enthalten. Zur Ausreise aus Ecuador ist für Minderjährige mit Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt in Ecuador (ab 6 Monaten) unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die nicht von den Sorgeberechtigten begleitet werden, zwingend die Vorlage einer entweder ecuadorianischen gerichtlichen, notariellen oder von einem ecuadorianischen Konsulat/Honorarkonsul beglaubigten Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Nähere Informationen bietet das ecuadorianische Ministerio del Interior. Einfuhrbestimmungen Siehe Aktuelles Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld, Wertpapieren, Edelsteinen und Edelmetallen ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 USD aber deklarationspflichtig. Ab dem 29. Juli 2025 muss eine elektronische Zollanmeldung gemacht werden. Tiere Für die Einfuhr von Haustieren sind mindestens eine gültige Tollwutimpfung und Titerbestimmung erforderlich. Da sich Vorschriften hierzu mehrfach geändert haben, sollten Sie mit der örtlich zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland Kontakt aufnehmen. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Allen Reisenden ab dem vollendeten neunten Lebensmonat wird eine Impfung dringend für Reisen in die Provinzen östlich der Anden unter 2.300 m (Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios und Zamora-Chinchipe, Esmeraldas) empfohlen.Nicht generell empfohlen wird die Gelbfieberimpfung für Reisen in Provinzen westlich der Anden unter 2.300 m: Guayas, Los Rios, Santa Helea und Santo Domingo de los Tsachilas sowie in bestimmte Gebiete von Azuay, Bolivar, Canar, Carchi, Chimborazo, Cotopaxi, El Oro, Imbabura, Loja, Pichincha und Tungurahua.Für Gebiete oberhalb von 2.300 m sowie für Quito, Guayaquil und die Galapagos Inseln liegt keine Empfehlung für eine Gelbfieberimpfung vor..Aus Ecuador kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden (z.B. bei Weiterreise nach Costa Rica). Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Ein aktueller Schutz gegen Tetanus ist wichtig, da im ganzen Land kein Tetagam (Tetanusimmunglobulin zur Behandlung) zur Verfügung steht. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden. Zu beachten ist, dass bei einer Gefährdung ein Schutz gegen Tollwut wichtig ist, da im ganzen Land kein Tollwutimmunglobulin zur Behandlung Ungeimpfter zur Verfügung steht. Malaria Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil der überwiegend vorkommenden Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax, beträgt 85%. 15% entfallen auf die Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, und Mischinfektionen. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist regional unterschiedlich: Ganzjährig mittleres Risiko: < 1500 Hm in manchen Gebieten des Amazonasbeckens inklusive dem Nationalpark Yasuní. Ganzjährig geringes Risiko: im Rest des Landes unter 1500 Hm, den Inseln Puna und Mondragon. Malariafrei: Quito, Guayaquil, Galapagos. Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme (Chemoprophylaxe) sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Dengue-Fieber Dengue-Viren werden in weiten Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Chagas-Krankheit (südamerikanische Trypanosomiasis, „Mal de Chagas“) Die Übertragung erfolgt normalerweise durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt. In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften bei fehlenden Schutzmaßnahmen zu Infektionen mit der Chagas-Krankheit kommen. Eine Übertragung kann ebenfalls durch die orale Aufnahme der Parasiten über verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften („garapa“) erfolgen. Dieser Übertragungsweg scheint sich zu häufen und soll inzwischen für die meisten Fälle in den Endemiegebieten Südamerikas verantwortlich sein. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bei Übertragung durch den infizierten Kot in bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen mit Todesfällen kommen. Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft. Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land. Leishmaniose Landesweit kommt hauptsächlich die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniose vor, sehr selten auch die Organ-Leishmaniose. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollten beide Erkrankungen ausgeschlossen werden. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Leishmaniosen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen. Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden, siehe auch Leptospirose. Luftverschmutzung Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir. Medizinische Versorgung Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten im privaten Sektor in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere auch in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert. Die medizinische Versorgung auf den Galapagos-Inseln ist sehr einfach und eine Evakuierung auf das Festland nicht immer zeitnah möglich. Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden. Im Fall akut lebensbedrohlicher Krankheitsbilder oder Unfallverletzungen sind auch Privatkliniken zur Behandlung verpflichtet, verlangen aber die vollständige Begleichung der Rechnung vor der Entlassung. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Schließen Sie als Taucher eine zusätzliche, auf den Tauchsport abgestimmte Versicherung ab. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Peru: Reise- und Sicherheitshinweiseam 16/09/2025 um 15:00
Letzte Änderungen: Aktuelles – Sicherheitslage auf dem Weg zum Machu Picchu und Umgebung Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Sicherheitslage auf dem Weg zum Machu Picchu und Umgebung Derzeit kommt es in Urubamba (u.a. auf dem Weg nach Machu Picchu) und Umgebung zu Protesten und Blockaden der Straßen und Zugverbindungen. Es muss mit Verzögerungen bei der An- und Abreise gerechnet werden. Verfolgen Sie die Sicherheitslage in den peruanischen Medien, z.B. über den Kanal der peruanischen Polizei, bleiben Sie wachsam und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Planen Sie hinreichend Zeit ein und machen Sie ggf. alternative Reisepläne. Folgen Sie den Anweisungen der peruanischen Behörden. Halten Sie sich von großen Menschenansammlungen und Demonstrationen fern. Versuchen Sie nicht, Blockaden zu überwinden. Dies kann zu aggressiven Reaktionen der Demonstranten führen. Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage In verschiedenen Regionen des Landes (v.a.: Pataz, dem VRAEM und an der Grenze zu Ecuador) gilt der Notstand, womit einige von der Verfassung geschützten Rechte der Bevölkerung eingeschränkt sind, so u.a. das Recht auf Versammlungsfreiheit und Bewegungsfreiheit, aber auch das Recht auf Unverletzbarkeit des Wohnraums. Zudem wird dem Militär die Möglichkeit eröffnet, die Polizei bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Dies hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf touristische Reisen. Verfolgen Sie die aktuelle Sicherheitslage in den peruanischen Medien, so z.B. über den Kanal der peruanischen Polizei, bleiben Sie wachsam und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Folgen Sie den Anweisungen der peruanischen Behörden. Halten Sie sich von großen Menschenansammlungen und Demonstrationen fern. Fragen Sie ggf. in Ihrem Hotel nach, wie die Situation vor Ort aktuell ist, und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Bitte denken Sie auch daran, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden zu überwinden. Dies kann zu aggressiven Reaktionen der Demonstranten führen. Begeben Sie sich nicht zum Flughafen, wenn Sie keinen bestätigten Flug haben, der Zutritt zum Flughafengebäude wird Ihnen nur gegen Vorlage eines Flugtickets gewährt. Situation an den Grenzen zu Ecuador, Kolumbien und Brasilien In Peru kann es immer wieder zu anlassbezogenen Protestaktionen und Demonstrationen verschiedener Interessensgruppen kommen. Im Zuge der verschlechterten Sicherheitslage in Ecuador (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Ecuador) gilt in den fünf an Ecuador grenzenden Regionen im Norden des Landes (Tumbes, Piura, Cajamarca, Amazonas und Loreto) der Notstand und die Präsenz des Militärs und der Polizeibehörden wurde verstärkt. Die Landgrenzen zu Ecuador bleiben für den Personenverkehr geöffnet. Aufgrund einer Anordnung des ecuadorianischen Innenministeriums, wonach alle nicht in Ecuador lebenden Ausländer bei Einreise auf dem Landweg ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, kann es zu Verzögerungen bei oder Verweigerungen der Einreise von Peru nach Ecuador kommen. Weitere Informationen (auch über evtl. Ausnahmen) bieten die Reise- und Sicherheitshinweisen für Ecuador. Im Amazonasgebiet Loreto besteht ein Konflikt um die Erdölförderung, der teilweise zur Blockade des Schiffsverkehrs auf dem Ucayali (Canal Puinahua) führt. Im Kampf gegen den Drogenhandel wurde in einigen Provinzen der Notstand ausgerufen. Betroffen sind Provinzen des sogenannten VRAEM, also das Gebiet der Flüsse Ene, Apurímac und Mantaro und Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien. Polizei und Streitkräfte verfügen über weitreichende Sonderrechte; es kommt dort dennoch weiterhin zu Überfällen bewaffneter Gruppen auf Angehörige und Einrichtungen der Sicherheitskräfte. Mit Einschränkungen im Reiseverkehr ist dort zu rechnen. Informieren Sie sich regelmäßig in den nationalen (sozialen) und lokalen Medien. Leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge. Meiden Sie grundsätzlich große Menschenansammlungen, Demonstrationen sowie die Armenviertel in Großstädten. Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden zu passieren, sondern weichen Sie aus oder warten Sie die Normalisierung der Lage ab. Kriminalität Die Kriminalitätsrate in Peru und das Risiko, Opfer von Überfällen, Diebstählen oder Entführungen zu werden, sind insbesondere in den Elendsvierteln der Großstädte, im öffentlichen Nahverkehr, an Busbahnhöfen, in Einkaufsstraßen und auf Märkten hoch. Besonders in den Regionen um Ica, Arequipa, Puno sowie zwischen Puerto Maldonado und Cusco gibt es vereinzelte nächtliche Überfälle auf Überlandbusse sowie sexuelle Übergriffe und Waffengewalt. Auch auf den Strecken von Huánuco über Tingo Maria - Tocache nach Tarapoto und weiter nach Yurimaguas bzw. nach Pucallpa wurden Überlandreisende überfallen. Unweit der Stadt Iquitos (Region Loreto) kam es in den vergangenen Wochen zu zwei Entführungen von Ausflugsbooten, bei denen die Opfer erst nach Zahlung von Lösegeld freigelassen wurden. In Lima kommt es besonders abends in der Innenstadt und in den auch von Touristen häufig besuchten Bezirken Miraflores und Barranco zu Diebstählen, ebenso auf Märkten und in Busbahnhöfen. Beim Besuch von Bars und Diskotheken kann es zum Einsatz von K.-o.-Tropfen kommen. Insbesondere in Lima, Arequipa und Cusco sind Taxifahrer gelegentlich in Verbrechen wie Raub und Vergewaltigung involviert. Mit „Express-Entführungen“ werden Betroffene gezwungen, Bargeld am Geldautomaten abzuheben. Raubüberfälle erfolgten auch wiederholt während des Taxitransfers vom Flughafen Lima „Jorge Chavez“, der am Rande der Stadt in Callao liegt. Touristen wurden des Öfteren gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht. Hierzu wurden diese oftmals längerfristig über das Internet angeworben mit dem Versuch, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Seien Sie abends in der Innenstadt von Lima und in den Bezirken Miraflores und Barranco sowie in Menschenmengen immer besonders vorsichtig. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Führen Sie keine nächtlichen Bus- und Überlandfahrten durch. Organisieren Sie den Flughafentransfer nach Lima nur über die innerhalb des Ankunftsbereichs ansässigen lizensierten Taxi- und Busgesellschaften. Nutzen Sie nur Taxis von offiziell zugelassenen Unternehmen, nehmen Sie kein Taxi von der Straße. Seien Sie nachts möglichst nicht allein unterwegs und halten Sie sich immer in gut beleuchteten Straßen und Zonen auf. Leisten Sie bei Überfällen keine Gegenwehr und provozieren Sie die Täter nicht. Achten Sie bei der Wahl der Unterkunft auf Sicherheitsaspekte wie Nachtwächter, Hotelsafe und Zimmertelefon. Lassen Sie Getränke nicht unbeaufsichtigt und nehmen Sie keine Getränke von Unbekannten an. Tragen Sie bei Bahn- und Busreisen Wertsachen nicht im Handgepäck, sondern am Körper. Verzichten Sie auf das öffentliche Vorzeigen großer Geldbeträge oder wertvollen Schmucks und Uhren und bewahren Sie diese in Fahrzeugen außer Sichtweite auf. Rufen Sie im Notfall die „Policía de Turismo“ (Touristenpolizei) in Lima in der Calle General Vidal 230, Tel. +511 4601060, 4600849, 4600921. Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren Sie den Inhalt des eigenen Gepäcks, siehe auch Abschnitt Strafrecht. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter und insbesondere bei Lockangeboten (z.B. Angebote über das Internet, auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen) skeptisch und wenden Sie sich ggf. an die Polizei. Natur und Klima Erdbeben Peru liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es regelmäßig zu schwächeren Erdstößen und ggf. auch zu Erdbeben kommt. Vulkanausbrüche Die Vulkane Sabancaya und Ubinas im Süden des Landes sind weiterhin aktiv. Es kommt vor allem zum Ausstoß von Asche, im Umkreis des Vulkans Ubinas (Region Moquegua) werden ggf. Evakuierungen angeordnet. Einschränkungen im Reiseverkehr in dieser Region gab es jedoch bisher nicht. Überschwemmungen Das Klima ist im östlichen Amazonasgebiet feuchttropisch; im Hochland herrscht tropisches Hochgebirgsklima. An der Küste ist es im Sommer heiß und im Winter kühl. Insbesondere in der Regenzeit von Dezember bis März können starke Regenfälle zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Behinderungen und Gefährdungen im Reiseverkehr führen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Halten Sie sich über die lokale Lage über die regionalen Büros der peruanischen Touristeninformation "iPeru" und die Medien informiert und beachten Sie Hinweise der staatlichen Behörde für Katastrophenschutz (INDECI). Informieren Sie sich bei der peruanischen Regierung bzw. Ihrem Reiseveranstalter/Hotel über die Situation auf den Überlandstraßen (jahreszeitlich kann es zu Erdrutschen kommen). Planen Sie hinreichend Zeit ein und machen Sie ggf. alternative Reisepläne. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage (Situation an den Grenzen zu Ecuador, Kolumbien und Brasilien) Infrastruktur/Verkehr Aufgrund verschiedener Streiks lokaler und nationaler Transportgewerkschaften kann es landesweit zu Einschränkungen im Personenverkehr kommen. Diese Streiks können kurzfristig angekündigt, aber auch kurzfristig wieder abgesagt werden. Insbesondere im Großraum Lima ist auch mit Protestaktionen zu rechnen. Touristengebiete sind hiervon in der Regel nicht betroffen. Der technische Zustand der Kleinflugzeuge, die am Flughafen „Maria Reiche“ in Nazca für Flüge über die Nazca-Linien eingesetzt werden, sowie die Qualifikation der Piloten und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften entsprachen in der Vergangenheit nicht europäischem Standard. So kam es zu mehreren Zwischenfällen und mehreren Abstürzen mit Todesfolgen. Die Standards am Flughafen in Pisco, wo ebenfalls Überflüge der Nazca-Linien angeboten werden, sind nach derzeitigen Erkenntnissen besser. Die Städte und Sehenswürdigkeiten entlang der Küste können über die gesamte Länge mit privaten Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln befahren werden. Dies gilt auch für Fahrten in die „Sierra“ (Andenhochland) nach Cajamarca, Huaraz (Callejón de Huaylas) Chanchamayo, von Pisco nach Ayacucho, von Nazca nach Cusco und weiter nach Puno, und nach Arequipa, einschließlich Cañón de Colca sowie die Weiterfahrt nach Puno. Im Landesinneren sind einige weitere Hauptverbindungsstraßen gut ausgebaut. In abgelegenen Gegenden sind Verbindungen zwischen größeren Orten oft nicht befestigt und im Hochland gelegentlich – insbesondere wegen Erdrutschen während der Regenzeit – nicht oder nur schwer befahrbar. Bei Überlandbussen kommt es häufig zu Unfällen mit einer großen Anzahl Toter und Verletzter auch auf dem Weg nach Machu Picchu mit dem Bus über Santa Teresa und Hidroelectrica, wo unbefestigte Gebirgsstraßen befahren werden. Sicherer ist die Anreise nach Machu Picchu mit dem Zug über Aguas Calientes. Informieren Sie sich daher fortlaufend über die aktuellen und zu erwartenden Witterungsbedingungen. Die Nutzung innerperuanischer Flüge und die Mitnahme in Überlandbussen ist nur gewährleistet, wenn ein Pass (bei Busreisen reicht zumeist eine Passkopie) vorgelegt werden kann. Eine Diebstahlsanzeige ist nicht ausreichend. Bei Passverlust wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder an das Büro des für den Amtsbezirk zuständigen Honorarkonsuls. Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt; siehe auch Abschnitt Gesundheit. Notfallmedizinische Dienstleistungen entsprechen, vor allem außerhalb Limas, nicht dem europäischen Niveau. Informieren Sie sich bei der peruanischen Regierung bzw. Ihrem Reiseveranstalter/Hotel über die Situation auf den Überlandstraßen (jahreszeitlich kann es zu Erdrutschen kommen). Planen Sie hinreichend Zeit ein und machen Sie ggf. alternative Reisepläne. Führen Sie keine Nachtfahrten mit eigenem Fahrzeug durch; es besteht ein erhöhtes Unfall- und Überfallrisiko. Bewahren Sie die an den Mautstationen (peajes) ausgegebenen Tickets gut auf, da Ihnen bei Unfällen oder Pannen damit kostenlose Hilfe zusteht; Notrufnummern sind auf dem Mautticket abgedruckt. Nutzen Sie bei Überlandreisen mit dem Bus möglichst nur tagsüber und nur die landesweit operierenden, größeren Busunternehmen (z. B. Cruz del Sur, Peru Hop, Oltursa sowie Excluciva). Nehmen Sie Dienstleistungen stets nur von bekannten/empfohlenen Reisebüros und Reiseführern in Anspruch und lassen Sie sich nicht „auf der Straße“ überreden. Fremdenführer sollten sich entsprechend ausweisen können. Die lokalen Büros von „iPeru“ helfen rund um die Uhr weiter. Achten Sie bei Anreise mit Flussschiffen von Pucallpa oder Yurimaguas aus/nach Iquitos auf die Qualität des Anbieters und der eingesetzten Schiffe und nutzen Sie nur moderne Schiffe. Ansonsten besteht die Gefahr schlechter hygienischer Zustände und schlechter Verpflegung an Bord. Führen Sie bitte stets Ihren Reisepass mit. Wenden Sie sich bei Beschwerden über die Behandlung oder vermeintliche Übervorteilung durch Hotels, Fluglinien oder Reiseunternehmen an das Amt für Verbraucherschutz INDECOPI. Wanderungen/Bergtouren/Besuch von Nationalparks Bergsteiger in der Region Ancash um die Stadt Huaraz können die peruanische Bergwacht „Unidad de Salvamento de Alta Montaña“ vorab kontaktieren. Einige der touristischen Zentren Perus liegen in großer Höhe wie z.B. Cusco auf 3.500, Titicacasee, Puno auf 3.800 und Arequipa auf 2.400 Metern. Die in manchen archäologischen Parks bestehenden Verbote von Picknicks, Lagerfeuern, Campen u. Ä. sollten unbedingt respektiert werden. Bei Verstößen muss mit Strafverfolgung gerechnet werden. Buchen Sie in Iquitos Ausflüge in den Urwald grundsätzlich nur bei offiziellen Agenturen und keinesfalls bei informellen Anbietern auf der Straße. Berücksichtigen Sie die große Höhe der genannten Reiseziele bei Ihrer Reisevorbereitung und holen Sie ggf. vorherigen ärztlichen Rat ein, siehe Gesundheit. Führerschein Für touristische Aufenthalte werden der deutsche und der internationale Führerschein anerkannt. Eine spanischsprachige Übersetzung des nationalen deutschen Führerscheins ist allerdings empfehlenswert. Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein. Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien Bei der Teilnahme an Schamanen-Ritualen in den peruanischen Urwaldregionen ist es durch den Genuss der halluzinogen wirkenden Mittel Ayahuasca und San Pedro bereits zu schweren Erkrankungen und sogar Todesfällen gekommen. Lassen Sie sich vor der Teilnahme zu solchen Ritualen unbedingt bei „iPeru“ oder bei formell registrierten Tourismusagenturen beraten und nutzen Sie keinesfalls inoffizielle Anbieter. Machen Sie offiziellen Anbietern vor einer Teilnahme unbedingt vollständige Angaben zum Gesundheitszustand, um Risiken zu minimieren. LGBTIQ Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Drogenbesitz und -handel gelten als Verbrechen und werden mit sehr hohen Gefängnisstrafen geahndet. Personen, bei denen Kokain oder andere Drogen gefunden werden, müssen, auch bei Mitführung „nur“ kleinerer Mengen, mit sofortiger Verhaftung sowie einer Haftstrafe in Höhe von zwei bis 25 Jahren rechnen. Die Haftbedingungen in Peru sind hart und die Gefängnisse in der Regel extrem überbelegt. Hygienische Verhältnisse sowie die Versorgung mit Lebensmitteln sind schlecht. Vermeiden Sie jeden Kontakt mit Drogen. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann strafrechtlich relevant sein und erhebliche Folgen haben. Führen Sie keinesfalls ohne vorherige Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde Kulturgüter aus. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und haben zudem die Einziehung der Kulturgüter zur Folge, siehe Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Peruanische Sol (PEN). Die Abhebung von Bargeld an Geldautomaten ist grundsätzlich mit Kreditkarte, hingegen nur sehr eingeschränkt mit Debitkarte (Girocard) möglich. Mit Debitkarten des „V-Pay“-Systems sind grundsätzlich keine Barabhebungen möglich. Mit USD kann vielerorts direkt gezahlt werden. Bei Problemen mit der Geldversorgung können die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister in Anspruch genommen werden. EUR können zumindest in Lima, Arequipa, Puno und Cusco in Wechselstuben umgetauscht werden. Außerhalb größerer Orte ist der Umtausch von EUR und gelegentlich auch USD in PEN problematisch. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Sollte der Pass nicht die erforderliche Gültigkeitsdauer enthalten, erfolgt eine Zurückweisung an der Grenze (beziehungsweise am Flughafen), auch wenn nur ein kurzer Aufenthaltszeitraum in Peru vorgesehen ist. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum. Einreisekontrolle Bei der Einreise über einen der internationalen Flughäfen und Seehäfen (Kreuzfahrtterminals) werden die Einreise- und Aufenthaltsdaten elektronisch von der peruanischen Grenzbehörde erfasst. Die Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer werden nicht im Reisepass vermerkt; sie werden in der Regel nur mündlich mitgeteilt. Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer muss bei der Ausreise eine Geldstrafe in Höhe von derzeit 5 PEN pro Tag der Überschreitung bezahlt werden, bevor das Land verlassen werden kann. Einreisende Touristen müssen gelegentlich Weiterreise- oder Rückflugtickets vorlegen, obwohl dies nicht den offiziellen Einreisevorschriften entspricht. Die Entscheidung, welche Aufenthaltsdauer im Einzelfall bewilligt wird, obliegt den Grenzbehörden. Bitte beachten Sie: es wird nicht automatisch eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen bewilligt, sondern diese bestimmt sich nach Ihren Angaben bei der Einreise. Bei einer nicht registrierten Einreise auf dem Land- oder Wasserweg gehen die peruanischen Behörden von einem illegalen Aufenthalt aus, der zu erheblichen Problemen und Verzögerungen (mindestens zehn Tage) bei der Ausreise und im ungünstigen Fall zu einer kostenpflichtigen Abschiebung führen kann. Manche Grenzübergänge (etwa bei Einreise aus Bolivien oder Ecuador) können nachts nicht besetzt sein, sodass die Registrierung dort nicht erfolgen kann. In diesem Fall sollten Reisende umgehend und spätestens im nächstgrößeren Ort die Einwanderungsbehörde (Migraciones) aufsuchen. Achten Sie unbedingt darauf, dass das Grenzpersonal Ihre Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer korrekt vermerkt. Falls das Grenzpersonal Ihnen die bewilligte Aufenthaltsdauer nicht von sich aus mitteilt, fragen Sie nach, um eine Überschreitung zu vermeiden. Diese zieht eine Strafe nach sich. Bei Einreise auf dem Land- oder Wasserweg kümmern Sie sich bitte aktiv darum, einen Einreisestempel zu erhalten. Ohne diesen ist eine Ausreise aus Peru nicht möglich. Reisen Sie möglichst tagsüber ein und suchen Sie notfalls bei nicht erfolgter Registrierung umgehend und spätestens im nächstgrößeren Ort die Einwanderungsbehörde auf. Verlängerung des Aufenthalts Eine Verlängerung der 90-tägigen Aufenthaltsdauer ist nicht möglich. Detaillierte Informationen sind in spanischer und englischer Sprache bei der „Superintendencia Nacional de Migraciones“ oder bei den peruanischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. im Wohnsitzland erhältlich. Sollte ein Daueraufenthalt in Peru angestrebt werden, muss das entsprechende notwendige Einreisevisum bei der für den Wohnort zuständigen peruanischen Auslandsvertretung beantragt werden. Für die dann in Peru zu beantragende Aufenthaltsgenehmigung wird ein aktuelles deutsches Führungszeugnis mit Apostille und Übersetzung benötigt. Dies sollte bei Einreise mitgeführt werden. Ein- oder Ausreise über die USA Beachten Sie für Reisen über die USA die Einreisebestimmungen für die USA. Minderjährige Zur Ausreise aus Peru ist gemäß Mitteilung der peruanischen Einwanderungsbehörde für Minderjährige, die nicht von beiden sorgeberechtigten Eltern begleitet werden, die Vorlage einer von einem peruanischen Notar oder von der zuständigen peruanischen Auslandsvertretung ausgestellten Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils oder eine gerichtliche Ausreisegenehmigung erforderlich: für Minderjährige, die (auch) die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, bei Wohnsitz in Peru oder bei im Ausland wohnhaften Peruanern nach einem Aufenthalt in Peru von über 183 Tagen; für Minderjährige, die nicht die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, bei Wohnsitz („Residencia“) in Peru oder bei einem Aufenthalt in Peru von mehr als 183 Tagen. Beachten Sie hierzu die Informationen (auf Spanisch und Englisch) der Einwanderungsbehörde "Migraciones". Einfuhrbestimmungen Informationen über Zollvorschriften in Peru auf Spanisch und Englisch bietet die peruanische Zollbehörde. Die Ausfuhr von Kulturgütern bedarf der vorherigen Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und können die Einziehung der Kulturgüter zur Folge haben. Für die Rückreise aus Peru nach Deutschland wird in Ergänzung der allgemeinen deutschen Zollvorschriften darauf hingewiesen, dass selbst kleine Mengen von losem oder auch abgepacktem Coca-Tee vom deutschen Zoll beschlagnahmt werden und die versuchte Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz darstellt. Beim Versand elektronischer Apparate, Ersatzteile, Kamerazubehör, Kosmetika u. ä. per Post oder Kurier nach Peru ist die Zollauslösung kostspielig und zeitaufwändig. Sendungen, die für Empfänger in der Provinz bestimmt sind, werden zum Teil in Lima zurückgehalten. Die Deutsche Botschaft Lima und die deutschen Honorarkonsuln in Peru können in diesem Fall nicht tätig werden. Einreise mit einem Fahrzeug Die temporäre Einfuhr eines Pkws oder Motorrads für Reisen in Peru ist möglich, aber kompliziert. In aller Regel erteilen die peruanischen Zollbehörden Genehmigungen für 90 Tage, die nicht verlängert werden können. Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig ausgeführt wird, ist das Risiko einer Beschlagnahmung oder Enteignung sehr hoch. Tiere Für Haustiere muss am Schalter des National Agricultural Sanitation Service (SENASA) die Ausstellung der Einfuhrlizenz („licencia de internación“) gegen eine Gebühr in Höhe von rund 50 EUR beantragt werden. Hierfür müssen ein mind. 30 Tage, höchstes 12 Monate altes Impfzeugnis gegen Tollwut sowie ein max. zehn Tage vor Ankunft ausgestelltes Gesundheitszeugnis mit Auflistung aller Impfungen vorgelegt werden. Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Peru in Berlin. Gesundheit Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten empfohlen, die in Gebiete unterhalb von 2.300 m in folgenden Regionen reisen: Amazonas, Loreto, Madre de Dios, San Martín, Ucayali, Puno, Cusco, Junín, Pasco, Huánuco, hoher Norden von Apurímac, hoher Norden von Huancavelica, Norden und Nordosten von Ayacucho und der Osten von Piura. In Gebieten oberhalb von 2.300 m (inklusive der Stadt Cusco, Lima, Machu Picchu und dem Inka Trail) ist keine Gelbfieberimpfung empfohlen. Aus Peru kommend kann der Nachweis der Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen zur Zika-Virus-Infektion. Dengue-Fieber Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern, Älteren und Menschen mit Vorerkrankungen schwerwiegende Komplikationen mit möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Der Impfstoff ist im Land derzeit nicht verfügbar. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender dämmerungs- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Personen nicht selten tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Hohes Risiko in der Provinz Loreto (hier überwiegenden Malaria tropica) und den nördlichen Regionen der Provinz Amazonas, nordöstliche Teilgebiete der Provinz San Martín. Geringes Risiko besteht in den Provinzen über 2.500 m östlich der Anden und im Stadtgebiet von Iquitos. Minimales Risiko im Rest des Landes über 2.500 m einschließlich der nördlichen Provinzen im Westen der Anden (Tumbes, Piura, Lambayeque, La Libertad u.a.). Malariafrei sind Lima, die Provinzen westlich der Anden südlich der Provinz Libertad sowie die touristischen Hochlandgebiete (Cusco, Machu Picchu, Titicacasee). Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropen- oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird ggfs. empfohlen, siehe Malaria. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden: Tragen von körperbedeckender, heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden) wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria; Oropouche) Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. Oropouche-Fieber Oropouche-Fieber ist eine durch das gleichnamige Virus ausgelöste Infektionskrankheit, die ähnlich wie Dengue-Fieber mit plötzlichen Fieberanstieg, starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Gelenk- und Gliederschmerzen und selten einer Hirnhautentzündung verläuft. Die Erkrankung wird vorwiegend nachts über Stechgnitzen sowie Stechmücken übertragen. Eine Therapie oder Impfung existiert nicht. Die Mehrzahl der Fälle tritt in den auch touristisch frequentierten Departamentos Madre de Dios, Cusco, San Martín, Cajamarca, Loreto und Ayacucho auf. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Oropouche Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Seit Mai 2019 wird zudem in Lima, Junín, La Libertad (einschließlich Trujillo), Lambayeque (einschließlich Chiclayo) und Piura Regionen über mehr als 200 Fälle des neurologischen Guillan-Barre-Syndrom berichtet. Die Ursache ist vermutlich auf einen durch die Atemwege oder Lebensmittel übertragenen Krankheitserreger zurückzuführen. Für Reisende besteht ein minimales Risiko. Reisende in Risikobereichen sollten jedoch Vorsichtsmaßnahmen für Lebensmittel und Getränke sowie Maßnahmen zur Händehygiene beachten. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Leishmaniasis Landesweit kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch selten die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilende Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden. Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen. Trypanosomiasis („Mal de Chagas“) In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder selten auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen kommen. Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land. Poliomyelitis In Peru ist es 2023 zu einem Fall von Poliomyelitis (Kinderlähmung) durch mutierte Impfviren des Typs VDPV1 gekommen. Bekämpfungsmaßnahmen wurden durch die Landesbehörden eingeleitet. Trotz des Poliomyelitis-Falls wird Peru von der WHO bisher nicht als Staat, in dem cVDPV1 zirkuliert und von dem ein potentielles Risiko für eine internationale Ausbreitung ausgeht (Kategorie 1) eingeordnet. Dies würde bei Nachweis von Polio-Viren im Abwasser oder weiteren Polio-Fällen geschehen, siehe Poliomyelitis (Kinderlähmung). Aktuell wird noch kein Impfnachweis bei Ausreise entsprechend den WHO-Vorgaben gefordert. Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) und eine Auffrischimpfung alle zehn Jahre sicher. Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden, siehe auch Leptospirose. Höhenkrankheit („Soroche“) In Lagen über 2.500 m häufigere, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung (s. Höhenkrankheit) durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 Metern. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig Touristen bei Flugreisen nach Cusco oder Puno, also nicht nur Bergsteiger. Mate de Coca hat keine sichere vorbeugende Wirkung. Die gegen die Höhenkrankheit eingesetzten Medikamente sind verschreibungspflichtig. HIV/AIDS Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Medizinische Versorgung Das medizinische Versorgungsangebot ist in Lima im privaten Sektor z. T. auf international hohem Standard. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen meist defizitär strukturiert. In der Regel reichen die Behandlungsmöglichkeiten in Cusco nicht aus, um schwere Notfälle adäquat zu versorgen. Sobald es der medizinische Zustand zulässt, sollten schwer Kranke oder Verletzte deshalb nach Lima verlegt werden. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Polen: Reise- und Sicherheitshinweiseam 16/09/2025 um 14:00
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Grenzschließung zu Belarus Polen hat aufgrund des in Belarus stattfindenden „Sapad“-Manövers der russischen und belarussischen Streitkräfte am Freitag, 12. September 2025 seine Grenzen zu Belarus geschlossen. Grenzkontrollen Polen führt seit Montag, dem 7. Juli 2025, Grenzkontrollen an der polnisch-deutschen und polnisch-litauischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen. Auch an der deutsch-polnischen Grenze werden derzeit Binnengrenzkontrollen durchgeführt. Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen. Es kann zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt für alle Mitreisenden stets mitgeführt werden. Beihilfe zu illegaler Ein- und Durchreise ist in Polen mit hohen Haft- und Geldstrafen belegt. Bei Mitnahme unbekannter Personen wird daher zu besonderer Vorsicht geraten. Fotografierverbot bestimmter Einrichtungen und Objekte Seit April 2025 gilt in Polen ein umfassendes Fotografierverbot für militärisch und strategisch wichtige Einrichtungen und Objekte wie zum Beispiel Militäranlagen, Lager strategischer Reserven, Brücken, Viadukte, Tunnel, bestimmte Seehäfen, Einrichtungen der Kommunikationsinfrastruktur sowie Einrichtungen der Polnischen Nationalbank und der Bank Gospodarstwa Krajowego. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Jedes betroffene Objekt ist mit einem Hinweis auf das Fotografierverbot gekennzeichnet, die Kennzeichnung kann jedoch unter Umständen schlecht sichtbar oder nicht eindeutig erkennbar sein. Bei Verstößen droht die Beschlagnahmung der Ausrüstung sowie Geld- oder Haftstrafen. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Kriminalität In größeren Städten, den touristischen Zentren und an Ausflugszielen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen. Bei einem häufigen Betrugsversuch werden Reisende um finanzielle Hilfen gebeten, um nach einem angeblichen Diebstahl zumindest Fahrtkosten bestreiten zu können. In Bars und Clubs kommt es vereinzelt auch zum Einsatz von K.-o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug. Um Fahrzeuge zu entwenden, werden auch Pannen oder Unfälle vorgetäuscht. Für geparkte Lkw wird auf das Risiko des Ladungsdiebstahls durch Aufschneiden der Abdeckplanen hingewiesen. Tragen Sie Wertsachen und Kameras in Städten nicht sichtbar und lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Lassen Sie bei Hilfsersuchen Unbekannter Skepsis walten und vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt. Parken Sie Fahrzeuge immer auf bewachten Parkplätzen und halten Sie sie während der Fahrt versperrt. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie im Zweifel keine Daten von sich mit. Natur und Klima Es herrscht gemäßigtes Übergangsklima, teilweise mit kalten Wintern. Es kann insbesondere in den Sommermonaten auch zu starken Regenfällen und Überschwemmungen bzw. über die Ufer tretenden Flüssen kommen. Wanderungen in Mittelgebirgsregionen können im Winter bei ungünstigen Wetterverhältnissen gefährlich sein. Achten Sie insbesondere im Winter stets auf die Witterung. Holen Sie ggf. vor Aufbruch den Rat der Bergwacht oder von Einheimischen ein. Hinterlegen Sie bei längeren Wandertouren Route, Ziel und voraussichtliche Ankunftszeit. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Siehe Aktuelles Verbot der Einreise für Kfz mit Zulassung in der Russischen Föderation Seit 2023 dürfen Kfz mit Zulassung in der Russischen Föderation grundsätzlich nicht mehr die Grenze nach Polen überqueren. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich. Situation an der Grenze zur Ukraine Die Grenzübergänge zwischen Polen und der Ukraine sind in beide Richtungen offen. Seit 2022 sind sie kriegsbedingt durch einen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in Richtung Polen stärker frequentiert. Zum Teil sind lange Staus möglich. Mit Einschränkungen bei der Ein- und Ausreise muss weiterhin gerechnet werden. Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden. Beachten Sie bitte die Informationen zum Grenzverkehr und die Begrenzung der maximalen oder minimalen Gewichtsangabe von Fahrzeugen für bestimmte Grenzübergänge. Situation an der Grenze zu Belarus Siehe Aktuelles Aufgrund der Schließung zahlreicher Grenzübergänge sowohl auf polnischer als auch auf belarussischer Seite kann es zu starken Einschränkungen bei der Ein- und Ausreise kommen. Für den Personenverkehr ist aktuell nur der Grenzübergang Terespol geöffnet, der allerdings nicht von Fußgängern genutzt werden kann. Der Warenverkehr über die Straße ist stark eingeschränkt worden. Es ist mit verstärkten Personen- und Fahrzeugkontrollen in diesem Bereich zu rechnen. Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden. Seit 2024 gelten für die Einfuhr in Belarus zugelassener Pkw nach Polen strikte Regeln. Diese beinhalten u.a. die Anwesenheit der natürlichen Person, die Eigentümer des Fahrzeugs ist, und die Nichtverwendung des Fahrzeugs für kommerzielle oder andere Zwecke, die gegen bestehende Sanktionen verstoßen. Weitere Informationen bietet die polnische Regierung. Situation an der Grenze zu Kaliningrad An den Grenzübergangen Mamonowo/Grzechotki und Bagrationowsk/Bezledy kommt es vor allem bei der Einreise nach Polen, aber auch bei der Ausreise aus Polen zu langen Staus und Verzögerungen bei der Pkw-Abfertigung. Wartezeiten bis zu einem Tag können dort nicht ausgeschlossen werden. Infrastruktur/Verkehr An öffentlichen Verkehrsmitteln stehen Inlandsflüge, ein dichtes Eisenbahnnetz sowie Überlandbusse, in den Städten Busse, Bahnen und Taxis zur Verfügung. Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte empfehlenswert. Stimmt der Halter eines Fahrzeugs nicht mit dem Fahrer überein, muss unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mitgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Halter Beifahrer ist. Ein Muster ist über die polnische Botschaft in Berlin erhältlich. Für die meisten Autobahnen in Polen wurden die Mautgebühren für Pkws und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufgehoben. Mautpflichtig bleiben aktuell folgende Strecken: - A2 Konin - Swiecko: 255 km (bis auf die Umfahrung Posen) - A4 Kraków - Katowice (Krakau - Kattowitz); 61 km An Mautstationen kann sowohl bar als auch mit Kredit- oder Debitkarte (Girocard) bezahlt werden. Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen Lkw-Fahrverbote in Polen und ggf. Beschränkungen in Warschau beachten, mit einem elektronischen Sendegerät (OBU) ausgestattet sein und anfallende Gebühren mittels E-TOLL bezahlen. Es muss ganztägig mit Tagfahrlicht gefahren werden. Neben einem Warndreieck sollte ein Feuerlöscher mitgeführt werden. Es gilt eine 0,2-Promille-Grenze – auch für Fahrradfahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden. Bußgelder für Verkehrsverstöße sind hoch und sofort in PLN zu zahlen. Es drohen ggf. Fahrverbot, Fahrzeugsicherstellung und bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung, bis hin zu Konfiszierung des Kfz oder Verpflichtung des Fahrers zur Zahlung in Höhe des Gegenwerts des Fahrzeugs (z.B. bei starker Überschreitung der Promille-Grenze, Straftaten oder Unfällen unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Wiederholungstätern etc.) Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb geschlossener Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung Pflicht. An Fußgängerüberwegen ohne Ampel gibt es keine rechtliche Verpflichtung für Autofahrer, anzuhalten. An den zahlreichen unbeschrankten Bahnübergängen im ganzen Land ist besondere Vorsicht geboten. Führerschein Der deutsche Führerschein wird anerkannt. LGBTIQ Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Der Konsum von Alkohol und anderer Rauschmittel in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind verboten. Bestimmte gekennzeichnete militärische Anlagen oder Ämter dürfen nicht fotografiert werden. Im Grenzgebiet Polen-Russische Föderation (Gebiet Kaliningrad) ist die Grüne Grenze an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Złoty (PLN). Debitkarten (Girocard, ggf. mit Maestro- oder V-Pay-Symbol) und gängige Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Bei Abhebungen an Geldautomaten in Polen sollten sich Reisende im Vorfeld sorgfältig über den aktuellen Wechselkurs des PLN informieren, da der angewandte Wechselkurs bis zu zehn Prozent zu Ungunsten des Karteninhabers variieren kann. Bei Bezahlung mit Debit- oder Kreditkarte (vor Buchung Bezahlung in PLN angeben) wird der günstigere Interbanken-Wechselkurs verwendet. In den touristischen Zentren wird zur Vorsicht beim Geldtausch geraten. Manche Wechselstuben locken Kunden mit missverständlichen Werbetafeln. Vor dem Tausch sollte der genaue Kurs für das beabsichtigte Tauschgeschäft erfragt werden. Bei seriösen Wechselstuben ist die Marge zwischen EUR-Ankaufs- (kupno) und -Verkaufskurs (sprzedaż) gering. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein; Reisen mit abgelaufenem Pass oder Personalausweis sind nicht möglich. Ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt immer mitgeführt werden. Deutsch-polnische Doppelstaater müssen sich in Polen gemäß polnischem Recht mit dem polnischen Reisedokument ausweisen. Minderjährige Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in polnischer Sprache mit sich führen, die beinhaltet, dass der/die Minderjährige allein reisen darf, wie die Kontaktdaten der sorgeberechtigten Elternteile sind, welche Reiseroute beabsichtigt wird sowie eventuelle Kontaktdaten volljähriger Begleitpersonen. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Siehe Aktuelles Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz des Verzichts auf Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Die Ein- und Ausfuhr von 10.000 EUR oder höher ist in der EU deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Gegenständen (z. B. Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel), aus der Zeit vor 1945 unterliegt besonderen Regelungen. Es wird deshalb empfohlen, vor dem Kauf eines solchen zum Export bestimmten Gegenstandes die Ausfuhrberechtigung zu prüfen. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist zu beachten, dass die Freimenge für Zigaretten auf 800 Stück pro Person begrenzt ist. Bei der Einreise von außerhalb der EU (z.B. aus dem Kaliningrader Gebiet) ist die Menge der zollfreien Waren pro Person auf 40 Stück Zigaretten und 1 Liter Alkohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt zum persönlichen Verbrauch beschränkt. Einreise mit dem Fahrzeug Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird, muss bei einer polnischen Zulassungsbehörde auf ein polnisches Kennzeichen angemeldet werden. Die polnische Zulassungsbehörde leitet die Information über die Anmeldung in Polen in der Regel an das deutsche Kraftfahrtbundesamt weiter. Dabei wird in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) von der polnischen Behörde einbehalten. Für jedes Fahrzeug ist eine gültige polnische Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden eines Fahrzeugs kann zu einer Abgabenpflicht führen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder eine entsprechende Versicherung kann hierfür hilfreich sein. Tiere Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) nach Polen ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Gesundheit Impfschutz Pflichtimpfungen: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Reiseimpfungen: Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation ist zusätzlich eine Impfung gegen FSME und Hepatitis B angeraten. Standardimpfungen: Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau in Polen ist zufriedenstellend, Verständigungsschwierigkeiten sind nicht auszuschließen. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen Die in Polen vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem im Nordosten des Landes auf, es besteht jedoch im gesamten Land ein Risiko. Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten. Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten. Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel- und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten. In Polen wurde Poliomyelitis (cVDPV2) im Abwasser nachgewiesen. Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis A-Impfung beraten. Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis gemäß Impfkalender der STIKO sicher. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Weitere Gesundheitsgefahren In größeren Städten Polens wurden während der Wintermonate die EU-Grenzwerte für Feinstaub und andere Luftschadstoffe oft überschritten. Dies ist vor allem auf die Kohleverbrennung in privaten Haushalten und Kraftwerken zurückzuführen. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Intensive Sonneneinstrahlung kann in den Sommermonaten zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Spanien: Reise- und Sicherheitshinweiseam 16/09/2025 um 14:00
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Terrorismus Seit den terroristischen Anschlägen 2017 in Barcelona und Cambrils gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Kriminalität Sowohl in größeren Städten als auch in den touristischen Zentren und Ausflugszielen auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste sowie auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Dies gilt auch für Flughäfen (insbesondere Barcelona), Bahnhöfe und Busterminals. In Barcelona kommt es des Öfteren auch zu Vorfällen mit Gewaltanwendung. Weiterhin sind Einbrüche in Ferienunterkünfte zu beobachten. Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonderer Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden. Entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch im weiteren Verlauf) kommt es öfter zu Überfällen auf Touristen. Die Betroffenen werden dabei von einem oder zwei auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeugen, häufig auch mit einem deutschen oder einem anderen ausländischen Kennzeichen, durch Hupen oder durch Werfen von Steinen auf vermeintliche oder tatsächliche Schäden am Fahrzeug (z. B. absichtlich herbeigeführte Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung“ angeboten. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander auf und fertigen Sie (elektronische) Kopien. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Machen Sie sich mit den Sicherheitshinweisen der spanischen Polizei und für Besuche von Barcelona mit den Sicherheitstipps und Verhaltensregeln der Stadt vertraut. Halten Sie nicht auf dem Seitenstreifen an, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätte weiter. Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und schildern Sie den Vorfall. Lassen Sie beim Aufsuchen der nächsten Tankstelle, Raststätte oder des nächsten Parkplatzes keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug ab – auch wenn Sie zu zweit sind. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von „Autopistas“ oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. Lassen Sie sich bei Zahlungen von Geldstrafen (z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen) immer eine Quittung geben. Seien Sie bei ungewöhnlichen Anrufen, E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Die spanischen Polizeibehörden stellen Apps zur Verfügung, mit denen u.a. Notrufe getätigt oder die Polizei kontaktiert werden kann. Zudem werden Warnhinweise der Polizei über diese Apps für die einzelnen Landesteile mitgeteilt:KatalonienBaskenlandandere Provinzen Spaniens Natur und Klima Das staatliche meteorologische Institut AMET und MeteoAlarm bieten Warnungen sowie aktuelle Informationen zu wetterbedingten Einschränkungen. Busch- und Waldbrände An der Küste herrscht Mittelmeer- bzw. Atlantikklima, im Landesinneren meist Hochlandklima mit trockenen, kalten Wintern und heißen Sommern. Vor allem in den Sommer- und Herbstmonaten kommt es auf dem Festland wie auf den Inseln immer wieder zu zum Teil auch großflächigen Busch- und Waldbränden. Die Infrastruktur (auch in Tourismusgebieten) kann in diesen Fällen erheblich beeinträchtigt werden. Überschwemmungen und Stürme Insbesondere am Ende des Sommers kommt es in vielen Landesteilen häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas“ (Flussbetten) können sich dann unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln. Starkregenperioden können auch in Spanien in allen Landesteilen häufiger auftreten. Am Mittelmeer kann es zu vereinzelten schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten „Medicanes“ kommen. Die Kanarischen Inseln können insbesondere im Frühjahr und Herbst von schweren Stürmen getroffen werden. Auf den Kanarischen Inseln kommt es mehrfach im Jahr zu Sandstürmen, sog. „Calimas“. Diese können bei Risikogruppen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Erdbeben und Vulkanausbrüche Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln. Zwar wird die vulkanische Aktivität intensiv wissenschaftlich überwacht, Naturkatastrophen aufgrund von Erd- bzw. Seebeben oder gar Vulkanausbrüche sind jedoch nicht verlässlich vorhersagbar. Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann. Informieren Sie sich über die Medien. Aktuelle Wetterwarnungen bietet MeteoAlarm. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Auf der Webseite des spanischen Katastrophenschutzes finden Sie allgemeine Hinweise zu Verhaltensweisen bei Waldbränden. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Es gibt ein Inlandsflugnetz, Fährverkehr zu den Inseln, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3. Ab dem 1. Januar 2026 müssen in Spanien zugelassene Fahrzeuge ein Notfalllicht V-16 mitführen; das Warndreieck darf dann nicht mehr verwendet werden. Fahrzeuge mit Zulassungen aus anderen Staaten können übergangsweise noch das Warndreieck führen und verwenden. Bei der Anmietung von Fahrzeugen in Spanien sollte darauf geachtet werden, dass diese über das Notfalllicht verfügen. Nur auf wenigen, noch privat betriebenen Autopistas, die mit „AP“ gekennzeichnet sind, wird eine Maut erhoben. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht mit einer Bankkarte (Girocard), bezahlt werden. Auf bestimmten mit „Telepeaje“, „VIA-T“ oder „T“ gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box automatisch entrichtet und damit Wartezeit an Mautstellen vermieden werden. In spanischen Städten gilt ein Tempolimit abhängig von der Anzahl der Fahrstreifen: Auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig sogar nur 20 km/h. Nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung gilt innerorts weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h. Weitere Informationen bietet die spanische Kraftfahrzeugbehörde. In mehreren Städten, darunter Madrid, Barcelona und seit Januar 2025 auch Palma, gibt es Umweltzonen mit permanenten, temporären oder wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind. Weitere Informationen, auch zum Erwerb einer spanischen Umweltplakette oder der Registrierung ausländischer Fahrzeuge bieten die zuständigen spanischen Behörden (z.B. Madrid, Barcelona, Palma). Auf Formentera wird vom 1. Juli bis 31. August die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor begrenzt. Besucher mit Fahrzeug oder Motorrad benötigen dann eine kostenpflichtige Bewilligung, die beim Consell Insular de Formentera beantragt werden kann. An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein. Im Winter und Frühling sind in Nord- und Zentralspanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen. Folgende Grenzübergangsstellen zwischen Frankreich und Spanien sind in Guipuzcoa im Baskenland und in Navarra auf unbestimmte Zeit geschlossen: die Grenzübergangsstellen in Izpegi, Alduide und Iturzaeta. Die Fußgängerbrücke zwischen Irun und Hendaye ist wieder geöffnet. Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute“ des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés“ von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien, witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in englischer Sprache bietet Turismo Navarra. Führerschein Der deutsche Führerschein wird anerkannt. LGBTIQ Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Der Besitz auch geringer Mengen von Drogen kann zur Verhaftung, der Besitz größerer Mengen zur Strafverfolgung und Verurteilung zu Haftstrafen führen. In einigen Städten und Gemeinden wurde der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten und der Verstoß kann zu sofort zahlbaren Geldstrafen führen. Seit 2020 gelten auf den Balearen für die Touristenzentren (Playa de Palma, Arenal, Magaluf/Mallorca und San Antoni/Ibiza) weitreichende Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen bewehrt. Dies beinhaltet z.B. die Einschränkung des All-Inclusive-Angebots bei alkoholischen Getränken in Hotels und das Verbot von Reiseangeboten, die den Alkoholkonsum fördern. Ferner wurde das in manchen Zentren praktizierte Balkonklettern und -springen verboten. Hotels und andere Unterkünfte sind in Spanien verpflichtet, zahlreiche Daten ihrer Gäste zu erheben. Nähere Informationen sind auf der Webseite des spanischen Innenministeriums zu finden. Geld/Kreditkarten Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Flugreisen, auch von Minderjährigen, können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien. Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen geben die Veranstalter die vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht bekannt. Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaater, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Deutsche Staatsangehörige, die nicht auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Auskunft des Ministerio del Interior hiervon nicht betroffen. Beachten Sie ggf. die allgemeinen Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten. Bei einem Barmitteltransport in Höhe von 100.000 EUR oder mehr innerhalb des spanischen Hoheitsgebietes muss eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen örtlichen Zollbehörden erfolgen. In Spanien sind Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR möglich. Nähere Informationen bieten die spanischen Behörden. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten. Tiere Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Gesundheit Impfschutz Für die Einreise nach Spanien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfung ist eine Hepatitis A-Impfung empfohlen. Dengue-Fieber Dengue-Viren werden in den Sommermonaten in Spanien in Einzelfällen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Spanien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. West-Nil-Fieber Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Spanien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Medizinische Versorgung Soweit dringend erforderlich besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
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