Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
- Trinidad und Tobago: Reise- und Sicherheitshinweiseam 17/03/2026 um 11:00
Letzte Änderungen: Sicherheit – Innenpolitische Lage; Kriminalität Einreise und Zoll – Anmerkungen (Einreiseformular) Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Terrorismus Terroristische Anschläge können auch in Trinidad und Tobago nicht ausgeschlossen werden. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Seit Mai 2025 ist die Regierung unter Premierministerin Kamla Persad-Bissessar im Amt. Kriminalität Der nationale Notstand zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurde am 3. März 2026 erneut ausgerufen. Damit werden der Polizei und den Einsatzkräften weitgehende Befugnisse einräumt. Es muss vor allem mit vermehrten Polizei- und Ausweiskontrollen gerechnet werden. Die Kriminalitätsrate und die Zahl der Gewaltverbrechen in Trinidad und Tobago sind weiterhin hoch, die Mordrate liegt bei ca. einem Mordfall pro Tag. In Trinidad gelten besonders folgende Stadtteile als sog. No-go-Zone unter dem Einfluss rivalisierender Banden: die Innenstadt von Port-of-Spain östlich der Henry Street sowie ihre Vororte Beetham, Laventille, Morvant, Sea Lots und Belmont, der Stadtteil Enterprise und die Umgebung von Movie Towne in Chaguanas sowie der Stadtteil Carapo in Arima. Auch in anderen Gegenden, Einkaufszentren sowie Ausgehmeilen wie der Ariapita Avenue in Port-of-Spain sind Raubüberfälle und Einbruchdiebstähle unter Gewaltanwendung vorgekommen. Bandenauseinandersetzungen auf offener Straße - zum Teil unter Einsatz von halbautomatischen Schusswaffen – haben in der Vergangenheit auch unbeteiligte, zufällig anwesende Opfer gefordert. Auf Tobago sind Auswirkungen von Bandenrivalitäten bisher nur vereinzelt bekannt geworden. Taschendiebstähle, aber auch Diebstähle und Übergriffe unter Einsatz von K.-o.-Tropfen in der Vergangenheit u.a. im Südwesten Tobagos (z.B. in Buccoo, Bon Accord, der Gegend von Black Rock und Lambeau) vorkommen. Um Feiertage herum (Weihnachten, Karneval) ist zusätzlich ein Anstieg von Taschendiebstählen, Gelegenheitsüberfällen und ähnlichen Delikten zu verzeichnen. Allgemeine, subjektiv belanglos erscheinende Streitsituationen können zur Gewalt bis hin zu Totschlag eskalieren. Einbrüche und Überfälle hat es außerdem wiederholt in Gästehäusern, alleinstehenden Villen und Hotelanlagen gegeben; auch deutsche Reisende waren betroffen. Alleinreisende Frauen sind besonders gefährdet. Im Dezember 2025 wurde ein Gesetz verabschiedet, das es Haus- und Grundstückseigentümern erlaubt, sich bei Einbrüchen/Überfällen zu verteidigen, auch mit Waffengewalt. Bei der Nutzung von Taxis und Maxitaxis (Kleinbusse) können Gefahrensituationen nicht ausgeschlossen werden. Vor allem bei Nutzung nicht-registrierter privater Sammeltaxis (sogenannte PH-Taxis mit P...-Kennzeichen) kam es bereits zu schweren Gewaltverbrechen an den Fahrgästen. Taxi-Apps (z.B. TTRS) bieten die Nutzung registrierter Fahrzeuge und Fahrer. Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe bzw. Fälle von Piraterie in der Ostkaribik kommen sporadisch vor. Notrufe an die Polizei/Küstenwache über 999 (Mobiltelefon) sind häufig zuverlässiger als Dringlichkeitsrufe über mobilen Seefunk. Folgen Sie den Anweisungen der uniformierten lokalen Sicherheitskräfte. Stellen Sie sicher, dass Sie sich bei einer Polizeikontrolle ausweisen können. Nutzen Sie Hoteltaxis oder registrierte, lizensierte Taxis, deren Kennzeichen mit H-… beginnen sowie alternativ Taxi-Apps, die auch während der Fahrt immer aktiviert bleiben sollten. Beachten Sie Hinweise auf privates Eigentum und betreten dieses nicht (z.B. „No trespassing“/„private property“). Vermeiden Sie die Nutzung unbekannter/unbefestigter Wege bei Dunkelheit. Seien Sie bei allen Besuchen von öffentlichen Plätzen, auch in Wohngebieten, in Einkaufszentren oder Ausgehvierteln aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Bewahren Sie Geld, Mobiltelefon, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Achten Sie bei Bargeldabhebungen am Schalter oder an Geldautomaten (ATMs) darauf, auf dem Weg dorthin nicht gezielt beobachtet bzw. auf dem Rückweg verfolgt zu werden. Achten Sie beim Verlassen der Bank auf Ihre Umgebung und benutzen Sie vorzugsweise ein Kfz (z.B. ein Hoteltaxi). Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Achten Sie bei allen Unterkünften auf einen Sicherheitsstandard wie z.B. Einzäunung und Sicherheitsdienst. Meiden Sie die oben genannten No-go-Gebiete. Meiden Sie einsame Strände und Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit. Lassen Sie in Bars und Clubs Ihr Getränk nicht unbeaufsichtigt. Halten Sie im Auto Fenster und Türen stets geschlossen und verriegelt und halten Sie auf den Zubringerstraßen zum Flughafen Piarco, Beetham Highway und Lady Young Road nicht an. Nehmen Sie keine Anhalter mit und reisen Sie selbst nicht als solcher. Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand. Unterschätzen Sie allgemeine, subjektiv belanglos erscheinende Streitsituationen nicht. Sie können tödlich enden. Schließen Sie sich als Passagier eines Kreuzfahrtschiffes organisierten Landausflügen an und erkunden Sie das Stadtzentrum von Port-of-Spain sowie die Gegend um das Hafengelände nicht allein. Denken Sie als Segler an Vorsichtsmaßnahmen und Eigensicherung bei Nacht, insbesondere mit spontanen Gästen an Bord. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht tropisches Klima. Vor allem von Juni bis Ende November drohen in der Karibik Wirbelstürme. Trinidad und Tobago liegen zwar außerhalb der direkten Hurrikan-Zone, trotzdem erreichen Ausläufer beide Inseln mit Stürmen und intensiven Regenfällen. Überflutete Straßen, Erdrutsche und umgestürzte Bäume führen dann ggf. zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und können entlegene Landesteile für Tage unzugänglich machen. Trinidad und Tobago liegen in einer seismisch aktiven Zone, es gibt hin und wieder Erdbeben. Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in den lokalen und internationalen Medien. Beachten Sie stets Verbote, Strandsperrungen, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte. Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Informieren Sie sich ggf. zur aktuellen Gefahrenlage bei der University oft the West Indies oder dem Office of Disaster Preparedness and Management. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Zwischen beiden Inseln verkehren regelmäßig Flüge (ca. 20 min Flugzeit) und Fähren (ca. drei bis vier Stunden Fahrzeit, plus zwei Stunden Eincheckzeit). Zwischen San Fernando und Port-of-Spain besteht eine Passagierfährverbindung, das „Wassertaxi“. In Trinidad und Tobago herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Aufgrund der vielen Schlaglöcher, herumstreunender Tiere, Fußgänger auf der Fahrbahn, häufiger Trunkenheit oder Drogenkonsum am Steuer sowie der unorthodoxen Fahrweise besteht im Straßenverkehr eine hohe Unfallgefahr. Insbesondere auf mehrspurigen Straßen, wie der Straße vom Flughafen nach Port-of-Spain, gefährden Fahrer mit halsbrecherischen Überholmanövern den Verkehr. Unfälle mit tödlichem Ausgang sind keine Seltenheit. Zugleich gibt es etliche Fahrer mit geringer Fahrpraxis, die in unübersichtlichen Verkehrssituationen zu unerwarteten Bremsmanövern neigen. Taxis (mit Einschränkungen) sowie Mietwagen stehen zur Verfügung. Am Flughafen gibt es eine geregelte Zuweisung registrierter Taxis mit vorab festgelegten Preisen, die sicher genutzt werden können. Noch sicherer ist die Bestellung eines Mietwagens mit Fahrer. Bei Nutzung inoffizieller Sammeltaxis (sogenannter PH-Taxis) kann es zu schweren Gewaltverbrechen kommen, siehe Kriminalität. Die Nutzung der offiziellen Sammeltaxis (weiße Kleinbusse mit farbigem Seitenstreifen) ist tagsüber im Stadtgebiet möglich; außerhalb der Ballungszentren sowie nachts sind diese generell nicht sicher. Die Grenze für das Fahren unter Alkoholeinfluss liegt bei 0,8 Promille. Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv. Nutzen Sie Motorräder und –roller trotz tropischer Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung. Seien Sie für die Ausreise auf dem Luftweg etwa zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug zum Einchecken am Flughafen, damit eine Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird. Es gibt keine Fahrradwege, Straßen (außer in geschützten Wohnbereichen) sind nur sehr bedingt bis gar nicht fahrradtauglich. Führerschein Ein in Deutschland ausgestellter Führerschein wird bei einem Aufenthalt bis zu maximal drei Monaten für die Anmietung oder Führung eines Fahrzeugs anerkannt, ein internationaler Führerschein bis zu maximal einem Jahr. LGBTIQ Einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter erwachsenen Männern sind strafbar und können bei Anzeige mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. Gemäß der Verfassung kann ausländischen LGBTIQ-Reisenden im Ermessen der jeweiligen Einreisebeamten die Einreise verwehrt werden. Konkrete Fälle sind bisher nicht bekannt geworden. In der Bevölkerung gibt es erhebliche Vorbehalte gegen jegliche Form homosexuellen und non-binären Verhaltens. Körperliche Übergriffe in der Öffentlichkeit können nicht ausgeschlossen werden. Ein angepasstes Verhalten, auch an vermeintlich privaten, aber öffentlich zugänglichen Stellen, wird empfohlen. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Drogenbesitz bis 30 g Cannabis oder 5 g Haschisch (Canabisharz) sind erlaubt; diese dürfen jedoch nicht in der Öffentlichkeit und nicht als Autofahrer konsumiert werden. Darüber hinaus werden Drogenkonsum und -handel von den Polizeibehörden streng verfolgt; dies gilt auch für Ausländer. Bei Verstößen gegen die Drogengesetze werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Inhaftierte bleiben wegen Überlastung der Justiz oft jahrelang in Untersuchungshaft. Der Import frischer Lebensmittel ist nicht erlaubt. Militärähnliche Tarnkleidung jeglicher Art und Farbe (Camouflage) ist dem Militär vorbehalten. Einfuhr, käuflicher Erwerb, Besitz und Verkauf sind strafbar und werden mit einer Geldstrafe nebst Beschlagnahme der Kleidung geahndet. Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Trinidad-und-Tobago-Dollar (TTD). Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten (z.B. Mastercard, VISA) ist relativ weit verbreitet. American Express wird in der Regel nicht akzeptiert. Gängige Währungen können in Hotels und bei den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur USD. Bargeldbeschaffung an Geldautomaten (ATMs) funktioniert in der Regel, siehe auch Kriminalität. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig sein. Ab dem 17. März 2026 wird ein Onlineformular für die Ein- und Ausreise nach/aus Trinidad und Tobago eingeführt. Reisende können sich ab 72 Stunden vor Ein- und Ausreise registrieren; der nach Registrierung erzeugte QR-Code muss bei den Grenzkontrollen digital auf dem Handy oder als Ausdruck vorgelegt werden. Ohne Nachweis kann keine Ein-/Ausreise erfolgen. Das Onlineformular ersetzt das bisherige Papierformular. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Führen Sie unbedingt denselben Reisepass mit sich, den Sie im Onlineformular angegeben haben. Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft. Visum Für die Einreise nach Trinidad und Tobago und Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Im Fall einer Aus- und Wiedereinreise innerhalb dieser 90 Tage von 180 Tagen kann eine Einreisegebühr von 800 TTD fällig werden. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Die genaue Aufenthaltsadresse muss sowohl im Einreiseformular als auch gegenüber den Grenzbeamten angegeben werden. Minderjährige Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Ein- und Ausreise über die USA und Kanada Bei Ein- und Ausreise über die USA beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA (ESTA), über Kanada die entsprechenden für Kanada (ETA). Einfuhrbestimmungen Die Einfuhr von Pflanzen und frischen Lebensmitteln (Obst, Gemüse, Fleisch) ist nur mit besonderer Genehmigung erlaubt. Tarnkleidung und Textilien im Tarndesign (z.B. T-Shirts, Hüte, Rucksäcke) dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, jedoch deklarationspflichtig. Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 200 TTD beschränkt, von Fremdwährung auf den Betrag, der bei Einreise deklariert wurde. Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Waren können uneingeschränkt, Geschenke bis zu einem Wert von umgerechnet 50 US-Dollar eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen, CS-Gas, Pfefferspray, Messer mit feststehender Klinge) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt. Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise am Flughafen, der Besitz der o.a. Waffen ohne Genehmigung festgestellt, ist mit sofortiger Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder Haftstrafe ist die Regel. Informieren Sie sich ggf. vorab, ob Sie bestimmte Lebensmittel und Medikamente einführen dürfen. Tiere Für die Einfuhr von Haustieren ist eine Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture, Land & Fisheries erforderlich. Haustiere müssen mit einem Mikrochip versehen sein und ein tierärztliches Gesundheitszeugnis besitzen. Gesundheit Impfschutz Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist für alle Einreisenden ab dem ersten Lebensjahr aus Ländern mit Gelbfieberübertragung erforderlich. Das gilt auch, wenn diese Länder für mehr als 12 Stunden im Transit besucht wurden. Die Gelbfieberimpfung wird darüber hinaus für alle Reisenden ab neun Monaten empfohlen, die Waldgebiete in Trinidad aufsuchen. Für Reisende, die sich nur im Transit (Kreuzfahrt-, Flugreisende) in Trinidad und Tobago aufhalten oder deren Aufenthalt auf Tobago beschränkt ist, wird eine Gelbfieberimpfung nicht empfohlen. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut empfohlen. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion. Denguefieber Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Chikungunya-Fieber Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibikinsel St. Martin im Januar 2014, wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch bestätigte Fälle von Chikungunya-Fieber in Trinidad und Tobago. Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. West-Nil-Fieber Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Trinidad und Tobago zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten. Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch Kontakt mit Oberflächenwasser übertragen werden, das mit Nagetierausscheidungen kontaminiert ist. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Erkrankung von Leber und Nieren führen. Nur bei zu erwartender Exposition ist im Einzelfall nach Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin angezeigt, siehe Leptospirose. Medizinische Versorgung Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten nicht immer mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen. Die Kosten für eine medizinische Behandlung in privaten Arztpraxen bzw. Privatkliniken sowie Medikamente müssen in der Regel sofort bar bezahlt werden. Manchmal ist auch eine Kreditkartenzahlung möglich. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Taiwan*: Reise- und Sicherheitshinweiseam 17/03/2026 um 10:45
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die innenpolitische Lage ist stabil. Demonstrationen sind in den Großstädten möglich und können zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen. Meiden Sie Demonstrationen. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Insbesondere in den Großstädten kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Handtaschenraub und Kreditkartenbetrug. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in stark besuchten Straßen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Erdbeben Taiwan liegt in einer seismisch äußerst aktiven Zone. Im Jahresdurchschnitt werden Tausende von Beben zwischen Stärke drei und sechs registriert, von denen aber im Allgemeinen nur fünf bis sechs auch in Taipei deutlich wahrgenommen werden. Tropenstürme Das Klima ist im Norden subtropisch und im Süden tropisch. Taiwan wird insbesondere von Mai bis November regelmäßig von Tropenstürmen getroffen; die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche und in der Folge erhebliche Schäden in der Infrastruktur verursachen können. Bei Berg- und Radwanderungen bestehen entsprechende Gefahren. Im Katastrophenfall können taiwanische Behörden ausländische SIM-Karten nicht ohne Weiteres orten. Daher wird der Kauf einer taiwanischen (Prepaid-) SIM-Karte empfohlen. Diese gibt es gegen Vorlage des Reisepasses am Flughafen und allen Mobilfunkläden. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte, u.a. im lokalen Rundfunk (englischer Radiosender ICRT 100,7 FM) und achten Sie auf Warnungen des taiwanischen Wetteramts. Kaufen Sie eine taiwanische (Prepaid-)SIM-Karte und installieren sie auf Ihrem Mobilgerät. Laden Sie danach die App der taiwanischen Feuerwehr (für Android; für iOS) auf Ihr Mobilgerät, um aktuelle Warnhinweise, etc. zu erhalten. Wenn Sie sich in Taiwan aufhalten, registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Es gibt sehr gute öffentliche Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen, Linienbussen und Eisenbahnen. Öffentliche Überlandverbindungen sind zuverlässig, pünktlich und komfortabel. Das Straßennetz ist gut ausgebaut. Die Promillegrenze beträgt 0,15. Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Besondere Verhaltenshinweise Aufgrund der sehr starken Strömungen wird zu besonderer Vorsicht beim unbeaufsichtigten Baden in den Binnengewässern und im Ozean geraten. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen sind in Taiwan nicht strafbar; gleichgeschlechtliche Ehen sind möglich. LGBTIQ-Personen und deren Rechte werden in Taiwan durch die politischen Institutionen gemeinhin anerkannt, in der Bevölkerung ist nicht überall mit Akzeptanz zu rechnen. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Die Einfuhr und der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen können zu hohen Freiheitsstrafen führen; die Einfuhr und der Besitz größerer Mengen sogar zur Todesstrafe. Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der New Taiwan-Dollar (NTD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich, auch der Umtausch von Bargeld in NTD ist unproblematisch. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Taiwan Arrival Card Seit 2025 müssen ausländische Reisende, die sich nicht dauerhaft in Taiwan aufhalten, vor Ankunft in Taiwan eine digitale Einreisekarte („Taiwan Arrival Card TWAC“) online ausfüllen. Die Registrierung ist frühestens drei Tage vor Ankunft möglich; das bisherige Papierformular entfällt. Die Taiwan Arrival Card ist kostenlos. Nutzen Sie für die Beantragung ausschließlich die offizielle Webseite der taiwanischen Einreisebehörde. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen zu Besuchszwecken kein Visum, soweit bei der Einreise ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket sowie ggf. ein Visum für das Zielland vorgelegt werden kann. Dies gilt jedoch nur für Einreisen über die internationalen Flughäfen sowie die Seehäfen Keelung, Hualien, Taichung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu und Kaohsiung. Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist ausgeschlossen. Landing Visa Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt, das für Kurzaufenthalte von maximal 30 Tagen gegen Gebühr als „Landing Visum“ bei Einreise über den Flughafen Taiwan Taoyuan International beim Visa Office (Bureau of Consular Affairs, bei der Passkontrolle) beantragt werden kann. Bei der Einreise über die anderen internationalen Flughäfen (Taipei Songshan, Kaohsiung, Taichung) wird durch die Grenzpolizei zunächst eine sog. „Temporary Entry Permit“ ausgestellt, das bei der in der jeweiligen Stadt gelegenen Zweigstelle des Bureau of Consular Affairs nachträglich in ein „Landing Visa“ umgewandelt werden muss. Bei einer Einreise über andere Flughäfen Taiwans oder über die internationalen Seehäfen ist die Beantragung eines „Landing Visums“ derzeit nicht möglich. Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das vor der Einreise einzuholen ist. Es werden nur Anträge angenommen, die online beim Consular Affairs Bureau ausgefüllt werden und am Ende über einen Barcode verfügen. Ein- und Ausreise über die Volksrepublik China Reisende nach und von Taiwan mit Transitaufenthalten in der Volksrepublik China werden gebeten, sich wegen der Visumerfordernisse an eine Vertretung der Volksrepublik China zu wenden, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise China. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Nach dem taiwanischen Geldwäschegesetz müssen Reisende bei Einreise und Ausreise Beträge von mehr als 100.000 NTD und von mehr als 20.000 chinesischen Renminbi (CNY) deklarieren. Gleiches gilt für ausländische Währung und Wertpapiere mit einem Gegenwert von mehr als 10.000 USD. Gold im Wert von über 20.000 USD, sowie Diamanten, Schmuck und Platin im Wert von über 500.000 NTD, müssen ebenfalls deklariert werden. Für Reisende, die das 20. Lebensjahr vollendet haben, gelten die üblichen Freimengen für Alkohol und Tabakwaren. Die Einfuhr von E-Zigaretten, Verdampfern und E-Liquids nach Taiwan ist auch für den persönlichen Gebrauch nicht gestattet. Verboten ist die Einfuhr von gefälschten Münzen und Banknoten, pornographischem Material, Waffen, Munition sowie gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ohne Einfuhrgenehmigung. Verboten ist auch die Einfuhr von Waren, die gegen urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen. Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten (z.B. Obst) und Fleischprodukten (sowohl Frischfleisch als auch verarbeitete Produkte) wird mit Geldstrafen zwischen 80 und 400 EUR für landwirtschaftliche Produkte geahndet. Seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in China verschärft Taiwan seine Kontrollen bei der Einreise auf unerlaubte Fleischprodukte. Nachdem Deutschland einen Fall von Afrikanischer Schweinepest gemeldet hat, haben die taiwanischen Behörden angekündigt, dass bei Einreisenden aus Deutschland das Gepäck ausnahmslos auf das Mitführen von schweinefleischhaltigen Produkten geprüft wird. Die Strafen für die unerlaubte Einfuhr wurden empfindlich verschärft. Sie betragen bis zu etwa 28.000 EUR (1.000.000 TWD). Es ist damit zu rechnen, dass Kontrollen bei der Einreise aufgrund der Aktualität verschärft werden und bei Nichtbeachtung streng bestraft werden (Geldstrafe und/oder Einreiseverbot). Weitere Informationen bietet die zuständige Animal and Plant Health Inspection Agency. Reisende sollten mitgeführte Produkte entweder vor der Zollkontrolle in die dafür vorgesehenen Mülltonnen werfen oder die Zollbeamten entsprechend informieren. Für verschreibungspflichtige Medikamente sollte ein ärztliches Rezept mit englischer Übersetzung mitgeführt werden. Verbindliche Auskünfte erteilt der taiwanische Zoll, bei dem auch Vorabgenehmigungen zur Einfuhr beantragt werden können. Tiere Für die Einfuhr von Haustieren bestehen Quarantänebestimmungen. Die Einfuhr muss vor Einreise unter Vorlage eines tierärztlichen Gesundheitszeugnisses bei der zuständigen Animal and Plant Health Inspection Agency beantragt werden. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A/B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (ländliche Gebiete) auch gegen Denguefieber und Japanische Enzephalitis (JE) empfohlen. Bei einfachem Reisestil mit Tierkontakt kann eine Tollwut-Impfung sinnvoll sein. In Taiwan spielt insbesondere die Übertragung durch Dachse eine Rolle. Denguefieber Dengueviren werden in der Saison von Juni bis Oktober landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Hepatitis B Taiwan war jahrelang ein hochendemisches Land für Hepatitis B (mehr als 50% der Bevölkerung), durch Impfungen im Säuglingsalter geht die Prävalenz langsam zurück. Siehe auch Virushepatitis. Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD) Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Taiwan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu kleinen und größeren Ausbrüchen. Bei entsprechender Hygiene (Handhygiene) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen. Tstsugamushi Fieber (Scrub Typhus) Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen auf dem Land ein potentielles Infektionsrisiko dar. Die Erkrankungszahlen waren in den letzten Jahren niedrig. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Tstsugamushi-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und tragen Sie angepasste Kleidung. Japanische Enzephalitis Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen. Luftverschmutzung Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Taiwan entspricht europäischem Niveau und ist in der Hauptstadt ausgezeichnet. Wenn man nicht eine der internationalen Abteilungen großer Krankenhäuser aufsucht, kann die Verständigung mangels Englisch sprechendem Personals erschwert sein, insbesondere in ländlichen Gebieten. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss * Die Bezeichnung „Länder“ in der Auswahlliste umfasst Staaten, Provinzen und Territorien. Sie spiegelt nicht die Position der Bundesregierung hinsichtlich des Status eines Landes oder einer Region wider. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Kirgisistan: Reise- und Sicherheitshinweiseam 17/03/2026 um 9:30
Letzte Änderungen: Sicherheit – Terrorismus; Innenpolitische Lage Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Terrorismus Insbesondere im Süden des Landes werden von der kirgisischen Regierung regelmäßig, im Rahmen von Anti-Terror-Prävention, islamistische Zellen bzw. Personen mit potenziell terroristischer Ausrichtung ausgehoben. Anschläge, auch auf westliche Einrichtungen, sind nicht auszuschließen. Seien Sie vor allem an belebten Orten (insbesondere im Süden des Landes) aufmerksam und bei ungewöhnlichen Ereignissen wachsam. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage 2025 haben sich Kirgisistan und Tadschikistan nach jahrelangen, 2022 auch militärisch ausgetragenen Grenzstreitigkeiten in einem bilateralen Abkommen über den Verlauf der gemeinsamen Grenze geeinigt. Die Grenzübergänge sind wieder geöffnet. Das Grenzgebiet ist teilweise vermint. Die politische Lage ist insgesamt ruhig. Demonstrationen und ggfs. gewaltsame Proteste können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Hauptstadt und dicht besiedelte Gebiete des Landes (Süd-Kirgisistan). Seien Sie bei Reisen innerhalb Kirgisistans und insbesondere in den Grenzregionen (u. a. aufgrund von Minengefahr) sowie in der Nähe der usbekischen und tadschikischen Enklaven besonders vorsichtig. Informieren Sie sich regelmäßig über die Sicherheitslage. Meiden Sie Demonstrationen und seien Sie bei Menschenansammlungen wachsam. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Auch Ausländer können an stark frequentierten Orten wie Märkten Opfer von Gewalt- und Bandenkriminalität mit Raubüberfällen und Taschendiebstählen werden. Allerdings sind seit mehreren Jahren keine Vorfälle bekannt geworden, bei denen deutsche Reisende gezielt Opfer eines Überfalls oder Angriffs wurden. Vermeiden Sie es, bei Dunkelheit und in schlecht beleuchteten Stadtteilen zu Fuß und alleine unterwegs zu sein. Nutzen Sie stattdessen Taxis als verlässlich bekannter Anbieter, die per App bestellt werden können. Nutzen Sie - auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit - keine unbekannten Taxiunternehmen. Seien Sie an typischerweise von Ausländern besuchten Orten (z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants oder Bars) sowie in größeren Menschenmengen (wie an Flughäfen, (Bus-)Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf den zahlreichen Märkten) besonders wachsam. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld bzw. eine Kreditkarte und keine unnötigen Wertsachen mit. Führen Sie Ihren Reisepass mit sich. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, (Bus-)Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Kirgisistan liegt in einer seismisch hochaktiven Zone. Erdbeben mit einer Stärke über 6,0 auf der Richterskala werden in der Region regelmäßig aufgezeichnet. Erdrutsche/Schlammlawinen bzw. Schnee- und Eislawinen sind in Kirgisistan in vielen Landesteilen aufgrund der topographischen Gegebenheiten keine Seltenheit. Im Zuge heftiger Regenfälle kommt es gelegentlich zu spontanen Überflutungen, die auch Häuser mitreißen können. Die Wetterlage kann sehr schnell wechseln. Plötzliche Kälteeinbrüche kommen in den Bergen auch im Hochsommer häufig vor, insbesondere in Lagen über 3.000 m. Das Klima ist trocken und kontinental mit heißen Sommern und kalten Wintern. Es gibt erhebliche tägliche Temperaturschwankungen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Achten Sie auf die Wetterentwicklung, informieren Sie sich über lokale Wettervorhersagen und Wetter-Apps. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Der Luftverkehr entspricht nicht internationalen Sicherheitsstandards. Alle kirgisischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU. Gleichwohl stellen nationale Fluggesellschaften die Verbindung von Bischkek in die entlegenen südlichen Städte (Razzakov, etc.) her. Osch im Süden des Landes und Tamchy am Issyk-Kul verfügen über internationale Flughäfen. Taxis sind in Bischkek günstig und können telefonisch oder per App bestellt werden. Überlandfahrten bei Nacht sind u.a. aufgrund teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, Steinschlägen, freilaufenden Viehs/Viehtriebs, des häufig unzureichenden technischen Zustands vieler Fahrzeuge (von denen zahlreiche Rechtslenker sind); oder mangelnder Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer und des wechselhaften Klimas (Kälteeinbrüche und Platzregen) gefährlich. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise tragen zu einer erhöhten Unfallgefahr im Straßenverkehr bei. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek-Almaty. In entlegenen Gebieten kann die Versorgung mit Kraftstoff problematisch sein. Treibstoff mit 95 Oktan gibt es in der Regel außerhalb der größeren Städte nicht. Da das Tankstellennetz in den Bergen extrem dünn ist und der Kraftstoffverbrauch auf Pisten und in großen Höhen erheblich steigt, sollte ausreichend Reserve mitgeführt werden. Ersatzräder sind unverzichtbar. Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Ausländer müssen vor Ausreise unter Umständen den Ausgang eines Gerichtsprozesses abwarten. Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit. Vermeiden Sie wenn möglich, innerhalb Kirgisistans als Selbstfahrer zu reisen. Mieten Sie Fahrzeuge und Fahrer bei vertrauenswürdigen Unternehmen. Führerschein Theoretisch werden internationale Führerscheine anerkannt. Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein. In der Praxis wird jedoch eine Übersetzung ins Russische oder Kirgisische mit notariell beglaubigter Unterschrift verlangt, insbesondere bei Polizeikontrollen. Die Übersetzung kann von einem beliebigen Übersetzungsbüro gefertigt werden, anschließend muss die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt werden. In der Innenstadt von Bischkek gibt es zahlreiche Übersetzungsbüros und Notariate. Wanderungen und Trekking-Touren Wildes Campen birgt zahlreiche Gefahren, insbesondere, wenn eine Kommunikation in kirgisischer oder russischer Sprache nicht möglich ist. Weite Teile Kirgisistans liegen im Hochgebirge. Menschen, die Aufenthalte in großen Höhen nicht gewohnt sind, können auf Bergtouren schnell unter erheblichen Gesundheitsproblemen leiden. Vor allem in entlegenen Gebieten ist nicht mit zeitnaher Hilfe zu rechnen. Von Reit-, Ski- oder Gletschertouren ohne kundige Begleitung wird abgeraten. Die geplante Route und voraussichtliche Rückkehrzeit sollten in der Unterkunft hinterlassen werden, siehe auch Natur und Klima. Unternehmen Sie Wandertouren in unbekanntem Gelände oder entlegenen Gebieten nur gut ausgerüstet, mit ortskundiger Begleitung und keinesfalls alleine. Informieren Sie sich über die Bergrettung in Kirgisistan und führen Sie entsprechende Notfallnummern mit sich. Achten Sie auf die Wetterentwicklung, informieren Sie sich über lokale Wettervorhersagen und Wetter-Apps. Suchen Sie bei Platzregen eine sichere Unterkunft auf. Vermeiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Wasserläufen und in Schluchten, die sich in reißende Ströme verwandeln können. Verzichten Sie möglichst auf „wildes Campen“ ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter. Hinterlassen Sie Informationen zu der geplanten Route in der Unterkunft, um im Notfall Suchgebiete eingrenzen zu können. Grenzgebiete In den Grenzgebieten zu Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und China gelten besondere Regeln (z.B. Fotografierverbote); es besteht mancherorts Minengefahr. Der Grenzverlauf ist an vielen Stellen nicht klar ausgeschildert. Bei Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte drohen längere Haftstrafen. Für Besuche in den Grenzgebieten zu China und Tadschikistan ist vorab eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Diese kann persönlich bei der Registrierungsbehörde OWIR oder den lokalen Grenzbehörden erfolgen. Auch Reisebüros unterstützen bei der Beantragung. Grenzübergänge können auch kurzfristig geschlossen werden. Bereisen Sie die Grenzregionen nicht ohne ortskundige Reiseführer; der genaue Grenzverlauf ist oftmals nicht erkennbar und illegale Übertritte werden streng geahndet, zudem besteht Minengefahr. Besondere Verhaltenshinweise Die kirgisische Polizei hat das Recht, Passkontrollen durchzuführen, die Aufenthaltsdauer (ggf. das Visum) zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten. Die Polizei hat jedoch nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt der Taschen zu untersuchen oder Reisende abzutasten. In der Vergangenheit wurden Touristen unter dem Vorwand der Drogenkontrolle vereinzelt dazu genötigt und mit der Forderung von „Gebührenzahlungen“ konfrontiert. Es ist nicht auszuschließen, dass sich Kriminelle als Sicherheitskräfte verkleiden. Führen Sie stets Ihren Reisepass bei sich. Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ und behalten Sie die Ruhe. Treten Sie generell gegenüber Staatsvertretern höflich, aber selbstbewusst auf und weisen Sie ggf. auf Ihre Rechte hin. Zahlen Sie, wenn möglich, mit Kreditkarte bzw. elektronisch und bestehen Sie auf einer Quittung. Kontaktieren Sie im Notfall die deutsche Botschaft in Bischkek. LGBTIQ Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist verboten; homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar, werden jedoch gesellschaftlich abgelehnt. In der kirgisischen Verfassung ist die Ehe explizit als eine Verbindung von Mann und Frau definiert. 2023 wurden Gesetzesänderungen zum Schutze Minderjähriger gegen die „Propagierung nichttraditioneller Lebensweisen“ verabschiedet, welche für die Verbreitung von Informationen über LGBTIQ-Identitäten an Minderjährige Geldstrafen bis zu ca. 250 EUR vorsehen. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Das Fotografieren von Flugplätzen, militärischer und strategisch wichtiger Einrichtungen sowie im Grenzgebiet ist gesetzlich verboten. Personen und deren Unterkünfte sollten nicht ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen fotografiert oder gefilmt werden. Achten Sie darauf, ob es entsprechende Verbotsschilder gibt und befolgen Sie die Vorschriften. Drogendelikte werden schon bei geringfügigen Verstößen hart bestraft. Fahrzeugführer, die in einen Unfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt waren, dürfen das Land für die Dauer der Untersuchungen bzw. einer Gerichtsverhandlung bis zur Klärung der Schuldfrage nicht verlassen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Som (KGS). Kredit- und Debitkarten (Girocard) werden in Hotels und Restaurants in Bischkek üblicherweise akzeptiert, im ländlichen Raum aber nur seltener. Die Bargeldabhebung mit Kreditkarten funktioniert an Geldautomaten in der Regel problemlos. Geldautomaten sind nur in größeren Ortschaften verbreitet; in entlegenen Gebieten werden Kreditkarten meist nicht akzeptiert. Führen Sie ausreichend Bargeld mit sich. Der Umtausch von Bargeld - EUR oder USD - ist in größeren Ortschaften möglich. Es sollten möglichst nur neuere Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 EUR) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder beschädigte Seiten im Pass können zur Einreiseverweigerung führen. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Personen, gegen die in einem GUS-Staat eine Fahndungsausschreibung vorliegt, müssen mit Zurückweisung bei der Einreise nach Kirgisistan rechnen. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen unabhängig vom Reisezweck für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen innerhalb von 60 Tagen kein Visum. Diese Regelung gilt rückwirkend auch für Personen, die seit dem 1. Januar 2026 eingereist sind. Für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen ist ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen Auslandsvertretung oder online in Form eines E-Visums eingeholt werden muss. Ausländer, die den 30-tägigen visumsfreien Aufenthalt überschreiten, benötigen für die Ausreise ein Ausreisevisum. Ausreisevisa sind bei der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums zu beantragen, die Zahlung einer Strafe ist in diesen Fällen obligatorisch. Alternativ kann ein E-Visum (Sapar-Visum) für Aufenthalte bis zu sechs Monaten zu diversen Zwecken beantragt werden. Eine Beratung zu Visafragen, aber auch anderen konsularischen Dienstleistungen, Fragen zur Staatsangehörigkeit, Urkunden etc. (in Englisch, Russisch und Kirgisisch) wird von der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums unter der Nummer +996 999 312 002 angeboten. Registrierung Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 30 Tage in Kirgisistan aufhalten wollen, müssen innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei der zuständigen Behörde durch den Vermieter registriert werden. Die Registrierungspflicht gilt auch für Inhaber von E-Visa. Seit Juni 2024 gilt bei einem Aufenthalt in Kirgisistan von mehr als 30 Tagen eine offizielle Registrierungspflicht für Mobiltelefone, wenn diese mit einer kirgisischen SIM-Karte verwendet werden; mehrere Aufenthalte werden dabei addiert. Internationales Roaming ist bis zu 30 Tagen anmeldefrei möglich. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die kirgisischen Behörden. Minderjährige Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in russischer oder kirgisischer Sprache mit sich führen. Einfuhrbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegen keinen Beschränkungen, müssen jedoch ab einem Wert von 10.000 USD pro Person deklariert werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf inklusive 1.000 Zigaretten oder 1.000 g Tabak sowie 1,5 l Alkohol und 2 l Wein können zollfrei eingeführt werden. Drohnen und wertvolle Gegenstände sollten bei Einreise deklariert werden. Unverpackte Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden. Siehe auch Einreise und Zoll – Registrierung. Einreise mit dem Pkw Beachten Sie die Teilreisewarnung zur Russischen Föderation und die Reisewarnung zur Ukraine. Bei der Einfuhr von Kfz und Motorrädern nach Kirgisistan sollten Reisende, die eine Fahrt durch mehrere Länder mit dem eigenen Kfz unternehmen, (bspw. über Kirgisistan, Kasachstan, etc.), darauf achten, dass die bei der Einreise in die Eurasische Wirtschaftsunion an der kirgisischen Grenze erteilte temporäre Einfuhrgenehmigung für das Fahrzeug die für die Strecke notwendige Fahrtzeit abdeckt. Ohne entsprechende Genehmigung ist mit erheblichen Problemen und Strafen bei der Ausreise aus der Eurasischen Wirtschaftsunion zu rechnen. Tiere Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen Impfpass mit Nachweis einer tierärztlichen Untersuchung innerhalb der letzten 5 Tage vor Einreise. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen. HIV/AIDS Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz <0,1%). Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Tuberkulose Tuberkulose stellt in Kirgisistan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch mehr als 100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch. Frühsommermeningoenzephalitis FSME bzw. RSSE, Russian Spring Summer Encephalitis Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung ist im Land äußerst selten; die Datenlage ist allerdings spärlich. Brucellose Besonders in ländlichen Gebieten werden immer wieder Brucelloseerkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss nicht ausreichend gekochter Tierprodukte übertragen werden. Vom Genuss roher Milchprodukte ist unbedingt abzuraten. Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kirgisistan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand zu Tieren wird empfohlen. Milzbrand (Anthrax) Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte). Geografisch bedingte Erkrankungen Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten, siehe Höhenkrankheit. Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen. Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Selbst in der Hauptstadt können Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden. Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung erwogen werden. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Tadschikistan: Reise- und Sicherheitshinweiseam 17/03/2026 um 9:30
Letzte Änderungen: Sicherheit – Terrorismus, Innenpolitische Lage Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Von Reisen in alle grenznahen Gebiete zu Afghanistan wird dringend abgeraten. Terrorismus Anschläge, auch auf westliche Ziele, können nicht ausgeschlossen werden. In Tadschikistan kommt es vereinzelt zu terroristischen Anschlägen, auch in Duschanbe. Darüber hinaus berichtet die tadschikische Regierung von mehreren vereitelten terroristischen Anschlägen. Entlang der afghanischen Grenze kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen, auch mit Todesopfern. Vor allem seit November 2025 sind im tadschikischen Grenzgebiet zu Afghanistan bei mehreren bewaffneten Übergriffen aus Afghanistan mehrere ausländische Arbeiter sowie tadschikische Grenzbeamte ums Leben gekommen; weitere Personen wurden verletzt. Seien Sie besonders aufmerksam und vorsichtig an vorrangig von Ausländern frequentierten Orten wie Shopping Malls, Supermärkten, internationalen Hotels, Restaurants und Bars. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die politische Lage ist insgesamt ruhig, Demonstrationen und Proteste können jedoch nicht ausgeschlossen werden. 2025 haben sich Tadschikistan und Kirgisistan nach jahrelangen, 2022 auch militärisch ausgetragenen Grenzstreitigkeiten in einem bilateralen Abkommen über den Verlauf der gemeinsamen Grenze geeinigt. Die Grenzübergänge sind wieder geöffnet. Das Grenzgebiet ist teilweise vermint. Die Sicherheitslage an der Grenze zwischen Tadschikistan und Afghanistan ist aufgrund eines Anstiegs tödlicher Kampfhandlungen in Grenznähe (vor allem zwischen der afghanischen Region Badachschan und dem Autonomen Gebiet Berg-Badachschan GBAO in Tadschikistan) sehr angespannt. Grenzüberschreitende Angriffe durch militante Gruppen und Drogenschmuggler auf tadschikische Grenztruppen und in der Grenzregion beschäftigte chinesische Arbeiter häufen sich seit November 2025. Dabei kommt es in Grenznähe auch zum Einsatz mit Sprengmaterial bestückter Drohnen. Auch in den Grenzbezirken im Dreiländereck Tadschikistan-Usbekistan-Afghanistan besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch Drogenschmuggel, das durch unkontrollierte Fluchtbewegungen aus Afghanistan verstärkt wird. Die afghanisch-tadschikische Grenze ist unzureichend markiert und bisweilen ungesichert, der Übertritt illegal. Für Afghanistan gilt eine Reisewarnung. Eine konsularische Betreuung ist in diesen Gebieten nicht möglich. Darüber hinaus können Auseinandersetzungen zwischen tadschikischer Zentralregierung und einem Teil der Lokalbevölkerung, die 2022 im Autonomen Gebiet Berg-Badachschan (GBAO) Tote und Verletzte forderten, nicht ausgeschlossen werden. Diese könnten bei einem Wiederaufflammen erneut insbesondere zu Zugangsbeschränkungen für Ausländer, Straßenblockaden und zu Einschränkungen im Mobilfunk- und Internet führen. Von Reisen in alle grenznahen Gebiete zu Afghanistan wird dringend abgeraten, siehe Sicherheit. Seien Sie bei Reisen innerhalb Tadschikistan und insbesondere in den Grenzregionen (u.a. aufgrund von Minengefahr) besonders vorsichtig. Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Informieren Sie sich regelmäßig über die Sicherheitslage. Kriminalität Insbesondere an vielbesuchten Orten wie Basaren und in öffentlichen Transportmitteln kommt es vereinzelt zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen. Vereinzelt gibt es Raubüberfälle, insbesondere auf den Strecken nahe der afghanischen Grenze, wo Drogenhandel und andere organisierte Kriminalität verbreitet sind, sowie seltene Übergriffe auf allein reisenden Frauen, teils unter Einsatz von Betäubungsmitteln. Von Reisen in alle grenznahen Gebiete zu Afghanistan wird dringend abgeraten, siehe Sicherheit. Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand. Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig. Lassen Sie Speisen und Getränke nie unbeaufsichtigt. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Basaren und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Natur und Klima Tadschikistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es häufig zu Erdbeben kommt. Das Klima ist kontinental mit trockenheißen Sommern und kalten, in manchen Landesteilen schneereichen Wintern. Bei einsetzendem Tauwetter im Frühjahr und Sommer geht von schmelzenden Gletschern, Schnee- und Schlammlawinen eine erhöhte Gefahr aus.Besonders im Pamir kann es im Sommer infolge anhaltend hoher Temperaturen zu Überschwemmungen, Erdrutschen und Schlammlawinen mit großen Schäden an der Infrastruktur kommen, mit Straßensperrungen ist zu rechnen, siehe auch Gesundheit – Geographisch bedingte Erkrankungen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Ein enges Verkehrsnetz gibt es nicht. Bei Inlandsflügen, Bus- und Bahnverkehr kommt es häufig zu Verspätungen, öffentliche Verkehrsmittel sind in einem schlechten Zustand. Außerhalb größerer Städte sind die Straßen oft in schlechtem Zustand und meist ohne Straßenbeleuchtung. Sie bergen bei Dunkelheit erhebliche Gefahren, insbesondere für nicht allradbetriebene Fahrzeuge. An der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog gibt es zwischen Kalaikum und Khorog beiderseits der Straße Minenfelder, die oft schlecht markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan sowie in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich nicht gekennzeichnete Minenfelder. Die tadschikischen Sicherheitskräfte haben das Recht, Ausweisdokumente und Visum überall zu überprüfen; es gibt zahlreiche Kontrollpunkte. In abgelegenen Regionen und in den Bergen ist mit schlechtem Mobilfunkempfang und starken Wetterschwankungen sowie wenigen Tankstellen zu rechnen. Beachten Sie den geltenden Sicherheitshinweis. Führen Sie Überlandfahrten möglichst nur tagsüber durch. Verzichten Sie in den o.g. Gebieten auf Zelten und buchen Sie eine Unterkunft (Minengefahr). Verhalten Sie sich bei möglichen Personenkontrollen stets kooperativ. Reisen Sie möglichst nur mit lokalen, ortskundigen Führern. Planen Sie Reisen sorgfältig mit genügend Proviant und Treibstoff. Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. LGBTIQ Zwar gibt es kein gesetzliches Verbot homosexueller Handlungen; die gesellschaftliche Akzeptanz ist aber vor allem in ländlichen Gebieten gering. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Das tadschikische Strafrecht sieht erhebliche Freiheitsstrafen für Rauschgiftdelikte vor, die im Falle einer Verurteilung bis zu 20 Jahre betragen können. Für Beiträge in den sozialen Medien, die durch die tadschikische Justiz als strafrechtlich relevant interpretiert werden, werden langjährige Freiheitsstrafen auch für Ausländer verhängt. In Tadschikistan gilt ein generelles Missionierungsverbot, das auch mit Haftstrafen bewehrt ist. Es dürfen keine Veranstaltungen für bestimmte Glaubensgemeinschaften vorgenommen werden, die einen missionarischen Charakter haben, da dies ein Verstoß gegen o.g. Verbot darstellt. Religiöse Riten sind nur registrierten Religionsgemeinschaften und nur an dafür bestimmten Orten erlaubt. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Somoni (TJS). Bargeldabhebungen an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten (VISA) sind in der Hauptstadt Duschanbe inzwischen vielerorts möglich. Für Reisen außerhalb empfiehlt sich unbedingt die Mitnahme von EUR oder USD. Ein Umtausch ist in größeren Städten möglich. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Visum Tadschikistan gewährt deutschen Staatsangehörigen für Aufenthalte bis zu 30 Tagen eine visumsfreie Einreise. Für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich. Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen kann dieses online (e-Visa), für längere Aufenthalte muss es vorab bei der Botschaft Tadschikistans beantragt werden. Es ist weiterhin nicht möglich, Visa bei der Einreise auf dem Landweg an den Grenzübergängen (z.B. zu Usbekistan bzw. Kirgisistan) zu erhalten. Lehnen Sie eventuelle Angebote von Gefälligkeitszahlungen an Grenzbeamte ab, da in einem solchen Fall trotz anderweitiger mündlicher Zusagen die Möglichkeit der Festnahme nach illegalem Grenzübertritt besteht. Ist die Einreise nach Tadschikistan visumsfrei erfolgt und kann die Ausreise, z. B. aufgrund eines Passverlusts während des Aufenthalts in Tadschikistan, nicht innerhalb der 30 Tage erfolgen, so ist bei der Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums zusätzlich ein Ausreisevisum zu beantragen. Gleiches gilt bei einem Passverlust, wenn die Einreise auf Grundlage eines Visums erfolgt ist (z.B. e-Visa oder längerfristiges Visum) Online-Visum (e-Visa) Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen, mit einmaliger Ein- und Ausreise, ist online ein elektronisches Visum (e-Visa) zu beantragen. Es ist auf die korrekte Angabe der Nummer des deutschen Reisepasses zu achten (deutsche Pässe enthalten ausschließlich Nullen, nicht den Buchstaben O!). Das kostenpflichtige E-Visum wird als E-Mail versandt, das auszudrucken und während der Reise mitzuführen ist. Die Reise sollte keinesfalls angetreten werden, wenn das Visum nicht ausgestellt wurde. Ein E-Visum kann während des Aufenthalts in Tadschikistan nicht verlängert werden. Visum vor der Einreise Für längere Aufenthalte oder Aufenthalte, die mehrmalige Ein- und Ausreisen erfordern, ist ein Visum über das „Tajikistan Visa Electronic Application Center" zu beantragen. Es handelt sich dabei ebenfalls um ein kostenpflichtiges Onlineverfahren. Der Antrag wird online gestellt, ist gebührenpflichtig und wird zunächst vorgeprüft. Danach ist die Vorsprache bei der Tadschikischen Botschaft Berlin erforderlich, um Fingerabdrücke abzugeben und ein biometrisches Foto fertigen zu lassen.Ausführliche Informationen zum Visumsverfahren bietet die Tadschikische Botschaft Berlin. Sondergenehmigung für das Autonome Gebiet Berg-Badachschan Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Pamir-Gebirge, offiziell: (Autonomes Gebiet Berg-Badachschan -GBAO) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Deutschland beantragt werden kann. Bei Beantragung erst in Tadschikistan muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen gerechnet werden. Von Reisen in alle grenznahen Gebiete zu Afghanistan wird dringend abgeraten, siehe Sicherheit Registrierung nach Einreise Ausländer sind grundsätzlich verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden zu registrieren. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abteilung für Visa und Registrierung) und ist in der Regel bei der jeweiligen Stadtverwaltung ("Chukumat") angesiedelt. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Geldstrafen. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visums. Ein E-Visum kann nicht verlängert werden. Auch bei visumfreier Einreise hat eine Registrierung zu erfolgen. Laut Auskunft der Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums hat diese innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Einreise zu erfolgen. Für Inhaber von E-Visa besteht keine Registrierungspflicht innerhalb der maximalen 45-tägigen Aufenthaltsdauer. Minderjährige Reist ein Minderjähriger nur mit einem von zwei Elternteilen, ist eine Bevollmächtigung des anderen Elternteils erforderlich, die bestätigt, dass das Kind wirklich mit dem Elternteil nach Tadschikistan einreisen kann/darf. Bei einer Reise ohne Eltern ist eine Bevollmächtigung beider Eltern für die Begleitperson bzw. für die Einreise zu den Eltern in Tadschikistan erforderlich. Einfuhrbestimmungen Landes- und Fremdwährungen dürfen bis zu einem Wert von 10.000 USD ein- und ausgeführt werden, müssen aber bereits ab einem Wert von 3.000 USD deklariert werden. Schmuck, der einen Wert von 1.000 USD übersteigt, wird mit einem Einfuhrzoll belegt, auch wenn es sich um persönlichen Schmuck („für den eigenen Bedarf“) handelt. Der Zollbeamte ist berechtigt, den Wert zu schätzen. Einreise mit dem Pkw Bei der Einreise mit dem Pkw ist zu beachten, dass dieser im Voraus bei den tadschikischen Behörden registriert wird. Dann kann ein Transitkennzeichen erteilt werden, welches die Ausreise erleichtert. Dieses kann bereits in Deutschland benutzt werden. Tiere Bei der Einfuhr von Haustieren aus der EU müssen mindestens der EU-Heimtierausweis (inkl. Nachweis mindestens vier Wochen vor Einreise erfolgter Impfungen) sowie eine amtsärztliche Bescheinigung der Tiergesundheit vorgelegt werden. Die Bescheinigung darf nur wenige Tage vor der Einreise ausgestellt worden sein. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Geographisch bedingte Erkrankungen Bei Reisen in die Pamirregion sollten die Auswirkungen der extremen Höhenlage nicht unterschätzt werden. Beim Auftreten der Höhenkrankheit kann nicht mit schneller ärztlicher Versorgung gerechnet werden. Gleiches gilt für fast alle Bergwanderstrecken, da diese selbst mit Fahrzeugen und für Luftrettung schlecht bis nicht erreichbar sind, siehe Höhenkrankheit. Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 Meter) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen. Luftverschmutzung Insbesondere in der Hauptstadt Duschanbe ist mit vermehrter Luftverschmutzung zu rechnen. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Medizinische Versorgung Die ärztliche Versorgung in ganz Tadschikistan ist schlecht und entspricht nicht westlichem Standard. Selbst in der Hauptstadt Duschanbe ist die Notfallversorgung eingeschränkt. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Spanien: Reise- und Sicherheitshinweiseam 16/03/2026 um 14:30
Letzte Änderungen: Gesundheit - Impfschutz Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Terrorismus Seit den terroristischen Anschlägen 2017 in Barcelona und Cambrils gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Kriminalität Sowohl in größeren Städten als auch in den touristischen Zentren und Ausflugszielen auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste sowie auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Dies gilt auch für Flughäfen (insbesondere Barcelona), Bahnhöfe und Busterminals. In Barcelona kommt es des Öfteren auch zu Vorfällen mit Gewaltanwendung. Weiterhin sind Einbrüche in Ferienunterkünfte zu beobachten. Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonderer Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden. Entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch im weiteren Verlauf) kommt es öfter zu Überfällen auf Touristen. Die Betroffenen werden dabei von einem oder zwei auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeugen, häufig auch mit einem deutschen oder einem anderen ausländischen Kennzeichen, durch Hupen oder durch Werfen von Steinen auf vermeintliche oder tatsächliche Schäden am Fahrzeug (z. B. absichtlich herbeigeführte Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung“ angeboten. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander auf und fertigen Sie (elektronische) Kopien. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Machen Sie sich mit den Sicherheitshinweisen der spanischen Polizei und für Besuche von Barcelona mit den Sicherheitstipps und Verhaltensregeln der Stadt vertraut. Halten Sie nicht auf dem Seitenstreifen an, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätte weiter. Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und schildern Sie den Vorfall. Lassen Sie beim Aufsuchen der nächsten Tankstelle, Raststätte oder des nächsten Parkplatzes keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug ab – auch wenn Sie zu zweit sind. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von „Autopistas“ oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. Lassen Sie sich bei Zahlungen von Geldstrafen (z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen) immer eine Quittung geben. Seien Sie bei ungewöhnlichen Anrufen, E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Die spanischen Polizeibehörden stellen Apps zur Verfügung, mit denen u.a. Notrufe getätigt oder die Polizei kontaktiert werden kann. Zudem werden Warnhinweise der Polizei über diese Apps für die einzelnen Landesteile mitgeteilt:KatalonienBaskenlandandere Provinzen Spaniens Natur und Klima Das staatliche meteorologische Institut AMET und MeteoAlarm bieten Warnungen sowie aktuelle Informationen zu wetterbedingten Einschränkungen. Busch- und Waldbrände An der Küste herrscht Mittelmeer- bzw. Atlantikklima, im Landesinneren meist Hochlandklima mit trockenen, kalten Wintern und heißen Sommern. Vor allem in den Sommer- und Herbstmonaten kommt es auf dem Festland wie auf den Inseln immer wieder zu zum Teil auch großflächigen Busch- und Waldbränden. Die Infrastruktur (auch in Tourismusgebieten) kann in diesen Fällen erheblich beeinträchtigt werden. Überschwemmungen und Stürme Insbesondere am Ende des Sommers sowie im Herbst kommt es in vielen Landesteilen, vor allem an der Mittelmeerküste und auf den Balearen, häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas“ (Flussbetten) können sich dann unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln, auch an Hanglagen kann es zu Sturzbächen kommen. Lokal können Überschwemmungen auftreten. Starkregenperioden können auch in Spanien in allen Landesteilen häufiger auftreten. Warnungen vor diesen Starkregenereignissen können durch die lokalen Behörden aufgrund der meteorologischen Gegebenheiten häufig erst kurzfristig ausgesprochen werden. Am Mittelmeer kann es zu vereinzelten schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten „Medicanes“ kommen.Die Kanarischen Inseln können insbesondere im Frühjahr und Herbst von schweren Stürmen getroffen werden. Dabei kann es zu starken Strömungen und extrem hohen Wellen kommen. An der Küste besteht zudem die Gefahr, von sog. „Riesenwellen“ ins Meer gezogen zu werden. Zum Teil bestehen auch bei normalen Wetterverhältnissen lebensgefährliche Strömungen. Auf den Kanarischen Inseln kommt es mehrfach im Jahr zu Sandstürmen, sog. „Calimas“. Diese können bei Risikogruppen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Erdbeben und Vulkanausbrüche Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln. Zwar wird die vulkanische Aktivität intensiv wissenschaftlich überwacht, Naturkatastrophen aufgrund von Erd- bzw. Seebeben oder gar Vulkanausbrüche sind jedoch nicht verlässlich vorhersagbar. Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann. Informieren Sie sich über die Medien. Aktuelle Wetterwarnungen bietet MeteoAlarm. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Beachten Sie unbedingt die Flaggenhinweise zur Badesicherheit und leisten Sie den Anweisungen der Rettungsschwimmer Folge. Auf der Webseite des spanischen Katastrophenschutzes finden Sie allgemeine Hinweise zu Verhaltensweisen bei Waldbränden. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Es gibt ein Inlandsflugnetz, Fährverkehr zu den Inseln, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3. Ab dem 1. Januar 2026 müssen in Spanien zugelassene Fahrzeuge ein Notfalllicht V-16 mitführen; das Warndreieck darf dann nicht mehr verwendet werden. Fahrzeuge mit Zulassungen aus anderen Staaten können übergangsweise noch das Warndreieck führen und verwenden. Bei der Anmietung von Fahrzeugen in Spanien sollte darauf geachtet werden, dass diese über das Notfalllicht verfügen. Nur auf wenigen, noch privat betriebenen Autopistas, die mit „AP“ gekennzeichnet sind, wird eine Maut erhoben. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht mit einer Bankkarte (Girocard), bezahlt werden. Auf bestimmten mit „Telepeaje“, „VIA-T“ oder „T“ gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box automatisch entrichtet und damit Wartezeit an Mautstellen vermieden werden. In spanischen Städten gilt ein Tempolimit abhängig von der Anzahl der Fahrstreifen: Auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig sogar nur 20 km/h. Nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung gilt innerorts weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h. Weitere Informationen bietet die spanische Kraftfahrzeugbehörde. In mehreren Städten, darunter Madrid, Barcelona und seit Januar 2025 auch Palma, gibt es Umweltzonen mit permanenten, temporären oder wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind. Weitere Informationen, auch zum Erwerb einer spanischen Umweltplakette oder der Registrierung ausländischer Fahrzeuge bieten die zuständigen spanischen Behörden (z.B. Madrid, Barcelona, Palma). Auf Formentera wird vom 1. Juli bis 31. August die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor begrenzt. Besucher mit Fahrzeug oder Motorrad benötigen dann eine kostenpflichtige Bewilligung, die beim Consell Insular de Formentera beantragt werden kann. An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein. Im Winter und Frühling sind in Nord- und Zentralspanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen. Folgende Grenzübergangsstellen zwischen Frankreich und Spanien sind in Guipuzcoa im Baskenland und in Navarra auf unbestimmte Zeit geschlossen: die Grenzübergangsstellen in Izpegi, Alduide und Iturzaeta. Die Fußgängerbrücke zwischen Irun und Hendaye ist wieder geöffnet. Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute“ des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés“ von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien, witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in englischer Sprache bietet Turismo Navarra. Führerschein Der deutsche Führerschein wird anerkannt. LGBTIQ Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Der Besitz auch geringer Mengen von Drogen kann zur Verhaftung, der Besitz größerer Mengen zur Strafverfolgung und Verurteilung zu Haftstrafen führen. In einigen Städten und Gemeinden wurde der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten und der Verstoß kann zu sofort zahlbaren Geldstrafen führen. Seit 2020 gelten auf den Balearen für die Touristenzentren (Playa de Palma, Arenal, Magaluf/Mallorca und San Antoni/Ibiza) weitreichende Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen bewehrt. Dies beinhaltet z.B. die Einschränkung des All-Inclusive-Angebots bei alkoholischen Getränken in Hotels und das Verbot von Reiseangeboten, die den Alkoholkonsum fördern. Ferner wurde das in manchen Zentren praktizierte Balkonklettern und -springen verboten. Hotels und andere Unterkünfte sind in Spanien verpflichtet, zahlreiche Daten ihrer Gäste zu erheben. Nähere Informationen sind auf der Webseite des spanischen Innenministeriums zu finden. Geld/Kreditkarten Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Flugreisen, auch von Minderjährigen, können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien. Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen geben die Veranstalter die vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht bekannt. Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaater, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Deutsche Staatsangehörige, die nicht auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Auskunft des Ministerio del Interior hiervon nicht betroffen. Beachten Sie ggf. die allgemeinen Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten. Bei einem Barmitteltransport in Höhe von 100.000 EUR oder mehr innerhalb des spanischen Hoheitsgebietes muss eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen örtlichen Zollbehörden erfolgen. In Spanien sind Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR möglich. Nähere Informationen bieten die spanischen Behörden. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten. Tiere Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Gesundheit Impfschutz Für die Einreise nach Spanien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Als Reiseimpfung ist eine Hepatitis A-Impfung empfohlen. Dengue-Fieber Dengue-Viren werden in den Sommermonaten in Spanien in Einzelfällen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Spanien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. West-Nil-Fieber Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Spanien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Medizinische Versorgung Soweit dringend erforderlich besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
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