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  • Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 04/11/2025 um 14:30

    Letzte Änderungen:  Aktuelles  Redaktionelle Änderungen     Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Von Reisen nach Tansania wird abgeraten. Im Zusammenhang mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen kann es in unterschiedlichen Landesteilen Tansanias weiterhin zu teils gewaltsamen Protesten sowie zu Einsätzen von Sicherheitskräften kommen. Kommunikationswege (inklusive Internet) und Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld und Treibstoff sind an vielen Orten noch eingeschränkt. Plünderungen können weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Der Flugverkehr und die Abfertigung auf den Flughäfen sind in allen Landesteilen (inklusive Sansibar) u.a. durch die Unterbrechung/Einschränkung des Internets weiterhin beeinträchtigt.  Seien Sie besonders achtsam und umsichtig. Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen. Befolgen Sie Anweisungen der Sicherheitskräfte.  Nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit Ihrer Fluglinie bzw. Ihrem Reiseveranstalter auf. Begeben Sie sich erst zum Flughafen, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Flug planmäßig stattfindet und Ihr Flug bestätigt ist. Führen Sie zudem Ihr Flugticket mit sich, wenn Sie sich vom/zum Flughafen bewegen und vergewissern Sie sich, dass die Strecke zum Flughafen ohne Risiken befahrbar ist. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Geben Sie diese Empfehlung auch an andere, ggf. noch nicht registrierte Landsleute weiter.   Sicherheit Siehe Aktuelles Von Reisen nach Tansania wird abgeraten. Von nicht notwendigen Reisen in den südlichen Teil der Region Mtwara (unmittelbare Grenzregion zu Mosambik) sowie zu den Inseln und der Küstenregion südlich von Kisiju wird abgeraten. Terrorismus Die Sicherheitslage in Tansania hat sich seit 2023 verschlechtert. Es besteht ein Risiko für terroristische Anschläge in allen Regionen des Landes, insbesondere auch in der Stadt Daressalam. Als mögliche Ziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, ausländische Botschaften, Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. In der Vergangenheit gab es Anschläge sowohl auf dem Festland als auch auf Sansibar. Dabei wurden Gotteshäuser und religiöse Führer angegriffen. Die Hintergründe blieben häufig unklar. Im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen 2020 wurden zuletzt terroristische Angriffe im Süden der Region Mtwara nahe der Grenze zur Provinz Cabo Delgado in Mosambik verübt; die Lage an der Grenze bleibt weiterhin volatil. Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen nach Tansania wird abgeraten. Seien Sie angesichts der verschlechterten Sicherheitslage besonders vorsichtig, vor allem an belebten Orten, in internationalen Hotels, Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr, ausländischen Botschaften, an bekannten Treffpunkten von Ausländern und bei unvorhergesehenen, nicht alltäglichen Ereignissen. Von nicht notwendigen Reisen in den südlichen Teil der Region Mtwara (unmittelbare Grenzregion zur Provinz Cabo Delgado in Mosambik) sowie zu den Inseln und der Küstenregion südlich von Kisiju wird abgeraten. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die Lage in Tansania ist, trotz Inflation und Preissteigerung, insgesamt stabil. Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Auch auf dem teilautonomen Sansibar ist die politische Lage derzeit stabil. Von Reisen nach Tansania wird abgeraten. Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Seien Sie auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten und religiösen Stätten – auf Sansibar insbesondere beim Besuch des Großraums Stone Town - besonders wachsam. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Die Kriminalität ist im gesamten Land relativ hoch und seit Beginn 2023 weiter angestiegen. Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, aber auch Überfällen häufen sich Entführungen mit Gelderpressung.  Hierbei werden Ausländer von angeblich hilfsbereiten Passanten oder angeblichen Taxifahrern angesprochen und Unterstützung wie Mitfahrgelegenheiten angeboten, um sie anschließend auszurauben und/oder unter Androhung von Gewalt zu zwingen, Bargeld vom Geldautomaten abzuheben. Insbesondere Fahrten mit Kleinbussen und nicht näher bekannten Taxifahrern oder durch Bekannte vermittelte Taxifahrten sind gefährlich. Fahrten mit dem Fahrrad und Spaziergänge sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden.  Dem Auswärtigen Amt sind mehrere Fälle bekannt, bei denen Ausländer gezwungen wurden, durch Anrufe bei Familie oder Bekannten Geldtransfers zu erwirken. Im ganzen Land und insbesondere in den Touristenhochburgen (Arusha, Sansibar, Daressalam und Morogoro) nimmt diese Art der Kriminalität signifikant zu. Bevorzugte Plätze sind die Bahnhofsstation, Fähranlegestelle und Busstationen, aber auch zunehmend Wohngebiete, etwa Oyster Bay und Masaki in Daressalam. Bei Angriffen auf Fahrzeuge wird versucht, Wertsachen durch offene Fenster und nicht verriegelte Autotüren zu entwenden. Nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden, aber auch Strände in den Küstenstädten sind besonders gefährlich. Es häufen sich zudem Fälle, bei denen Fußgängern Taschen oder Rucksäcke von Dieben auf vorbeifahrenden Motorrädern oder aus Autos heraus gewaltsam entrissen werden, oft mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben. Steigen Sie ausschließlich in registrierte Taxis ein (erkennbar an weißen Kennzeichen und einem grünen, gelben oder blauen Längsstreifen auf der weißen Karosserie), deren Fahrer Ihnen persönlich bekannt sind, durch Ihnen bekannte Personen vermittelt wurden oder deren Fahrten nachvollzogen werden können (z.B. per Uber). Selbst wenn Sie einen Taxifahrer, z.B. über ein Hotel gebucht haben, ist Vorsicht geboten: Fahrer registrierter Taxis holen ihre Fahrgäste innerhalb des Flughafenterminals ab. Steigen Sie außerhalb des Flughafengeländes in kein Taxi, auch nicht am Taxistand vor dem Terminal 2. Vermeiden Sie Überlandfahrten, Fahrten mit dem Fahrrad und Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit. Halten Sie bei Fahrten in Mietwagen Fenster und Türen geschlossen und verriegelt; beobachten Sie Ihre Umgebung stets sorgfältig. Lassen Sie in der Region Kilimandscharo besondere Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der Bergführer. Achten Sie bei Übernachtungen, insbesondere auf Campingplätzen und in abgelegenen Gebieten auf vorhandene Sicherheitsvorkehrungen. Meiden Sie nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden, aber auch Strände innerhalb der Küstenstädte auch tagsüber. Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus, aber auch beim Geldabheben, besonders vorsichtig. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Piraterie auf hoher See Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Lassen Sie als Schiffsführer in den vorgenannten Gebieten höchste Vorsicht walten. Registrieren Sie sich bei Fahrten in den gefährdeten Gewässern beim Maritime Security Center. Natur und Klima Es herrscht wechselfeuchtes, tropisches Klima mit ausgeprägten Trocken- und Regenzeiten. Insbesondere Küstenregionen sind von Juni bis Oktober von monsunartigen Regenfällen und Überflutungen betroffen, so dass Straßen unpassierbar werden können. Tansania liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen und folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich mit den Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Für alle tansanischen Fluglinien wurde eine Betriebsuntersagung für den europäischen Luftraum durch die europäische Kommission ausgesprochen, siehe Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU. Eisenbahnreisen sind zwar möglich, aber es ist (mindestens) mit erheblichen Verspätungen zu rechnen; viele Züge verkehren nicht fahrplangemäß. Nach Sansibar gibt es auch Fährverbindungen. Es herrscht Linksverkehr. Der Zustand der Straßen ist meist recht gut, in abgelegenen Gegenden weniger und dort gibt es schwere Schlaglöcher. Das Fahren auf Schnellstraßen stellt aufgrund ungewohnter und sehr unterschiedlicher Fahrstile eine Herausforderung dar. Es gibt häufig schwere Verkehrsunfälle. In der letzten Zeit häufen sich auch schwere Busunglücke auf den Schnellstraßen in Tansania.  Zwischen Daressalam und der Inselgruppe Sansibar ereigneten sich in der Vergangenheit mehrere schwere Fährunglücke, bei denen mehrere hundert Tote zu beklagen waren. Nicht immer ist davon auszugehen, dass Fähren ausreichend gewartet sind. Augenscheinlich überfüllte oder überladene Fähren sollten gemieden werden. Fahren Sie vorsichtig und defensiv. Achten Sie darauf, dass die von Ihnen genutzten Wagen in gutem, fahrtauglichem Zustand und die Sicherheitsgurte funktionstüchtig sind. Wählen Sie Busgesellschaften vor dem Kauf von Bustickets für Überlandfahrten sorgfältig im Hinblick auf Sicherheitsstandards aus. Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit. Verzichten Sie bei Sturm oder Gewitter auf eine Überfahrt nach Sansibar, und nehmen Sie eine Fährverbindung bei ruhiger See. Aktuelle Informationen sind beim privaten Tourismusverband Sansibars erhältlich. Führerschein Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. LGBTIQ Für homosexuelle Handlungen sieht das tansanische Strafrecht sehr hohe Gefängnisstrafen vor; dies betrifft auch ausländische Staatsangehörige. Reisenden wird empfohlen, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den sozialen Medien besondere Zurückhaltung zu üben. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughäfen, Brücken etc.) zu fotografieren. Prostitution wird mit sehr hohen Gefängnisstrafen belegt. Bei Beteiligung Minderjähriger kann ein lebenslanges Strafmaß verhängt werden. Jeglicher sexueller Kontakt Erwachsener mit Schülern auch weiterführender Schulen („secondary schools“) ist, unabhängig vom Alter der Schüler, verboten und wird mit hohen Haftstrafen und Entschädigungszahlungen geahndet. Ebenso werden Drogenkonsum, Drogenbesitz und/oder Drogenhandel mit hohen Geld- bzw. Haftstrafen belegt. Seit Juni 2019 gilt ein allgemeines Verbot von Plastiktüten. Ein Katalog, der die Ein- und Ausfuhr, die Herstellung, den Verkauf, die Aufbewahrung und den Gebrauch von Plastiktüten unter Strafe stellt, wurde bisher nicht veröffentlicht. Davon ausdrücklich ausgenommen sind kleine Plastiktaschen mit Zipp-Verschluss für Kosmetika und Flüssigkeiten im Handgepäck, in der Annahme, dass diese auch wieder ausgeführt werden. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Tansania-Schilling (TZS). Kreditkarten als Zahlungsmittel werden meist in größeren Hotels akzeptiert, manchmal jedoch nur noch VISA. Die Mitnahme von ausreichend Bargeld (EUR/USD) wird empfohlen. Bei Mitnahme von USD-Noten ist zu beachten, dass Banken und Wechselstuben meist nur USD-Noten mit Prägedatum ab dem Jahr 2006 annehmen. Der Umtausch von EUR in Landeswährung bleibt auf die großen Städte und bestimmte Hotels beschränkt. Bargeldabhebungen mit deutschen Debitkarten (Girocard) sind an Geldautomaten kaum möglich. Empfehlenswert ist daher die Mitnahme (mehreren) gängiger Kreditkarten, die an den meisten Geldautomaten eingesetzt werden können. Insbesondere mit der weit verbreiteten VISA-Karte lässt sich bei verschiedenen Banken relativ zuverlässig Bargeld abheben. Geldautomaten unterliegen gelegentlich Störungen, daher wird eine Bargeldreserve empfohlen. Auch kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu unrechtmäßigen Bargeldabhebungen Dritter zu Lasten einer kurz vorher am Geldautomat benutzten Kreditkarte. Kontrollieren Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen umgehend, gründlich und melden Sie verdächtige Doppelabhebungen bzw. Abbuchungen dem jeweiligen Kreditinstitut. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen:  Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tansania ein Visum. Es wird empfohlen, dieses vor der Einreise als E-Visum zu beantragen und zu bezahlen. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zehn Arbeitstage. Die Deutsche Botschaft Daressalam kann zum Stand der Bearbeitung keine Auskunft erteilen. Weitere Informationen zum Verfahren erteilen das zuständige tansanische Immigration Department sowie die Tansanische Botschaft Berlin. Daneben kann für touristische Reisen ein sogenanntes "Visa on Arrival" bei der Einreise beantragt werden. Die Ausstellung ist jedoch nicht garantiert; es muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Kosten betragen zurzeit 50 USD pro Visum (auch für minderjährige Kinde), zahlbar bei Einreise per Kreditkarte oder in bar in passenden USD-Noten (50/100 USD), siehe auch Reiseinfos Geld/Kreditkarten. Verpflichtende Versicherung bei Einreise nach Sansibar Seit Oktober 2024 müssen alle Besucher Sansibars (ausgenommen Einwohner mit tansanischem Aufenthaltstitel) eine obligatorische Einreiseversicherung der Zanzibar Insurance Corporation (ZIC) für die Dauer ihres Aufenthalts (bis zu 92 Tage) abschließen. Diese Versicherung kann nur bei der ZIC abgeschlossen werden. Andere internationale Reiseversicherungspolicen werden nicht akzeptiert. Die Kosten belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 44 USD pro Person. Weitere Informationen bietet die Webseite von Visit Zanzibar. Zusätzlich kann die ZIC auch per E-Mail kontaktiert werden. Die Einreise kann verweigert werden, wenn nicht die richtige Versicherung nachgewiesen wird. Schließen Sie zusätzlich für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.  Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Erfassung biometrischer Daten Am internationalen Flughafen in Daressalam werden bei der Aus- und/oder der Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke genommen sowie digitale Passfotos gefertigt. Nichtkooperation kann zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise führen. Einfuhrbestimmungen Devisen können maximal bis zur Höhe von 10.000 USD ohne Anmeldung eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen beim Zoll deklariert werden. Die Einfuhr pornographischen Materials und Drogen jedweder Art ist verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einfuhr angemeldet werden. Im Übrigen ist die Einfuhr von Waffen untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von Plastiktüten ist verboten; kleine Plastiktaschen mit Zipp-Verschluss für Kosmetika und Flüssigkeiten im Handgepäck sind davon ausgenommen. Sonstige mitgeführte Plastiktüten müssen an der Gepäckkontrolle abgegeben werden. Bei der Ausfuhr von Schmuck/Gegenständen, die z.B. aus Tierfellen/-häuten gemacht wurden, sind die Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens zu beachten (keine Ausfuhr von Gegenständen, die aus dem Material geschützter Tiere hergestellt sind). Aufgrund jüngster Verhaftungen wird davor gewarnt, Tiertrophäen oder Schmuck mit Bestandteilen von Tieren, die CITES-gelistet sind, zu erwerben oder auszuführen.  Empfindliche Haft- und Geldstrafen können verhängt werden. Tiere Für die Ein- und Ausfuhr von Haustieren wird eine besondere Erlaubnis des Ministry of Agriculture, Livestock and Fisheries, Veterinary Complex benötigt. Hierfür wird ein max. zehn Tage vor der Reise ausgestelltes Gesundheitsattest eines Tierarztes, das vom Gesundheitsamt zu beglaubigen ist, sowie eine Impfbescheinigung darüber, dass das Tier mindestens 21 Tage vor Einreise gegen Tollwut geimpft wurde, benötigt. Informationen und Formulare für die Beantragung der Erlaubnis bietet die Botschaft von Tansania in Berlin. Gesundheit Impfschutz Bei der direkten Einreise aus Deutschland auf das Festland Tansanias und nach Sansibar sind keine Pflichtimpfungen, insbesondere keine Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt auch, wenn im Transit über ein Gelbfieber-Endemiegebiet eingereist wird, solange bei dem Zwischenstopp der Flughafen nicht verlassen wird und der Aufenthalt weniger als 12 Stunden beträgt. Bei einer Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. aus Nachbarländern) wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr verlangt. Für längere Aufenthalte im Land und bei erhöhter Mückenexposition kann eine Gelbfieberimpfung auch aus medizinischen Gründen sinnvoll sein. Beachten Sie auch die Hinweise des sansibarischen Gesundheitsministeriums bzw. die Stellungnahme der Botschaft Tansanias in Berlin, die ggf. ausgedruckt mitgeführt werden sollte. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.  Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B, Gelbfieber, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Denguefieber Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Chikungunyafieber Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunyafieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunyafieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunyafieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Malaria Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria. Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin. Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig landesweit inklusive der Städte (auch Daressalam), Nationalparks und auf den Inseln Sansibar, Mafia und Pemba. Der Anteil der Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.   Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten: Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden). Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria). Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen. HIV/AIDS HIV/AIDS ist im Land ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Regelmäßig kann es während der Regenzeit (Dezember bis März) zu lokal begrenzten Cholera-Ausbrüchen kommen. Es ist ausschließlich die einheimische Bevölkerung betroffen. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten. Afrikanisches Zeckenbissfieber Die nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (African tick-bite fever). Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam. Schützen Sie sich durch adäquate Kleidung, Insektenabwehrmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Rückkehr. Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis) In der Serengeti und im Tarangire-Nationalpark sowie im Westen des Landes (Tabora, Rukwa, Kigoma) kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (Tse-Tse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten. Meningokokken-Krankheit (u. a. bakterielle Hirnhautentzündung) Sie wird vorwiegend in den trockenen Monaten (vor allem Januar bis April) im Norden und Westen des Landes übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter vier Wochen indiziert sein. Leptospirose Im Südwesten des Landes (Region Lindi) ist es zu mehreren Fällen von Leptospirose gekommen. Der Erreger wird durch Kontakt mit Süßwasser übertragen, das mit dem Urin von Nagetieren verunreinigt wurde, oder durch direkten Kontakt mit dem Nager-Urin. Es handelt sich um eine schwer verlaufende, hochfieberhafte Erkrankung, die zahlreiche Organe schädigen kann. Das Risiko für Reisende wird als gering eingeschätzt. Meiden Sie den intensiven Kontakt mit Süßwasser oder Hautkontakt mit feuchten Naturböden. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser (z.B. Victoria-See) durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis. Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern in ganz Tansania konsequent ab. Gifttiere In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen. Wie überall in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Entfernen Sie vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln. Höhenkrankheit Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Kilimandscharo oder der Mt. Meru bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (Höhenkrankheit). Eine Bergrettung ist so gut wie nicht vorhanden. Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch Höhenkrankheit. Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und häufig technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch sprechende Ärzte. Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung z.B. bei AMREF-Flying Doctors ab. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.   Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise  

  • China: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 04/11/2025 um 11:00

    Letzte Änderungen:  Aktuelles - Visumsfreie Einreise Einreise und Zoll - Visumsfreie Einreise; Meldepflicht/Registrierung Gesundheit - Impfschutz Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Visumsfreie Einreise Bis voraussichtlich 31. Dezember 2026 können deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Bedingungen visumsfrei für Aufenthalte bis zu 30 Tagen in die Volksrepublik China einreisen. Bei privater Unterkunft ist insbesondere die Registrierungspflicht zu beachten, siehe Einreise und Zoll - Visum. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen chinesischen Vertretung zu den aktuellen Einreisevorschriften. Nur diese kann verbindlich Auskunft erteilen. Ausreisesperren Ausreisesperren gegen in China wohnhafte Ausländer (auch deutsche Staatsangehörige), können nicht ausgeschlossen werden. Ausreisesperren können insbesondere gegen Beteiligte oder Zeugen in Zivil- und Strafverfahren verhängt werden, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Region Xinjiang Die chinesische Regierung hat die Sicherheitsmaßnamen in der Region deutlich verschärft. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Busse, Züge) gelten grundsätzlich die gleichen Sicherheitsvorschriften wie an Flughäfen. Die Mitnahme von Flüssigkeiten (auch Trinkwasser, Speiseöl, Joghurt) sowie Feuerzeugen und Feuerwerkskörpern ist untersagt. Die Polizeipräsenz wurde massiv erhöht. Verschärfte Kontrollen finden insbesondere in Städten bzw. an deren Zugangspunkten und Hauptverkehrsadern statt. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Personen-, Pass- und Gepäckkontrollen an Zugangspunkten zu u.a. Märkten, Parks und öffentlichen Plätzen sind die Regel. Ausländische Reisende müssen bei Polizeikontrollen ihren Pass vorzeigen, ihre Telefonnummer angeben und sich fotografieren lassen. Mit eingehenden Befragungen durch Sicherheitskräfte, auch nach Einchecken in Hotels, muss gerechnet werden. Beim Fotografieren und Filmen, auch mit dem Smartphone, ist darauf zu achten, dass keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw. -installationen abgelichtet werden. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer vorübergehenden Festnahme kommen. In Xinjiang kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Verhaftungen und Passentzug. Betroffen sind insbesondere Personen uigurischer Abstammung. Seien Sie bei Reisen in die Autonome Region der Uiguren besonders vorsichtig. Fotografieren Sie keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw.-installationen. Rechnen Sie mit der Kontrolle von Smartphone und Kamera sowie Befragungen durch Sicherheitskräfte. Rechnen Sie mit einer verschärften Überprüfung bereits bei der Einreise nach China. Berücksichtigen Sie dies insbesondere, wenn Sie uigurischer Abstammung sind oder enge private Kontakte in Xinjiang haben. Übrige Landesteile Demonstrationen sind ohne vorherige Genehmigung der Regierung illegal, finden gleichwohl gelegentlich statt. Teilnehmer müssen ggf. mit ernsten rechtlichen Maßnahmen gegen sie rechnen. Besonders bei Reisen in mehrheitlich von ethnischen Minderheiten bewohnten und an die Autonomen Regionen Xinjiang und Tibet angrenzenden Regionen kann es zu unverdeckter Beobachtung und Kontrolle ausländischer Reisender durch die lokalen Sicherheitsorgane kommen. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten. Überwachung und Cybersicherheit Der Zugang zum Internet wird staatlich kontrolliert. Der Zugriff auf verschiedene Onlineangebote (z. B. Google, Facebook, X, WhatsApp und andere) ist blockiert. Die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist verboten, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten. Es ist damit zu rechnen, dass Onlineaktivitäten von Nutzern nachverfolgt, auf elektronischen Geräten hinterlegte Daten eingesehen und kopiert sowie elektronische Geräte manipuliert werden, z.B. wenn diese in Hotelräumen zurückgelassen werden. Dies ist auch ohne die Kenntnis oder Zustimmung des Inhabers möglich. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist insgesamt gering und Gewaltakte sind sehr selten. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Raub z.B. von Smartphones sowie insbesondere verschiedenste Formen von Trickbetrügereien, Scams und überhöhte Kreditkartenabrechnungen und Preise für Dienstleistungen kommen jedoch vor. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen. Seit Herbst 2023 wurden aus unterschiedlichen Städten Messerangriffe auf Ausländer bekannt, bei denen es auch immer Verletzte gab. Betrugsversuche erfolgen auch über das Telefon, wobei sich Anrufer teilweise als Polizei ausgeben. Bewahren Sie Geld, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Führen Sie den Pass mit gültigem Visum stets mit. Lehnen Sie dubiose Angebote konsequent ab oder ignorieren Sie sie und nutzen Sie die ausgeschilderten Taxistände oder öffentliche Verkehrsmittel. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.   Natur und Klima Erdbeben und Vulkanausbrüche Weite Teile Chinas liegen in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. In den letzten Jahren ereigneten sich im Südwesten Chinas, insbesondere in der Provinz Sichuan, mehrere starke Erdbeben. Starkregen und Tropenstürme Das Klima ist im Norden kontinental, im Süden subtropisch. Heftige Regenfälle, wie sie in der Regenzeit von Juni bis Oktober die Regel sind, verursachen in den Berglagen regelmäßig Erdrutsche mit Todesopfern. Der Süden und Südosten Chinas wird von Juni bis Oktober regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Ausläufer von Taifunen erreichen aber auch den Norden und Nordosten Chinas und können dort zu Überschwemmungen führen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.  Informieren Sie sich vor Reisen in die Berge der Provinz Sichuan in den lokalen Medien (z.B. ChinaDaily englischsprachig) über die Wetterlage und etwaige wetterbedingte Gefahrensituationen. Informieren Sie sich ggf. beim chinesischen Wetterdienst über die aktuellen Wetterverhältnisse und aktuelle Taifunwarnungen. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung. Reiseinfos Siehe Aktuelles Infrastruktur/Verkehr Es stehen ein gutes Inlandsflugnetz, teilweise sehr moderne Eisenbahnverbindungen (zum Teil mit Hochgeschwindigkeitszügen) sowie in großen Städten moderne U-Bahnen zur Verfügung. In allen größeren Städten gibt es zudem preisgünstige Taxis. Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem wiederverschließbaren Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Batterien und Akkus (etwa für Fotoapparate) dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden. Die Mitnahme von Feuerzeugen und Streichhölzern ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten – dies gilt sowohl für das Handgepäck wie auch aufzugebendes Gepäck. Ansonsten gelten die üblichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messer, Scheren etc.) im Handgepäck. Die Visitenkarte des Hotels erleichtert den Rücktransport mit dem Taxi, wenn Reisende nicht über chinesische Sprachkenntnisse verfügen. Der Straßenverkehr birgt sowohl in den Städten als auch außerhalb ein hohes Gefahrenpotenzial. Gründe dafür sind die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie eine oftmals unsichere oder sogar rücksichtslose Fahrweise. Es gilt die Null-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar und wird streng geahndet. Bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Ausländern wird von diesen im Allgemeinen schuldunabhängig mindestens der Reisepass für unbestimmte Zeit einbehalten, womit ein Verlassen des Landes unmöglich wird. Seien Sie im Straßenverkehr aufmerksam und vorsichtig und fahren Sie möglichst nur mit ortskundigen Fahrern. Führerschein Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis bieten die deutschen Auslandsvertretungen in China. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen sind in China keine Straftat mehr. Die rechtliche Stellung und der rechtliche Schutz von LGBTIQ-Personen sind jedoch nicht geklärt, und es kann zu Diskriminierung im Alltag kommen. Grundsätzlich ist die Akzeptanz in den Metropolen höher ausgeprägt als in ländlichen Regionen. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit aufgrund zum Teil fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz grundsätzlich diskret und zurückhaltend auftreten. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Die Einfuhr oder der Besitz schon geringer Mengen Drogen jeder Art, auch sog. Designerdrogen ebenso wie Khat, kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50 g Heroin oder 1 kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Auch gegen Ausländer verhängte Todesstrafen werden in China regelmäßig vollstreckt. Gegen Ausländer kann u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt und der Reisepass von der Polizei einbehalten werden, wenn gegen sie eine Strafanzeige vorliegt oder eine Vernehmung als Zeuge in Frage kommt. Dies gilt auch in einem laufenden Zivilprozess. In der letzten Zeit werden länger andauernde Ausreisesperren auch bei zivilen Geschäftsstreitigkeiten verhängt, eine persönliche Anwesenheit bei einem Gerichtsprozess sollte daher kritisch geprüft werden. Sofern Handelsgesellschaften oder andere Organisationen an einem Verfahren beteiligt sind, kann auch gegen deren gesetzlichen Vertreter oder gegen eine andere Person, die aus chinesischer Sicht für die Gesellschaft verantwortlich ist, eine Ausreisesperre verhängt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen bietet weitere Informationen über die Rechtsverfolgung in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten in China. Polizeidienststellen können bei über 200 (teilweise weit interpretierbaren) Tatbeständen nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB (ca. 600 EUR), sondern auch bis zu 15 Tage Arrest ohne richterliches Urteil anordnen. Zu den Tatbeständen gehören u.a. die Störung der öffentlichen Ordnung, sittenwidriges Verhalten, Prostitution (strafbar sind sowohl Prostituierte wie auch Freier), Drogenkonsum (auch der Konsum außerhalb Chinas kann verfolgt werden, wenn dieser z. B. noch anhand einer Haarprobe nachgewiesen wird), illegaler Aufenthalt usw. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt. Auch Verstöße gegen sehr weit auslegbare Gesetzgebung zu nationaler Sicherheit und Spionage werden streng verfolgt. Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Videokameras und Smartphones sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden. Mobiltelefonverträge können vor Ort nur gegen Ausweis und Gesichtsscan abgeschlossen werden; von einer Auswertung vieler Nutzerdaten ist auszugehen. Die Nutzung von sog. VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist seit Inkrafttreten Cybersicherheitsgesetzes verboten. Eine dauerhafte Sperrung der kommerziellen, auch nicht-chinesischen VPN-Anbieter zur Umgehung der Zensur ist bisher nicht erfolgt. Ein konkretes Datum, zu dem eine solche Sperre in Kraft treten soll, ist bisher nicht kommuniziert worden. Auch wenn bislang keine Fälle bekannt geworden sind, in denen Ausländer wegen der Nutzung von VPN-Diensten strafrechtlich verfolgt wurden, besteht dennoch potentiell jederzeit das Risiko einer Strafverfolgung auch mit vorläufiger Inhaftierung. Führen Sie keine Gegenstände unbekannten Inhalts für Dritte mit sich. Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Renminbi Yuan (RMB). Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist mit allen gängigen Kreditkarten möglich. Deutsche Debitkarten (Girocard) sind nur sehr eingeschränkt an Geldautomaten einsetzbar. Vielerorts werden internationale Kreditkarten nicht akzeptiert. In der Regel werden die meisten Zahlungen über gängige chinesische Apps wie Alipay oder Weixin Pay (im chinesischen Messenger WeChat integriert) geleistet. Halten Sie in jedem Fall vorsorglich Bargeld vor, da ein Bezahlen auf elektronischem Weg über die einschlägigen sozialen Dienste für ausländische Touristen nicht immer möglich ist. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Bei Einreise mit Visum müssen Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise in China noch mindestens sechs Monate gültig sein. Bei der visumsfreien Einreise müssen Reisedokumente mindestens für den Zeitraum des geplanten Aufenthalts gültig sein. Ausländer über 16 Jahre müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischen Visum (Ausnahme bei visumsfreier Einreise, siehe weiter unten) ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich. Erfassung biometrischer Daten An allen für Ausländer geöffneten Grenzen führen die chinesischen Grenzkontrollbehörden sukzessive Fingerabdruckscanner ein. Grundsätzlich müssen alle Ausländer zwischen 14 und 70 Jahren ihre Fingerabdrücke abgeben, sofern dies möglich ist.  Medizinische Untersuchungen Bei der Einreise in die Volksrepublik China ist es möglich, dass bei Reisenden medizinische Untersuchungen wie z.B. die Messung der Körpertemperatur sowie Rachen- oder Nasenabstriche oder Bluttests durchgeführt werden. Stimmen Reisende den Untersuchungen nicht zu, kann ihnen die Einreise verweigert werden. Visum Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das vor der Reise bei dem Visa Application Service Center - durch Aufnahme biometrischer Daten (Abgabe von Fingerabdrücken) - persönlich - beantragt werden muss. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an. Ein Visum ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht vor Reiseantritt erforderlich, siehe Visumsfreie Einreise. An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die nicht über ein erforderliches gültiges Visum verfügen oder die Voraussetzungen für eine visumsfreie Einreise nicht erfüllen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt, sondern ihnen wird regelmäßig die Einreise verweigert. Nach geltendem chinesischen Einreiserecht muss der Visumsantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumsverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden. Ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) ist nur dann möglich, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht. Visumsfreie Einreise Deutsche Staatsangehörige können für Aufenthalte bis zu 30 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen, für Besuchsreisen, zum akademischen und kulturellen Austausch und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. Diese Regelung gilt bis voraussichtlich 31. Dezember 2026, siehe Aktuelles. Die Ausnahme von der Visumspflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen, vorläufigen Reisepässen oder Reiseausweisen als Passersatz (RaP). Die chinesische Botschaft in Berlin stellt auf ihrer Internetseite Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur visumsfreien Einreise bereit. Für Fragen zur Visumsfreiheit kontaktieren Sie bitte die chinesische Botschaft in Berlin.  Auch bei visumsfreien Aufenthalten müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Visumsfreier Aufenthalt in der Provinz Hainan Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt auf der Insel Hainan unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 30 Tage visumsfrei einreisen. Hier finden Sie weitere Informationen über die erforderliche Registrierung durch ein chinesisches Reisebüro oder die verpflichtende direkte Ein- und Ausreise über einen Drittstaat oder Hongkong. Erwerbstätigkeiten Es gelten „Vorläufige Anwendungshinweise betreffend die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Ausländern in China“. Diese Regelungen haben die Pflicht zur Einholung einer Arbeitserlaubnis bzw. eines Arbeitsvisums erheblich ausgeweitet. Viele kurzfristige Tätigkeiten, die früher mit Geschäftsreisevisum (Typ M) ausgeübt werden konnten, sind jetzt nur noch mit Arbeitsvisum (Typ Z) nach Einholung einer Arbeitserlaubnis möglich. Hierunter fallen z.B.  Forschungstätigkeiten, sportliche Trainingsaufenthalte, Teilnahme an Modeschauen/Modeling sowie Dreharbeiten/Filmaufnahmen – selbst wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert - sowie Montage- und Servicearbeiten an abgenommenen Anlagen, Baustellenaufsicht, Entsendung von Mitarbeitern zu Tochterunternehmen/Repräsentanzen sowie Freiwilligenarbeit oder unentgeltliche Tätigkeiten ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. Halten Sie Rücksprache mit dem Arbeitgeber/Ansprechpartner in China, um die korrekte Visumkategorie zu beantragen. Beantragen Sie bei einer Reise mit einem Z-Visum innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine Arbeitserlaubnis beim lokalen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration). Beachten Sie, dass Sie einen Wechsel des Arbeitgebers oder Arbeitsorts beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzeigen müssen. Reisen nach Hongkong und Macau Obwohl Hongkong und Macau Teil der Volksrepublik China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visumsfrei nach Hongkong und Macau einreisen. Dabei ist zu beachten, dass Hongkong und Macau nach dem chinesischen Ein- und Ausreisegesetz als „Ausland“ gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies in Bezug auf das Visum eine Ausreise aus der Volksrepublik China. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Achten Sie bei geplanten Reisen bzw. Ausflügen nach Hongkong und Macau unbedingt bereits bei Beantragung des Visums für die Volksrepublik China darauf, dass es zur mehrfachen Einreise berechtigt. Visumsbeantragung Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ einholen, siehe auch Botschaft der Volksrepublik China. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der Volksrepublik China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich. Längerfristiger Aufenthalt Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die Volksrepublik China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde. Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige werden grundsätzlich nur aufgrund von mit einer Apostille versehenen Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt. Es wird daher empfohlen, bereits vor der Ausreise nach China deutsche Personenstandsurkunden mit einer Apostille versehen zu lassen, siehe Informationen zum internationalen Urkundenverkehr. Eine Überziehung des Visums zieht mindestens ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der Volksrepublik China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geld- in eine Haftstrafe.  Meldepflicht/Registrierung Alle Ausländer sind verpflichtet, sich nach jeder Einreise innerhalb von 24 Stunden bei dem für ihren Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel übernimmt das Hotel die Anmeldung.  Die Registrierung ist abhängig vom örtlich zuständigen Public Security Bureau entweder persönlich und/oder online möglich. Englischsprachige Hinweise zur Registrierung stellt die National Immigration Authority online oder unter der Telefonnummer 12367 zur Verfügung.  In Peking können Reisende sich über die Webseite des Pekinger Public Security Bureaus online registrieren. In Shanghai können Reisende sich über die Webseite des Shanghaier Public Security Bureaus online registrieren.   Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird von den chinesischen Behörden protokolliert und kann zu Befragungen, Geldstrafen und einer späteren Einreiseverweigerung oder Visumsversagung führen.Ausländer, die in China leben, müssen stets einen Nachweis über ihre Meldebescheinigung mit sich führen. Registrieren Sie sich innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Public Security Bureau, wenn Sie nicht in einem Hotel wohnen. Bei Störungen der App (z.B. beim Hochladen von Fotos) führen Sie bitte die Registrierung bei dem für Sie zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) durch. Reisegenehmigungen Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung sowie in der Autonomen Region Xinjiang, siehe Innenpolitische Lage. Tibet Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren, die in der Regel nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Ausländer benötigen in jedem Fall eine Spezialgenehmigung namens Tibet Travel Permit bzw. Tibet Entry Permit vom tibetischen Fremdenverkehrsamt in Lhasa, um die Autonome Region Tibet touristisch zu bereisen. Der Antrag dafür kann ausschließlich für eine Reisegruppe von mind. fünf Personen über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden Es sind eine (Scan-)Kopie des Passes und des chinesischen Visums sowie Angaben zur Berufstätigkeit erforderlich. Die Bearbeitungsdauer liegt nach Auskunft des tibetischen Fremdenverkehrsamts in der Regel bei fünf bis sieben Arbeitstagen. Das vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditierte Reisebüro muss für die gesamte Reiseroute Transport und Reiseführer stellen. Bergsteiger, Journalisten, Geschäftsreisende und Familienbesucher unterliegen besonderen Bestimmungen, die im Einzelfall bei den zuständigen chinesischen Behörden zu erfragen sind. Minderjährige  Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Die Einfuhr von Fremdwährung ist für Ausländer unbegrenzt möglich, muss aber ab einem Wert von 5.000 USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr ist bei einem Wert von über 5.000 USD auf den bei Einreise deklarierten Betrag beschränkt. Landeswährung darf bis zu 20.000 RMB ein- und ausgeführt werden. Powerbanks müssen mit eindeutig erkennbarer CCC-Zertifizierung versehen sein und im Handgepäck transportiert werden. Powerbanks ohne entsprechende Zertifizierung werden bei der Sicherheitskontrolle an chinesischen Flughäfen konfisziert. Weitere Informationen bietet die Webseite des China Quality Certification Centre. Es dürfen 400 Zigaretten und zwei Flaschen Spirituosen (je 750 ml) zollfrei eingeführt werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Tiere Für die Einfuhr von Haustieren gelten besondere Bestimmungen. In der Regel ist ein Quarantäneaufenthalt von 30 Tagen für das Tier erforderlich. Nehmen Sie vor Mitnahme von Haustieren unbedingt Kontakt mit der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland auf. Gesundheit Aktuelles In der Provinz Guangdong im Süden Chinas ist es zu einem Ausbruch von Chikungunyafieber mit mehreren Tausend Fällen gekommen. Besonders betroffen ist die Millionenstadt Foshan. Die chinesischen Behörden haben die Maßnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs intensiviert, aktuell muss aber weiterhin von einer erhöhten Infektionsgefahr auch für Reisende ausgegangen werden. Schützen Sie sich konsequent vor Mückenstichen mittels langer, heller Kleidung und Repellentien, siehe Schutz vor Insekten. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Impfung beraten. Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten ein Gelbfieberimpfung nachweisen. China selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.  Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen. Dengue-Fieber Dengue-Viren werden in den südlichen Küstenregionen und Landesteilen (Fujian, Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Chikungunyafieber Die Erkrankung wird durch das Chikungunya-Virus verursacht, welche durch tagaktive Mücken der Gattung Aedes übertragen wird. In den vergangenen Jahren kam es vereinzelt zu Ausbrüchen insbesondere im Süden des Landes. Chikungunyafieber geht typischerweise mit Gelenkbeschwerden und hohem Fieber einher, schwere Verläufe sind selten. Eine Impfung steht zur Verfügung, siehe auch Chikungunyafieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunyafieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko, auch wenn das Vorkommen von HIV/AIDS in der chinesischen Bevölkerung relativ gering ist. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Japanische Enzephalitis Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe Japanische Enzephalitis. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen. Aviäre Influenza (Vogelgrippe) Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, „Vogelgrippe“) ist in der Volksrepublik China endemisch. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten,  siehe Aviäre Influenza. Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden. Suchen Sie einen Arzt/eine Ärztin auf und weisen Sie auf den Aufenthalt in China hin, falls Sie bei Reisen aus betroffenen Gebieten innerhalb von zehn Tagen nach Rückkehr Atemwegsbeschwerden und Fieber entwickeln. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe. Pest Die Pest ist eine durch den Rattenfloh übertragene bakterielle Erkrankung, die bei rechtzeitiger Diagnosestellung gut behandelt werden kann. Die Infektion kommt in Nord- und Westchina sowie der angrenzenden Mongolei natürlich in der Nagetierpopulation vor. In diesen Gebieten treten wiederholt Einzelfällen von Pest auf. Beachten Sie die Hinweise zu Präventionsmaßnahmen in Pest. Tollwut Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche  mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In China treten immer noch jährlich über 1.000 Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut. Fallzahlen sind besonders in ländlichen und südlichen Landesteilen (Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan und Hunan) häufiger. Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf. Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD) HFMD ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen.  Die Krankheit ist hoch ansteckend, betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren. Vor allem Enterviren 71 können zu schweren Verläufen führen. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis. Die Gefahr der Übertragung besteht insbesondere in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang). Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab. Geographisch bedingte Erkrankungen Auch China ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit. Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen. Luftverschmutzung In den Ballungszentren Chinas sind hohe bis sehr hohe Luftverschmutzungen besonders in den Wintermonaten häufig. Die Behörden haben in den letzten Jahren allerdings ganz erhebliche Maßnahmen erfolgreich eingesetzt, um die Luftbelastung zu verbessern. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Medizinische Versorgung In China gibt es kein System niedergelassener Ärzte. Die Krankenversorgung konzentriert sich daher auf die Krankenhäuser. In den großen Städten finden sich sehr große Klinikzentren mit modernster Ausstattung, wohingegen auf dem Land die Versorgung noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene mag nicht europäischen Vorstellungen entsprechen. Das Hauptproblem der medizinischen Versorgung stellt für Ausländer die Sprachbarriere und die andere medizinische Kultur dar. Eine Verständigung ohne chinesische Sprachkenntnisse kann sich mangels Englisch sprechenden medizinischen Personals sehr schwierig gestalten. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
    am 04/11/2025 um 10:00

    Letzte Änderungen:  Abschnitt Aktuelles Sicherheit - Abschnitt Sicherheit Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gazastreifen) Aktuelles Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ostjerusalem) wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.  Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (so genannter „Gaza-Envelope“) sowie von Reisen in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten. Von nicht notwendigen Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ostjerusalem wird abgeraten.  Israel befindet sich weiterhin formell im Kriegszustand. Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer Sicherheitslage Die Sicherheitslage im Land, auch in Tel Aviv und Jerusalem, ist unvorhersehbar. Am 10. Oktober 2025 trat ein Waffenstillstand zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas in Kraft. Auch wenn es seitdem vereinzelt zu Beschuss innerhalb des Gazastreifens kam, wird die Waffenruhe von beiden Seiten weitgehend eingehalten. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle eines Scheiterns des von USA verhandelten 20-Punkte-Plans die israelische Militäroperation wiederaufgenommen wird. Nach israelischen Raketenschlägen auf Ziele in Iran hat Iran im Juni 2025 mehrere Angriffswellen mit Drohnen und Raketen auf Israel ausgelöst. Am 24. Juni 2025 trat eine Waffenruhe zwischen Israel und Iran in Kraft. Ein Wiederaufflammen des Konflikts mit erneuten Angriffen durch Drohnen und Raketenbeschuss sowie eine damit einhergehende Verschärfung der Sicherheitslage in der Region ist jedoch jederzeit möglich, auch plötzlich und ohne Vorwarnung. Dies schließt auch anderweitige sicherheitsrelevante Vorfälle in Israel und den Palästinensischen Gebieten sowie Beeinträchtigungen bis hin zur Aussetzung des Flugverkehrs in der gesamten Region mit ein. Die am 27. November 2024 zwischen Israel und Libanon geschlossene Waffenruhe wird weitgehend eingehalten. Insbesondere im Norden, aber auch im Zentrum des Landes kann es zu Raketenangriffen auf Israel von libanesischem Staatsgebiet aus kommen. Zudem wurde Israel wiederholt von der Huthi-Miliz in Jemen sowie aus dem Gazastreifen mit Raketen beschossen.  Aufgrund der angespannten Gesamtsituation besteht weiterhin ein hohes Risiko terroristischer Anschläge auf touristische Ziele, Verkehrsknotenpunkte, Märkte und Einkaufszentren sowie lokale Behörden. Orte, an denen sich gewöhnlich ausländische Reisende aufhalten, können einem höheren Risiko für Anschläge ausgesetzt sein. In den letzten Wochen und Monaten wurden in Israel, einschließlich in Tel Aviv und Jerusalem, mehrfach Anschläge verübt. Die israelische Armee hat eine große Anzahl von Truppen in das Westjordanland verlegt; es kommt dort regelmäßig zu Militäreinsätzen und in der Folge zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten.  Zudem wurde im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet; darüber hinaus wurde die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft, einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron deutlich zugenommen. Die Sicherheitslage kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen, insbesondere an Feiertagen.   Beachten Sie die geltende Reisewarnung für den Gazastreifen und das Westjordanland. Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam und verhalten Sie sich stets vorsichtig. Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt Sicherheit – Terrorismus. Seien Sie darauf vorbereitet, im Falle einer Eskalation der Lage über längere Zeiträume hinweg immer wieder Schutzräume aufsuchen zu müssen und wegen Unterbrechungen des Flugverkehrs das Land nicht verlassen zu können. Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut. Vergewissern Sie sich stets über die genaue Lage des nächstgelegenen Schutzraums. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen Sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern. Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 (Informationen in englischer Sprache). Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort.  Seien Sie bei Reisen in ländliche Gebiete vorsichtig, da dort möglicherweise nicht explodierte Kampfmittel liegen. Prüfen Sie kritisch, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind; meiden Sie die Straßen 60 und 458. Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf. Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.  Ausreisemöglichkeiten Von einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage könnten neben dem Flugverkehr auch die Land- und Seetransportwege betroffen sein, mit entsprechend deutlichen Beeinträchtigungen der Ein- und Ausreisemöglichkeiten. Informationen zur Ausreise über den Landweg siehe unten: Einreise und Zoll – Grenzübergänge. Ausreise aus dem Gazastreifen Der Grenzübergang Rafah nach Ägypten ist derzeit geschlossen. Konsularische Hilfeleistungen in Gaza sind aufgrund der kriegerischen Handlungen zurzeit praktisch unmöglich. Deutsche, die sich trotz Reisewarnung derzeit im Gazastreifen aufhalten, beachten folgende Hinweise: Hinterlegen Sie unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie diese ggf. unverzüglich. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das Deutsche Vertretungsbüro Ramallah. Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Bewegen Sie sich, wenn möglich, nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes. Sicherheit  Siehe Aktuelles Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ostjerusalem) wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.  Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (so genannter „Gaza-Envelope“) sowie von Reisen in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten. Von nicht notwendigen Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ostjerusalem wird abgeraten.  Israel befindet sich weiterhin formell im Kriegszustand.  Terrorismus Israel bleibt das erklärte Ziel islamistischer Terrorgruppen.  Es kommt in der aktuellen Situation immer wieder zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum; das Risiko weiterer Anschläge besteht fort. Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen und bei unvorhergesehenen und plötzlichen Ereignissen.  Meiden Sie möglichst Menschenansammlungen. Beachten Sie die Informationen und Hinweise im Abschnitt Sicherheitslage. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Siehe Aktuelles Grenzgebiet zu Ägypten Auch die südliche Hafenstadt Eilat ist in unregelmäßigen Abständen Ziel von Raketen und anderen Flugkörpern, die aus jemenitischem Gebiet gestartet werden. Die überwiegende Zahl wird auf offener See von Raketenabwehrsystemen abgefangen; vereinzelt waren Einschläge zu verzeichnen.  In der Vergangenheit wurden aus dem Sinai Raketen auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln.   Palästinensische Gebiete: Gazastreifen Siehe Aktuelles. Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.  Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nordsinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.   Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank) Vor Reisen in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ostjerusalem) wird gewarnt. Von nicht notwendigen Reisen nach Ostjerusalem wird abgeraten. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.  Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre Checkpoints können auch kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder bei Demonstrationen kommen. Es kommt derzeit verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Israelische Militäroperationen finden im verstärkten Ausmaß und mit hoher Frequenz statt. Prüfen Sie, ob Fahrten über Land zwingend erforderlich sind, und meiden Sie die in letzter Zeit besonders von Siedlergewalt betroffenen Straßen 60 und 458. Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff). Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern. Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte. Vermeiden Sie Fahrten in das nördliche Westjordanland, insbesondere in den Raum Jenin, Tulkarem und Tubas sowie Fahrten in Flüchtlingslager. Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit. Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten. Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist. Kriminalität Siehe Aktuelles Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Sommer und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter. Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten. In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste. Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern (Sink Holes). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle bis zu 20 Metern Tiefe und 80 Metern Breite.  In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund gefährlicher Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht. Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus. Achten Sie auf teilweise sehr starke Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig. Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Rettungsschwimmer. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften gilt vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlichtpflicht. Am Schabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel in Israel nicht. Am Freitag gilt das Gleiche für die Palästinensischen Gebiete. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Schabbat sollten vermieden werden. Auch am Yom-Kippur-Tag wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten. Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal.  Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit. Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen für Mietwagen genau. Führerschein Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Besondere Verhaltenshinweise Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen. Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr wilder Tiere drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das Israel Ministry of Environmental Protection. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Debitkarten (Girocard) abgehoben werden. Der Umtausch von EUR und USD ist problemlos möglich. Einreise und Zoll Siehe Aktuelles Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen grundsätzlich sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.  Besteht eine Befreiung von der Visumspflicht und ist nur eine Registrierung über „ETA-IL“ erforderlich (siehe Visum), müssen Reisedokumente lediglich drei Monate über die Reise hinaus gültig sein. Staatenlose Personen müssen anstelle eines Reisepasses im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Ausländer (früher: Fremdenpasses) sein, der für ein Jahr gültig ist. Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe Visum. Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen. Visum Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. drei Monaten kein Visum. Seit Januar 2025 ist für die Einreise nach Israel eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend. Fluglinien achten regelmäßig vor dem Abflug darauf, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen. Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein Online-Portal der israelischen Regierung beantragt werden.  Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Portal. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website der Deutschen Botschaft Tel Aviv. Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen. Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen. Grenzübergänge Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke (nach Jordanien) erhalten Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden. Bei den Landgrenzen von Israel nach Ägypten Eilat-Taba (Menachem Begin) und von Israel nach Jordanien Eilat-Aqaba (Yitzhak Rabin) und Beit Shean-Sheikh Hussein (Jordan River) sowie Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke vom Westjordanland nach Jordanien (siehe auch Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg) kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen.  Bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten:  Beit Shean/King Hussein  Tel: +972 (0) 4-609-3410 Eilat/Aqaba (Yitzhak Rabin)  Tel: +972 (0)8-630-0555 Eilat/Taba (Menachem Begin) Tel: +972 – (0)8-636-0999 Ein- und Ausreisepraxis Israel Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar. Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen. Bei Verweigerung der Einreise ist bis zum Zeitpunkt des Rückflugs eine Verbringung in ein Abschiebezentrum üblich. Das israelische Parlament verabschiedete ein Gesetz, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott Israels aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel. Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.  Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.  Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen. Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach. Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend. Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.  Ein- und Ausreise in das Westjordanland Siehe Aktuelles und Sicherheit. Vor der Einreise ins Westjordanland ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt. Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden. Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden. Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen. Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass. Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke nutzen möchten, benötigen ein Visum. Das Visum muss vor Reiseantritt beantragt werden. Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, müssen ein gesondertes Verfahren in den Palästinensischen Gebieten durchlaufen (Anmeldung zur Ausreise in Jericho). Beachten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten des Grenzübergangs:   Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke und telefonisch: +072 (0) 2-548-2600 Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Jordanien, z.B. in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Jordanien.  Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, sollten Sie im Zweifel vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufnehmen. Minderjährige Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen. Einfuhrbestimmungen Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 ILS (ca. 19.900 EUR) muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden. Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete. Deutsche Staatsangehörige, die über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2.000 JOD (ca. 2.595 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und zum Einbehalt des Geldes führen. Einreise mit dem Fahrzeug Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet. Tiere Die Einreise mit Haustieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Sie kann aktuell aufgrund der Lage eingeschränkt sein. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als zehn Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein. Informieren Sie sich über die Einfuhr von Haustieren bei Go Israel und beim zuständigen israelischen Ministry of Agriculture & Rural Development. Gesundheit Pflichtimpfungen Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen. Entsprechend WHO-Vorgaben muss aufgrund von Nachweisen von Poliomyelitis (cVDPV1) bei Ausreise aus Israel die letzte Poliomyelitis-Impfung maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise. Reiseimpfungen Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut, bei Reisen in die Palästinensischen Gebiete zusätzlich gegen Typhus angeraten. In Gaza kann auch eine Impfung gegen Cholera sinnvoll sein. Standardimpfungen Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.  Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Israel ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau unzureichend. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren.  Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen In Israel und den Palästinensischen Gebieten kann Leishmaniose ganzjährig landesweit durch Sandmücken übertragen werden. Darüber hinaus wurde in seltenen Fällen Phlebotomus-Fieber und West-Nil-Fieber als mückenübertragene Erkrankungen nachgewiesen.  Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus können auch bei Reisenden vorkommen. In Israel (cVDPV1 und cVDPV2) und den Palästinensischen Gebieten (cVDPV2) wurde Poliomyelitis nachgewiesen. Ein Risiko für Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene liegt derzeit insbesondere in den Palästinensischen Gebieten vor; in Gaza wurde Cholera dokumentiert. Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten. Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt. Lassen sich bei Reisen in die palästinensischen Gebiete hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten. Auch eine Cholera-Impfung kann sinnvoll sein, falls Sie dort längerfristig z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen  Mpox wird durch engen Kontakt mit infizierten Personen übertragen. Je nach Mpox-Variante erfolgt die Übertragung durch Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten oder Atemtröpfchen von erkrankten Personen oder durch sexuelle Kontakte. HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.  Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.  Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen  Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Dies spielt in Israel insbesondere im Zusammenhang mit Wassersport eine Rolle. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In ländlichen Regionen können Giftschlangen vorkommen.  Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.  Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.  Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.  Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.  Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Moderne Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land verfügbar.    Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen. Weitere Gesundheitsgefahren Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden. Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden. Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.   Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise  

  • Israel: Reise- und Sicherheitshinweise (Palästinensische Gebiete - Gazastreifen)
    am 04/11/2025 um 10:00

    Letzte Änderungen:  Abschnitt Aktuelles Sicherheit - Abschnitt Sicherheit Redaktionelle Änderungen   Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ostjerusalem) wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.  Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (so genannter „Gaza-Envelope“) sowie von Reisen in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten. Von nicht notwendigen Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ostjerusalem wird abgeraten.  Israel befindet sich weiterhin formell im Kriegszustand. Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer Sicherheitslage Die Sicherheitslage im Land, auch in Tel Aviv und Jerusalem, ist unvorhersehbar. Am 10. Oktober 2025 trat ein Waffenstillstand zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas in Kraft. Auch wenn es seitdem vereinzelt zu Beschuss innerhalb des Gazastreifens kam, wird die Waffenruhe von beiden Seiten weitgehend eingehalten. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle eines Scheiterns des von USA verhandelten 20-Punkte-Plans die israelische Militäroperation wiederaufgenommen wird. Nach israelischen Raketenschlägen auf Ziele in Iran hat Iran im Juni 2025 mehrere Angriffswellen mit Drohnen und Raketen auf Israel ausgelöst. Am 24. Juni 2025 trat eine Waffenruhe zwischen Israel und Iran in Kraft. Ein Wiederaufflammen des Konflikts mit erneuten Angriffen durch Drohnen und Raketenbeschuss sowie eine damit einhergehende Verschärfung der Sicherheitslage in der Region ist jedoch jederzeit möglich, auch plötzlich und ohne Vorwarnung. Dies schließt auch anderweitige sicherheitsrelevante Vorfälle in Israel und den Palästinensischen Gebieten sowie Beeinträchtigungen bis hin zur Aussetzung des Flugverkehrs in der gesamten Region mit ein. Die am 27. November 2024 zwischen Israel und Libanon geschlossene Waffenruhe wird weitgehend eingehalten. Insbesondere im Norden, aber auch im Zentrum des Landes kann es zu Raketenangriffen auf Israel von libanesischem Staatsgebiet aus kommen. Zudem wurde Israel wiederholt von der Huthi-Miliz in Jemen sowie aus dem Gazastreifen mit Raketen beschossen.  Aufgrund der angespannten Gesamtsituation besteht weiterhin ein hohes Risiko terroristischer Anschläge auf touristische Ziele, Verkehrsknotenpunkte, Märkte und Einkaufszentren sowie lokale Behörden. Orte, an denen sich gewöhnlich ausländische Reisende aufhalten, können einem höheren Risiko für Anschläge ausgesetzt sein. In den letzten Wochen und Monaten wurden in Israel, einschließlich in Tel Aviv und Jerusalem, mehrfach Anschläge verübt. Die israelische Armee hat eine große Anzahl von Truppen in das Westjordanland verlegt; es kommt dort regelmäßig zu Militäreinsätzen und in der Folge zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten.  Zudem wurde im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet; darüber hinaus wurde die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft, einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron deutlich zugenommen. Die Sicherheitslage kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen, insbesondere an Feiertagen.  Beachten Sie die geltende Reisewarnung für den Gazastreifen und das Westjordanland. Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam und verhalten Sie sich stets vorsichtig. Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt Sicherheit – Terrorismus. Seien Sie darauf vorbereitet, im Falle einer Eskalation der Lage über längere Zeiträume hinweg immer wieder Schutzräume aufsuchen zu müssen und wegen Unterbrechungen des Flugverkehrs das Land nicht verlassen zu können. Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut. Vergewissern Sie sich stets über die genaue Lage des nächstgelegenen Schutzraums. Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen Sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern. Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 (Informationen in englischer Sprache). Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort.  Seien Sie bei Reisen in ländliche Gebiete vorsichtig, da dort möglicherweise nicht explodierte Kampfmittel liegen. Prüfen Sie kritisch, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind; meiden Sie die Straßen 60 und 458. Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf. Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.    Ausreisemöglichkeiten Von einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage könnten neben dem Flugverkehr auch die Land- und Seetransportwege betroffen sein, mit entsprechend deutlichen Beeinträchtigungen der Ein- und Ausreisemöglichkeiten. Informationen zur Ausreise über den Landweg siehe unten: Einreise und Zoll – Grenzübergänge.   Ausreise aus dem Gazastreifen Der Grenzübergang Rafah nach Ägypten ist derzeit geschlossen. Konsularische Hilfeleistungen in Gaza sind aufgrund der kriegerischen Handlungen zurzeit praktisch unmöglich. Deutsche, die sich trotz Reisewarnung derzeit im Gazastreifen aufhalten, beachten folgende Hinweise: Hinterlegen Sie unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie diese ggf. unverzüglich. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das Deutsche Vertretungsbüro Ramallah. Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Bewegen Sie sich, wenn möglich, nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes. Sicherheit  Siehe Aktuelles Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ostjerusalem) wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.  Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (so genannter „Gaza-Envelope“) sowie von Reisen in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten. Von nicht notwendigen Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ostjerusalem wird abgeraten.  Israel befindet sich weiterhin formell im Kriegszustand. Terrorismus Israel bleibt das erklärte Ziel islamistischer Terrorgruppen.  Es kommt in der aktuellen Situation immer wieder zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum; das Risiko weiterer Anschläge besteht fort. Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen und bei unvorhergesehenen und plötzlichen Ereignissen.  Meiden Sie möglichst Menschenansammlungen. Beachten Sie die Informationen und Hinweise im Abschnitt Sicherheitslage. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Siehe Aktuelles Grenzgebiet zu Ägypten Auch die südliche Hafenstadt Eilat ist in unregelmäßigen Abständen Ziel von Raketen und anderen Flugkörpern, die aus jemenitischem Gebiet gestartet werden. Die überwiegende Zahl wird auf offener See von Raketenabwehrsystemen abgefangen; vereinzelt waren Einschläge zu verzeichnen.  In der Vergangenheit wurden aus dem Sinai Raketen auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln. Palästinensische Gebiete: Gazastreifen Siehe Aktuelles Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.  Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nordsinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten. Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank) Vor Reisen in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ostjerusalem) wird gewarnt. Von nicht notwendigen Reisen nach Ostjerusalem wird abgeraten. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.  Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre Checkpoints können auch kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder bei Demonstrationen kommen. Es kommt derzeit verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Israelische Militäroperationen finden im verstärkten Ausmaß und mit hoher Frequenz statt. Prüfen Sie, ob Fahrten über Land zwingend erforderlich sind, und meiden Sie die in letzter Zeit besonders von Siedlergewalt betroffenen Straßen 60 und 458. Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff). Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern. Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte. Vermeiden Sie Fahrten in das nördliche Westjordanland, insbesondere in den Raum Jenin, Tulkarem und Tubas sowie Fahrten in Flüchtlingslager. Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit. Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten. Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist. Kriminalität Siehe Aktuelles Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Sommer und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter. Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten.  In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste. Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern (Sink Holes). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle bis zu 20 Metern Tiefe und 80 Metern Breite.  In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund gefährlicher Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht. Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus. Achten Sie auf teilweise sehr starke Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig. Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Rettungsschwimmer. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften gilt vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlichtpflicht. Am Schabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel in Israel nicht. Am Freitag gilt das Gleiche für die Palästinensischen Gebiete. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Schabbat sollten vermieden werden. Auch am Yom-Kippur-Tag wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten. Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal.  Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit. Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen für Mietwagen genau. Führerschein Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Besondere Verhaltenshinweise Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen. Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr wilder Tiere drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das Israel Ministry of Environmental Protection. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Debitkarten (Girocard) abgehoben werden. Der Umtausch von EUR und USD ist problemlos möglich. Einreise und Zoll Siehe Aktuelles Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen grundsätzlich sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.  Besteht eine Befreiung von der Visumspflicht und ist nur eine Registrierung über „ETA-IL“ erforderlich (siehe Visum), müssen Reisedokumente lediglich drei Monate über die Reise hinaus gültig sein. Staatenlose Personen müssen anstelle eines Reisepasses im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Ausländer (früher: Fremdenpasses) sein, der für ein Jahr gültig ist. Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe Visum. Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen. Visum Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. drei Monaten kein Visum. Seit Januar 2025 ist für die Einreise nach Israel eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend. Fluglinien achten regelmäßig vor dem Abflug darauf, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen. Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein Online-Portal der israelischen Regierung beantragt werden.  Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Portal. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website der Deutschen Botschaft Tel Aviv. Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen. Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen. Grenzübergänge Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke (nach Jordanien) erhalten Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden. Bei den Landgrenzen von Israel nach Ägypten Eilat-Taba (Menachem Begin) und von Israel nach Jordanien Eilat-Aqaba (Yitzhak Rabin) und Beit Shean-Sheikh Hussein (Jordan River) sowie Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke vom Westjordanland nach Jordanien (siehe auch Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg) kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen.  Bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten:  Beit Shean/King Hussein (Jordan River)  Tel: +972 (0) 4-609-3410 Eilat/Aqaba (Yitzhak Rabin) Tel: +972 (0)8-630-0555 Eilat/Taba (Menachem Begin) Tel: +972 – (0)8-636-0999 Ein- und Ausreisepraxis Israel Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar. Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen. Bei Verweigerung der Einreise ist bis zum Zeitpunkt des Rückflugs eine Verbringung in ein Abschiebezentrum üblich. Das israelische Parlament verabschiedete ein Gesetz, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott Israels aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel. Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.  Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.  Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen. Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach. Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend. Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.  Ein- und Ausreise in das Westjordanland Siehe Aktuelles und Sicherheit. Vor der Einreise ins Westjordanland ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt. Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden. Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden. Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen. Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass. Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke nutzen möchten, benötigen ein Visum. Das Visum muss vor Reiseantritt beantragt werden. Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, müssen ein gesondertes Verfahren in den Palästinensischen Gebieten durchlaufen (Anmeldung zur Ausreise in Jericho). Beachten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten des Grenzübergangs:   Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke und telefonisch: +072 (0) 2-548-2600 Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Jordanien, z.B. in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Jordanien.  Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, sollten Sie im Zweifel vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufnehmen. Minderjährige Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen. Einfuhrbestimmungen Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 ILS (ca. 19.900 EUR) muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden. Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete. Deutsche Staatsangehörige, die über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2.000 JOD (ca. 2.595 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und zum Einbehalt des Geldes führen. Einreise mit dem Fahrzeug Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet. Tiere Die Einreise mit Haustieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Sie kann aktuell aufgrund der Lage eingeschränkt sein. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als zehn Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein. Informieren Sie sich über die Einfuhr von Haustieren bei Go Israel und beim zuständigen israelischen Ministry of Agriculture & Rural Development. Gesundheit Pflichtimpfungen Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen. Entsprechend WHO-Vorgaben muss aufgrund von Nachweisen von Poliomyelitis (cVDPV1) bei Ausreise aus Israel die letzte Poliomyelitis-Impfung maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise. Reiseimpfungen Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut, bei Reisen in die Palästinensischen Gebiete zusätzlich gegen Typhus angeraten. In Gaza kann auch eine Impfung gegen Cholera sinnvoll sein. Standardimpfungen Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.  Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Israel ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau unzureichend. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren.  Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen In Israel und den Palästinensischen Gebieten kann Leishmaniose ganzjährig landesweit durch Sandmücken übertragen werden. Darüber hinaus wurde in seltenen Fällen Phlebotomus-Fieber und West-Nil-Fieber als mückenübertragene Erkrankungen nachgewiesen.  Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus können auch bei Reisenden vorkommen. In Israel (cVDPV1 und cVDPV2) und den Palästinensischen Gebieten (cVDPV2) wurde Poliomyelitis nachgewiesen. Ein Risiko für Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene liegt derzeit insbesondere in den Palästinensischen Gebieten vor; in Gaza wurde Cholera dokumentiert. Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten. Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt. Lassen sich bei Reisen in die palästinensischen Gebiete hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten. Auch eine Cholera-Impfung kann sinnvoll sein, falls Sie dort längerfristig z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen  Mpox wird durch engen Kontakt mit infizierten Personen übertragen. Je nach Mpox-Variante erfolgt die Übertragung durch Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten oder Atemtröpfchen von erkrankten Personen oder durch sexuelle Kontakte. HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.  Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.  Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen  Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Dies spielt in Israel insbesondere im Zusammenhang mit Wassersport eine Rolle. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In ländlichen Regionen können Giftschlangen vorkommen.  Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.  Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.  Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.  Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.  Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Moderne Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land verfügbar.    Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen. Weitere Gesundheitsgefahren Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden. Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden. Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Kanada: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 04/11/2025 um 8:00

    Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen   Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Terrorismus Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist vermehrt mit zeitaufwendigen Kontrollen zu rechnen. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die Lage in Kanada ist stabil. Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Meiden Sie Demonstrationen. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist niedrig. In Großstädten und touristischen Zentren kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl. Der Diebstahl von Gepäck aus bzw. vor Touristenhotels ist nicht unbekannt. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Führen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses getrennt von Ihrem Pass mit sich. Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt, auch im bzw. vor dem Hotel. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei unter 911. Natur und Klima Kälte und Schneestürme, Überschwemmungen Es herrscht Kontinentalklima mit kalten, langen Wintern und heißen Sommern, in den Küstenprovinzen Seeklima. In den Wintermonaten kommt es regelmäßig zu extremer Kälte und teilweise schweren Schneestürmen. Nach dem Winter können Schneeschmelze und Starkregen zu Überschwemmungen und erhöhter Lawinengefahr führen. Erd- und Hangrutsche können nicht ausgeschlossen werden. Busch- und Waldbrände Vor allem von Frühling bis Herbst kommt es besonders in den Bundesstaaten British Columbia, Alberta, Saskatchewan, Northwest Territories und Manitoba wegen Trockenheit immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Starke Rauchentwicklungen und Sichtbehinderungen können auch in Tourismusgebieten auftreten; auch Evakuierungsmaßnahmen können in betroffenen Gebieten nicht ausgeschlossen werden. Aktuelle Informationen bietet das Canadian Interagency Forest Fire Centre (CIFCC). Tropenstürme In der Hurrikan-Saison von Mai bis November können vereinzelt Tropenstürme auch den äußersten Nordosten Kanadas erreichen und zu heftigem Wind, Starkregen und in der Folge zu Überflutungen führen. Beeinträchtigungen im Reiseverkehr und Unterbrechungen der Strom- und Telekommunikationsnetze sind nicht auszuschließen. Erdbeben, Vulkane, Tsunamis British Columbia und Yukon liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten, an den Küsten British Columbias auch zu Tsunamis kommen kann. Achten Sie auf Meldungen in den Medien, Wetterberichte und ggf. Hinweise lokaler Behörden wie des Government of Canada zu „Environment and Climate Change". Machen Sie sich bei Aufenthalten in British Columbia und Yukon mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Planen Sie bei Waldbränden Ihre Reiseroute sorgfältig mit aktuellen Behördeninformationen und achten Sie auf Hinweise lokaler Behörden wie aktuelle Informationen zu Waldbränden auf einer interaktiven Karte. Beachten Sie ggf. die Sturmwarnungen des National Hurricane Center in Miami bzw. des Canadian Hurricane Center und die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland sowie die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Es gibt ein weites Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen. In Kanada gilt im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten das metrische System: Entfernungen werden in Kilometer angegeben. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 100/110 km/h. Abweichungen der Verkehrsregeln zu Deutschland bestehen z.B. im Rechtsabbiegen bei Rot, an Kreuzungen mit Four-Way-Stop, Rechtsüberholen auf Autobahnen, Überholverbot von haltenden Schulbussen mit Warnblinker. Es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Die Promillegrenze beträgt 0,8 und 0,0 für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren oder unter 22 Jahren. Das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss ist verboten. Es drohen hohe Strafen bei Tempo-, Alkohol- und Cannabisverstößen sowie bei der Benutzung des Mobiltelefons ohne Freisprechanlage während der Fahrt. Strafzettel sollten bezahlt werden, da sonst bei einer erneuten Einreise nach Kanada Schwierigkeiten auftreten können. Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln, es gibt auch Unterschiede zwischen den einzelnen Provinzen und Territorien. Halten Sie Geschwindigkeitsbegrenzungen ein und zahlen Sie mögliche Strafzettel möglichst noch vor Ort. Führerschein Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada je nach Provinz bis zu einer Dauer von drei bzw. sechs Monaten gefahren werden. Führen Sie möglichst dennoch auch den internationalen Führerschein mit. LGBTIQ Homosexualität ist in Kanada nicht strafbar, gleichgeschlechtliche Ehen sind möglich. LGBTIQ-Personen und deren Rechte werden in Kanada in der Bevölkerung und durch die politischen Institutionen gemeinhin anerkannt. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Der Kauf kleiner Mengen Cannabis (Marihuana/Haschisch) von staatlich zugelassenen Verkaufsstellen und der Besitz kleiner Mengen Cannabis zum Eigengebrauch unter Beachtung strenger Kriterien werden strafrechtlich nicht mehr verfolgt. Dabei gelten in den verschiedenen Provinzen und Territorien teilweise unterschiedliche Regelungen. Reisende sollten sich im Voraus auf Cannabis-In-Canada über die Rechtslage an ihrem Aufenthalt genauestens informieren. Reisende sollten insbesondere beachten, dass jeder Transport von Cannabis über Landesgrenzen hinweg weiterhin nicht gestattet ist. Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist in Kanada verboten. In Fahrzeugen dürfen sich keine geöffneten alkoholischen Getränke in Reichweite des Fahrers befinden. Während kanadischer Feiertage können strengere Regelungen gelten. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Kanadische Dollar (CAD). Die Akzeptanz von Kreditkarten ist sehr hoch, das Abheben von Bargeld mit Bank- und Kreditkarten ist an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten vielerorts möglich. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja  Anmerkungen:  Reisedokumente müssen mindestens noch für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten zu touristischen, geschäftlichen Zwecken oder zum Transit nach/in Kanada kein Visum. Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Luftweg nach Kanada ein- bzw. durchreisen wollen, müssen vor Reiseantritt eine elektronische Reisegenehmigung (electronic Travel Authorization - eTA) beantragen. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist diese eTA nicht erforderlich. Für längere Aufenthalte und Erwerbstätigkeiten muss ein Visum vor Einreise beantragt werden. Näheres zu den kanadischen Einreisebestimmungen bietet die Webseite der kanadischen Regierung. Elektronische Reisegenehmigung (eTA) Die elektronische Reisegenehmigung ist vor Antritt der Flugreise gegen eine Gebühr von 7 CAD (ca. 5 EUR) auf der Webseite der kanadischen Regierung beantragen. Dies ist auch durch Vertreter von Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung möglich. Nähere Informationen und Anleitungen finden sich auf der Webseite der kanadischen Regierung. Beantragen Sie die eTA möglichst frühzeitig. Bei Ablehnung ist mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen, die Anforderung weiterer Nachweise liegt im Ermessen der kanadischen Behörden. Benutzen Sie nur die offizielle Webseite der Regierung. Nicht-offizielle Webseiten bieten unter Erhebung deutlich überhöhter Gebühren die Vermittlung der eTA an, die zum Teil von den kanadischen Behörden nicht anerkannt wird. Einreisekontrolle Auch Reisende im Besitz einer elektronischen Reisegenehmigung haben keinen Anspruch auf die Einreise nach Kanada. Die endgültige Entscheidung obliegt dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal der Einwanderungsbehörde CBSA, das aufgrund einer Befragung über die Einreise entscheidet. Reisende müssen den Beamten überzeugend darlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen und Kanada nach Ende des Besuchs wieder verlassen. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng. Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und elektronisch im Datensystem mit dem eTA vermerkt. Ein Einreisestempel wird nur noch in Einzelfällen (Stichproben) im Reisepass angebracht. Anträge auf Verlängerung sollten 30 Tage vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer gestellt werden. ESTA-Erfordernis für die Einreise auf dem Land- oder Seeweg in die USA Die kurzzeitige Einreise (max. 90 Tage Aufenthalt für Tourismus/Geschäftsreisen) auf dem Land- oder Seeweg von Kanada in die USA ist für Staatsangehörige eines am Visa-Waiver-Program (VWP) teilnehmenden Landes nur mit gültigem ESTA möglich. Weitere Informationen bieten die zuständigen US-Behörden. Work Permit Für die Ableistung von Praktika, die Aufnahme einer Au-Pair-Tätigkeit o. Ä. und andere (auch unbezahlte) Beschäftigungen kann die vorherige Einholung einer Arbeitserlaubnis (work permit) online bei der kanadischen Regierung bzw. über die Botschaft von Kanada in Wien erforderlich sein. Ausnahmen bestehen im Rahmen des deutsch-kanadischen Programms zur Jugendmobilität „International Experience Canada“. Nähere Informationen finden sich ebenfalls auf der Webseite der Regierung. Doppelstaater Deutsche Staatsangehörige, die auch die kanadische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen bei Einreise nach Kanada zwingend im Besitz eines kanadischen Reisepasses sein. Zuständige Auslandsvertretung für Visa Die Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada in Berlin wurde geschlossen. Zuständig für Antragsteller aus Deutschland ist die Botschaft von Kanada in Wien/Österreich. Anträge im Rahmen des deutsch-kanadischen Abkommens zur Jugendmobilität (International Experience Canada) können nur online gestellt werden. Minderjährige Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, muss mit einer Befragung über die Reiseumstände durch die Grenzbeamten gerechnet werden. Für diesen Fall sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung des/der abwesenden Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten in englischer oder französischer Sprache bereitgehalten werden. Beachten Sie die Hinweise auf der Webseite der kanadischen Regierung. Einfuhrbestimmungen Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 CAD müssen bei Einreise deklariert werden. Bitte beachten Sie bei der Einfuhr alkoholischer Getränke die Mindestaltersgrenze von 19 Jahren (bzw. 18 Jahre in der Provinz Alberta). Die zulässige Höchstmenge der Einfuhr für Spirituosen, Wein und Bier bietet der kanadische Zoll. Das Verbringen von Cannabis über die Landgrenzen Kanadas ist nicht gestattet. Die Einfuhr von Waffen muss bei Einreise deklariert werden. Bei einem zulässigen Grund für die Einfuhr wird eine Genehmigung (sog. temporary registration permit) für bis zu 60 Tage erteilt. Lebensmittel und Pflanzen müssen grundsätzlich bei Einreise deklariert werden. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden. Die Einfuhrbestimmungen ändern sich regelmäßig, die aktuell geltenden Vorschriften bietet die Canadian Food Inspection Agency (CFIA). Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, erhalten Sie weitergehende Zollinformationen für Kanada bei der kanadischen Botschaft in Wien. Tiere Informationen zur Einreise mit Haustieren erhalten Sie auf der Webseite der Canadian Food Inspection Agency (CFIA). Die Impfvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Heimtierart, für Hunde und Katzen ist stets ein Nachweis über eine Tollwutimpfung erforderlich. Der EU-Heimtierausweis wird als Nachweis für bestehenden Impfschutz akzeptiert. Gesundheit Impfschutz Für die Einreise nach Kanada sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Tollwut. Die Meningitisimpfung (Schutzimpfung gegen Hirnhautentzündung) gehört in Kanada zum Standardimpfprogramm für Kinder und Jugendliche, sie ist als Reiseimpfung für diesen Personenkreis empfohlen. Medizinische Versorgung Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen weitgehend denen in Deutschland. Das Gesundheitssystem in Kanada ist staatlich organisiert. Arzttermine sind sehr schwer zu bekommen. Im Bedarfsfall kann eine  sogenannte „Walk-in Clinic“ und/oder im Notfall die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht werden. Behandlungen sind allerdings teuer und erfolgen mit Ausnahme von Erstmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oft nur gegen Vorkasse oder zumindest direkte Bezahlung. Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch relativ viel Chlor, was den Geschmack beeinträchtigt. Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Verschreibungspflichtige Medikamente können mit kanadischem Rezept beschafft werden. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise    

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