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  • Bangladesch: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 19/12/2025 um 14:45

    Letzte Änderungen: Aktuelles – Wahlen am 12. Februar 2026 Sicherheit – Innenpolitische Lage Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Wahlen am 12. Februar 2026 Am 12. Februar 2026 werden in Bangladesch Wahlen zum nationalen Parlament verbunden mit einer Volksabstimmung stattfinden. Bereits im Vorfeld kommt es zu Protestaktionen und Demonstrationen, die teilweise in gewaltsame Ausschreitungen eskalieren. Die Präsenz der Sicherheitskräfte in der Öffentlichkeit wurde deutlich verstärkt. Der Tod des Aktivisten und Politikers Sharif Osman Bin Hadi am 18. Dezember 2025 löste landesweite Proteste und gewalttätige Ausschreitungen in der Nacht zum 19. Dezember 2025 aus. Mit weiteren Protesten und Demonstrationen muss gerechnet werden, für den 20. Dezember 2025 wurde Staatstrauer verkündet. Zufahrtsstraßen zum Flughafen und das Stadtzentrum in der Nähe der Dhaka-Universität sollten an diesen Tagen gemieden werden. Für den 25. Dezember 2025 wurde die Rückkehr des amtierenden Vorsitzenden der Bangladesh Nationalist Partei (BNP), Herr Tarique Rahman, aus dem Exil angekündigt. Es muss mit Verkehrseinschränkungen am internationalen Flughafen Hazrat Shahjalal Dhaka und in der Umgebung des BNP-Büros im Stadtteil Gulshan in Dhaka gerechnet werden.  Informieren Sie sich laufend in den lokalen, internationalen und sozialen Medien über die Lage. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Planen Sie Ihre Reisebewegungen umsichtig; vermeiden Sie Fahrten im Umfeld absehbarer Demonstrationen und sonstiger potentiell gewalttätiger Zusammenkünfte. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Bangladesch aufhalten bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und schalten Sie die Notfallbenachrichtigung per SMS frei.  Sicherheit Terrorismus Es besteht die Gefahr terroristischer Anschläge, auch gegen Ausländer bzw. an Orten, die von diesen bevorzugt aufgesucht werden. Seien Sie im gesamten Land, insbesondere an bei Ausländern beliebten Orten und bei besonderen Anlässen wie nach den Freitagsgebeten besonders wachsam. Halten Sie sich kontinuierlich über die Sicherheitslage im Land informiert. Planen Sie Ihre Reisebewegungen umsichtig und vorausschauend. Meiden Sie größere Menschenansammlungen. Vermeiden Sie Restaurants und Hotels, die nicht über ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Wachpersonal, Notausgänge) verfügen. Versuchen Sie, insbesondere im ländlichen Raum Ihre Bewegungen stets zu variieren und nicht an festen Bewegungsmustern festzuhalten. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Siehe Aktuelles Bangladesch befindet sich in einer Transitionsphase. Das Land wird seit August 2024 von einer Interimsregierung unter der Leitung des Nobelpreisträgers Prof. Muhammad Yunus regiert. Hauptaufgabe der Interimsregierung ist die Vorbereitung demokratischer Reformen und die Organisation der für den 12. Februar 2026 angesetzten Wahlen. Die Lage in Dhaka und im Rest des Landes ist weitestgehend stabil.  Landesweite Proteste („July Uprising“) führten dazu, dass die damalige Premierministerin Sheikh Hasina am im August 2024 zurücktrat und das Land verließ. Im Verlauf der Proteste kamen mehr als 1.400 Menschen ums Leben; zahlreiche weitere wurden verletzt.   Die Sicherheitslage in den Aufnahmelagern für Geflüchtete der Rohingya-Gemeinschaft aus Myanmar ist schlecht. Inzwischen kommt es auch am Tage vermehrt zu teils tödlichen Übergriffen.  Durch die intensiven Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und den Aufständischen in Myanmar kommt es immer wieder auch zu Auswirkungen auf der bangladeschischen Seite der Grenze. Das Grenzgebiet zu Myanmar sollte, wenn möglich, weiträumig gemieden werden. Im Zusammenhang mit der Situation in Gaza kommt es immer wieder zu Demonstrationen im ganzen Land, auch in von Ausländern frequentierten Gegenden. Die Stimmung ist hierbei aufgeheizt und richtet sich teils auch gegen die Rolle, die bestimmte Länder, darunter Deutschland, in der Wahrnehmung der bangladeschischen Bevölkerung im Konflikt vermeintlich einnehmen. Im gesamten Gebiet der Chittagong Hill Tracts kann es zu Demonstrationen und bewaffneten Übergriffen kommen, insbesondere in den Bezirken Rangamati, Khagrachari und Bandarban. Reisen in der Region sind nur mit vorheriger Genehmigung der Behörden möglich, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr. Informieren Sie sich laufend in den lokalen, internationalen und sozialen Medien über die Lage. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Bangladesch aufhalten bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und schalten Sie die Notfallbenachrichtigung per SMS frei. Planen Sie Ihre Reisebewegungen umsichtig und vermeiden Sie unnötige Fahrten im Umfeld absehbarer Demonstrationen und sonstiger potentiell gewalttätiger Zusammenkünfte. Besuchen Sie die Aufnahmelager ausschließlich in Begleitung internationaler Organisationen (UNHCR/IOM). Tragen Sie immer Ihr aufgeladenes Mobiltelefon für die Notfallkommunikation bei sich. Kriminalität Die allgemeine Kriminalität hat zugenommen. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten, vereinzelt auch unter Gewaltanwendung vor. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel birgt eine erhöhte Gefahr von Diebstählen und auch Überfällen. Bettler und fliegende Händler an größeren Kreuzungen stellen ein Risiko dar und können mitunter recht aggressiv auftreten. In Cox’s Bazar und insbesondere in der Gegend um Teknaf kam es in der Vergangenheit immer wieder zu kriminellen Überfällen, teilweise mit Waffengebrauch. Verzichten Sie auch in von Ausländern bevorzugten Wohngegenden auf Spaziergänge und die Nutzung von Rikschas und dreirädrigen motorisierten Taxis (CNG) nach Einbruch der Dunkelheit. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie im gesamten Grenzgebiet zu Myanmar, auch in Cox’s Bazar und insbesondere in und um Teknaf besonders vorsichtig und meiden Sie dort Menschenansammlungen. Halten Sie im Stadtverkehr Fenster und Türen von Fahrzeugen verschlossen und verriegelt. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Bangladesch liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann. Es herrscht subtropisches Monsunklima. Die Trockenzeit dauert von November bis März. In der Monsunzeit von etwa Mitte Juni bis Mitte Oktober muss mit Überschwemmungen gerechnet werden, im südlichen Landesdrittel von Oktober bis November und Mitte April bis Mitte Mai grundsätzlich auch mit tropischen Wirbelstürmen. Vor allem in den Wintermonaten November bis Februar ist die Luftverschmutzung sehr hoch. Vermehrt kommt es zwischen April und Juni zu längeren Hitzeperioden mit Werten über 40° Celsius. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Es herrscht Linksverkehr. Auch tagsüber ist der Verkehr wegen des schlechten Zustandes von Straßen und Fahrzeugen und des riskanten Fahrverhaltens von Bussen sowie Lkws gefährlich. Bei Unfällen kann nicht mit schneller Hilfe gerechnet werden. Es gibt ein Inlandsflugnetz, meist veraltete Eisenbahnverbindungen, Taxis und Mietwagen. In den Städten sind Rikschas und CNGs (gasbetriebene Motorrikschas) beliebte Fortbewegungsmittel. In der sturmgefährdeten Jahreszeit (Oktober/November sowie April/Mai) ist die Benutzung der Schiffs- und Fährverbindungen insbesondere im südlichen und mittleren Landesteil wegen des hohen Unfallrisikos, technischer Mängel der Schiffe und wegen plötzlich auftretender Unwetter besonders gefährlich. Reisen in die Chittagong Hill Tracts (CHT) sind mit hohen administrativen Hürden verbunden. Sie müssen durch Schreiben an den Deputy Commissioner und den Superintendent of Police des jeweiligen Distrikts mit Angabe der genauen Reisepassdaten, des Reisezwecks und der Reiseroute, vorher angezeigt werden. Eine ausreichende Zahl von Kopien beider Schreiben sowie der Original-Reisepass sollten wegen der Identitätskontrollen bei Einreise in das Gebiet der CHT mitgeführt werden. Vermeiden Sie selbst zu fahren; weisen Sie auch Fahrer auf eine defensive und vorsichtige Fahrweise hin. Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv. Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit. Verzichten Sie möglichst auf die Benutzung von Schiffs- und Fährverbindungen in den sturmgefährdeten Jahreszeiten. Führerschein Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan Bangladesch hat eine tolerante islamische Tradition, wobei der Trend zu konservativeren Wertvorstellungen auch im Straßenbild sichtbarer wird. Kleidung und Verhalten sollten auch bei Ausländern den Landessitten angepasst sein. Frauen sollten möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen; Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten. Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. LGBTIQ Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind illegal. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Die Mindeststrafe für Drogenbesitz beträgt zwei Jahre Gefängnis, ab 25 g Heroin/Kokain oder zwei kg Marihuana-Besitz kann die Todesstrafe verhängt werden. Laut dem noch geltenden Sonderermächtigungsgesetz von 1974 kann für Schmuggel jeder Art auch die Todesstrafe verhängt werden. Das Fotografieren militärischer Anlagen, Flughäfen, Gebäuden öffentlicher Institutionen, Ministerien und Behörden sowie Angehöriger der Sicherheitskräfte und der Polizei ist verboten und wird streng geahndet. Es drohen Inhaftierung und andere strafrechtliche Folgen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Taka (BDT). Kreditkarten werden vorwiegend von Hotels ab der gehobenen Klasse akzeptiert, die Abhebung von Bargeld mit Kredit- und Debitkarten (Girocard, ggf. mit Maestro) ist nur an wenigen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten in Großstädten möglich. Es empfiehlt sich daher die Mitnahme von USD oder EUR in bar, die problemlos umgetauscht werden können. Der Tausch von BDT in USD hingegen kann derzeit ein Problem darstellen, da allgemein Devisenknappheit in Bangladesch herrscht. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen:  Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Bangladesch ein Visum, das entweder vor der Einreise bei der zuständigen bangladeschischen Botschaft oder für Kurzaufenthalte bei Ankunft (on arrival – siehe Visum bei Einreise (on arrival)) beantragt werden kann.  Bei Einreise nach Bangladesch auf dem Luftweg ist für eine spätere Ausreise auf dem Landweg (und umgekehrt) eine sog. Route Changes Permission durch das Department of Passports and Immigration in Dhaka (im Stadtteil Agargaon, Toltola Sher-E-Bangla Nagor) erforderlich. Visum vor der Einreise Das Visum vor Einreise zum Zweck des Tourismus, Geschäfts-, Arbeits- und Langzeitaufenthalte muss rechtzeitig (mindestens vier Wochen vor Reisebeginn) bei der bangladeschischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Visum bei Einreise („on arrival“) Für einen Kurzaufenthalt von maximal 30 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken können deutsche Staatsangehörige normalerweise alternativ ein Visum bei Ankunft (on arrival) im internationalen Flughafen von Dhaka erhalten. Hierzu müssen folgende Dokumente in ausgedruckter Form bei der Einreise vorgelegt werden:   ein Rückflugticket, ein Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelreservierung), bei Privatreisenden die Einladung eines bangladeschischen Staatsangehörigen oder eines in Bangladesch ansässigen Ausländers, bei Geschäftsreisenden eine Einladung durch den Geschäftspartner. Die Gebühr für dieses Visum beträgt ca. 51 USD und ist in bar zu begleichen (in Landeswährung, USD oder EUR. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen bei der Beantragung eines „Visa on arrival“ das Visum und somit die Einreise verweigert wurde, da die Einladung von Nichtregierungsorganisationen - vor allem mit Schwerpunkt im Bereich Menschenrechte – nicht akzeptiert wurde. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Erfassung biometrischer Daten Bei Einreise werden von allen Reisenden die biometrischen Daten und Fingerabdrücke elektronisch erfasst. Einfuhrbestimmungen Derzeit können Fremdwährungen ohne Deklarierung bis zu einer Höhe von 5.000 USD bzw. entsprechendem Gegenwert eingeführt werden. Die Einfuhr von brennbaren Flüssigkeiten oder Chemikalien, Waffen und Munition jedweder Art (Messer, Handfeuerwaffen etc.) ist nur mit vorheriger Importgenehmigung des bangladeschischen Innenministeriums erlaubt. Die Einfuhr von Alkohol ist grundsätzlich nicht gestattet (auch nicht für den privaten Bedarf). Nichtmuslime können jedoch zwei Flaschen alkoholischer Getränke und zwei Stangen Zigaretten zollfrei einführen. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strengstens verboten. Sofern besondere Medikamente zum privaten Gebrauch eingeführt werden müssen, sollte zur Vermeidung übermäßiger Zollüberprüfungen eine formlose, durch einen Arzt in Englisch ausgestellte Notwendigkeitsbescheinigung mitgeführt werden. Die Einfuhr und der Besitz pornographischer Artikel jeder Art (Bilder, Zeitschriften, digitale Medien usw.) sind strengstens untersagt. Die Einfuhr von Lebensmitteln (auch Schweinefleisch) im Rahmen des persönlichen Bedarfs ist zulässig. Die Einfuhr von Gold, Silber und sonstigen Edelsteinen/Schmuck ist anzeige- und zollpflichtig, maximal dürfen jeweils 10 kg eingeführt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden strafrechtlich geahndet und es werden vergleichsweise hohe Haftstrafen ausgesprochen. Tiere Für die Einfuhr von Hunden und Katzen müssen diese einen Mikrochip besitzen und mindestens 30 Tage und maximal ein Jahr vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein. Zudem müssen zwei Originale eines Certificates of Veterinary Inspection des Directorate General of Drug Administration vorgelegt werden. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Transit im Flughafen eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Bangladesch selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis (JE) empfohlen. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen zu Zika-Virus-Infektion. Denguefieber Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Insbesondere in den Monsunmonaten kommt es zu einem z.T. stark erhöhten Auftreten von Dengue-Fieber. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Weitere Informationen siehe Denguefieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Malaria Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria. Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin. Ganzjährig besteht im Südosten des Landes, insbesondere in der südöstlichen Hälfte der Provinz Chittagong Hill Tracts, ein hohes Malariarisiko. In südöstlichen Gebieten, die an die Hochrisikogebiete angrenzen, liegt ganzjährig ein geringes Malariarisiko vor. Im Rest des Landes ist das Risiko minimal. Dhaka City gilt als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten: Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden). Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria). Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.  Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen. HIV/AIDS HIV/AIDS stellt in Bangladesch ein Problem dar, auch wenn verlässliche Angaben über die Verbreitung der Krankheit für Bangladesch nicht vorliegen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Tollwut Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut. Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf. Nipah-Virus-Infektionen Ausbrüche des Nipah-Virus treten in der Regel saisonal begrenzt zwischen Dezember und Mai auf. Das Virus wird von Flughunden auf andere Tiere und den Menschen übertragen. Symptome der Erkrankung sind anfangs oft unspezifisch, im Verlauf kann eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung auftreten. Es existieren keine spezifischen Medikamente oder Impfungen. Meiden Sie den Kontakt zu Tieren, insbesondere Flughunden und Schweinen. Trinken Sie keinen rohen Fruchtsäften (insbesondere Dattelsaft), da diese mit infektiösen Ausscheidungen kontaminiert sein können. Aviäre Influenza ("Vogelgrippe") Seit 2007 gibt es Ausbrüche von aviärer Influenza („Vogelgrippe“) in Bangladesch. Menschen können sich vor allem durch engen, direkten Kontakt mit Geflügel infizieren, siehe Aviäre Influenza. Vermeiden Sie den Besuch von Tier- und Geflügelmärkten, kochen Sie Geflügelfleisch und Eier adäquat und waschen Sie Ihre Hände nach Zubereitung von Geflügel gründlich. Bitte beachten Sie zudem die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten Hinweise. Luftverschmutzung Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Vereinigte Arabische Emirate: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 19/12/2025 um 14:30

    Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.​​​​​​​ Aktuelles Sicherheitslage in der Region Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein. Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben ihre Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, erhöht. Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, äußerst aufmerksam. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste („ELEFAND“) und halten Ihre Daten aktuell. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und Behörden; beachten Sie die Informationen z.B. von NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE).  Sicherheit Terrorismus Die Terrororganisation IS droht seit 2014 mit Anschlägen in Ländern, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Siehe Aktuelles Die innenpolitische Lage ist stabil. Auch wegen der flächendeckenden und weitreichenden polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht mit Demonstrationen, Streiks oder ähnlichen öffentlichen Protesten zu rechnen. Meiden Sie dennoch größere Menschenansammlungen. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Die VAE zählen zu den sichersten Ländern der Region mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Es kann zu vereinzelten Übergriffen auf alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche kommen. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Lassen Sie als alleinreisende Frau oder Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht ein meist trockenes, heißes Wüstenklima, in Küstennähe mit hoher Luftfeuchtigkeit im Sommer. Insbesondere in den Wintermonaten kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen können. In ausgetrockneten Flusstälern und -betten („Wadi“) ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Sturzfluten zu rechnen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz und machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen im Wüstenklima vertraut. Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen, z. B. der NCEMA. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung. Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich. Lassen Sie Ihre Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen. Reiseinfos Siehe Aktuelles Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. Infrastruktur/Verkehr Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse; ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut. Für Fehlverhalten im Straßenverkehr werden drastische Strafen verhängt, z.B. wird das Fahrzeug nach Überfahren einer roten Ampel in den Emiraten Abu Dhabi und Dubai konfisziert, und kann nur gegen Zahlung von 50.000 AED wieder ausgelöst werden. Die jeweiligen Rechtsvorschriften sind zum Teil nicht in englischer Sprache und nicht vollständig online einsehbar. Das Führen von Fahrzeugen (auch der Versuch) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Zuwiderhandlungen werden mit Freiheitsentzug als möglicher Höchststrafe und/oder bis zu 200.000 AED Geldstrafe bestraft. Das unerlaubte Verlassen einer Unfallstelle sowie das fahrlässige Töten eines anderen Verkehrsteilnehmers mit einem Fahrzeug können mit Freiheitsentzug und/oder bis zu 100.000 AED Geldstrafe geahndet werden. Bei Einreise aus Saudi-Arabien über den Grenzübergang Al-Ghuwaifat Port Station muss das Fahrzeug ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen, welcher über die „Shory Aber“-App erworben werden kann. Führerschein Für die Mietwagenanmietung bei einem touristischen oder sonstigen Kurzaufenthalt wird der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. Von Personen mit langfristiger emiratischer Aufenthaltserlaubnis („residency visa“) wird ein umgeschriebener emiratischer Führerschein verlangt. In den letzten Jahren sind wenige Fälle bekannt geworden, in denen von Personen mit deutschem EU-Führerschein, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ein internationaler Führerschein verlangt wurde. Im Zweifel empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage an den Mietwagenanbieter. Die Mietbedingungen sollten genauestens geprüft werden. Meist muss bei Anmietung eine Kreditkarte (keine Debitkarte) vorgelegt werden. Besondere Verhaltenshinweise Die kulturellen Gebräuche und Gesetze sind durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Moralvorstellungen geprägt. Für Frauen gibt es keine besonderen Beschränkungen oder Verbote. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit führen. Ramadan Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten. LGBTIQ Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Handlungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing“ beachten. Zur Einreise von Personen, deren Geschlecht im Pass nicht mit „M“ oder „F“ eingetragen ist, siehe „Einreise und Zoll“ – „Reisedokumente“. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten In den VAE wird die Todesstrafe auch für ausländische Staatsangehörige verhängt und vollstreckt, wie zuletzt im Februar 2025. Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten. Offene oder strittige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen. Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer Ausreisesperre („travel ban“) bis hin zu (Untersuchungs-)Haft führen, sodass die betroffene Person mindestens für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können z. B. auch nach dem Zeigen beleidigender Gesten (auch online), verbaler Auseinandersetzungen, kritischer Online-/Restaurant- oder anderer Bewertungen und bei Kritik an den VAE selbst verhängt werden. Die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann auch für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist oder die Anzeige zurückgezogen wurde. Eine Fundsache an sich zu nehmen, auch mit dem Ziel, diese dem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben, kann als Diebstahl gewertet werden. Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen. Weitere Hinweise zu Problemen bei der Ausreise aus den VAE (hier: bei Nutzung bestimmter Reisedokumente), siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente. Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung. Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden. Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte). Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot. Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch sogenannter weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente. Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen. Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts steht in den VAE nicht unter Strafe. Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas“) ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können. Nach einer ehelichen Geburt wird die Ausstellung einer emiratischen Geburtsurkunde ohne persönliche Vorsprache des Ehemanns/Vater des Kindes verweigert, auch wenn dieser sich diesem Zeitpunkt außerhalb der VAE aufhält. Dies kann eine Ausreise der Mutter mit dem Kind erschweren. Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED, bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED  bestraft werden. In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen. Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe in Höhe von 50.000 AED geahndet. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten sind meist problemlos möglich. Für Debitkarten (Girocard) beachten Sie bitte die Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amts. Telefonieren Einige weit verbreitete Kommunikations-Apps können in den VAE nicht zum Telefonieren, sondern nur zum Versenden von Nachrichten und Sprachnachrichten genutzt werden. Alternativen bieten Videokonferenz-Apps oder die kostenpflichtige herkömmliche (Mobil-)Telefonie. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Nein Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisende in die VAE benötigen einen regulären biometrischen Reisepass (ggf. im Expressverfahren). Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültiges Reisedokument nicht zu.  Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten müssen mit dem bei Einreise benutzten Reisedokument auch ausreisen. Seit Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Bei Verlust des Passes oder Kinderreisepasses nach Einreise in die VAE kann vor Ort innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Beide ermöglichen Personen mit vorübergehendem Aufenthalt die Ausreise aus den VAE, nicht aber die Wiedereinreise in die VAE (z. B. im Rahmen einer Kreuzfahrt in mehreren Ländern). Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, oder die in ihrem Pass keinen Vor- oder Familiennamen führen, verweigert werden. Betroffene Passagiere werden wieder an ihren Abreiseort zurückgeschickt oder ggf. von der Fluggesellschaft bereits am Check-in am Abflugsort zurückgewiesen.  Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs. Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten Bei Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe eines biometrischen Iris-Scans. An den Flughäfen werden Transitreisende auch auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten. Im Rahmen der Einreisekontrollen müssen insbesondere alleinreisende Personen mit vermutetem Migrationshintergrund damit rechnen, durch die emiratischen Sicherheitsbehörden befragt oder im Einzelfall zurückgewiesen zu werden. Dies kann mit bis zu halbtägigen Wartezeiten verbunden sein, während dessen darf der Transitbereich nicht verlassen werden. Rückfragen hierzu müssen unmittelbar mit den zuständigen emiratischen Behörden bzw. Auslandsvertretungen aufgenommen werden. Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE („residents“) Personen mit dauerhaftem Aufenthaltstitel für die VAE benötigen einen regulären biometrischen Reisepass zur Einreise in die VAE. Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten müssen mit dem bei Einreise benutzten Reisedokument auch ausreisen. Die Ausreise aus den VAE mit Reiseausweisen als Passersatz oder vorläufigen Reisepässen ist für Personen mit emiratischem Aufenthaltstitel („residency visas“ und „Emirates IDs“) nur nach vorheriger Aufhebung der emiratischen Aufenthaltstitel durch die zuständige Behörde („Immigration“ (General Directorate of Residency and Foreigners Affairs) des jeweiligen Emirats) möglich. Dies kann nicht am Flughafen erfolgen; die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 24 Stunden. Um dies zu vermeiden, müssen Personen mit emiratischem Aufenthaltstitel mit biometrischen Reisepässen ausreisen. Während der Verlängerung ihrer emiratischen Aufenthaltserlaubnis ist die Ausreise für Personen mit biometrischen Pässen nur möglich, wenn sie den Verzicht auf ihren Aufenthaltstitel den Behörden gegenüber erklärt und die Behörden den Verzicht bestätigt haben. Flughafentransit Der Transit über den Dubai International Airport (DXB) und Abu Dhabi International Airport (AUH) ist auch mit einem gültigen Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz oder einem gültigen vorläufigen Reisepass möglich, sofern der internationale Transitbereich des jeweiligen Flughafens nicht verlassen wird bzw. die Grenzkontrollen nicht passiert werden und der Geschlechtseintrag im jeweiligen Reisedokument „M“ oder „F“ lautet.  Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen bei Verwendung eines gültigen biometrischen Reisepasses kein Visum. Während des visumfreien Aufenthalts ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern.  Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, oder die in ihrem Pass keinen Vor- oder Familiennamen führen, verweigert werden. Betroffene Reisende werden wieder an ihren Abreiseort zurückgeschickt.  Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland erfragt werden. Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen   Minderjährige Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Elternteils oder Vormunds einreisen. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Es sind mehrere Fälle von Kindesentziehungen in die VAE bekannt geworden. Der entziehende Elternteil kann eine Ausreisesperre für das/die betroffene(n) Kind(er) aus den VAE erwirken, welche dann u. U. bis zum Erreichen der Volljährigkeit die VAE nicht verlassen können, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten. Die deutschen Vertretungen in den VAE haben keine rechtlichen und nur sehr begrenzte tatsächliche Möglichkeiten, um bei der Rückführung entzogener Kinder nach Deutschland zu helfen. Die Aufhebung solcher Ausreisesperren ist in aller Regel nur mit Einverständnis des Familienmitglieds, welches die Ausreisesperre erwirkt hat, oder nach zum Teil langwierigen Gerichtsverfahren in den VAE möglich. Weitere Informationen bietet die Webseite des Auswärtigen Amts, dort insbesondere unter „Besonderheiten in Ländern mit islamisch geprägter Rechtsordnung“. Einfuhrbestimmungen Reisende, die bei Ein- oder Ausreise in die VAE Bargeld, Schmuck, Edelsteine oder Waren im Gesamtwert von mehr als 60.000 AED mitführen, müssen dies vorab online über die Internetplattform des Zolls AFSEH deklarieren. Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu vier Liter Alkoholika oder zwei Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen. Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Titelseiten von Zeitschriften können als Pornografie ausgelegt werden. Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft. Medikamente Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl und Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack werden z.B. als Drogen behandelt. Zum Vorgehen emiratischer Behörden bei Einstufung bestimmter Medikamente als Drogen siehe auch unter Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten. Ausführliche Informationen bietet das emiratische Gesundheitsministerium. Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen (vgl. dortige Liste), kann dort online eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland zu erkundigen. Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen erlaubter und unerlaubter Güter sind beim Dubai Customs Services abrufbar. Tiere Für Auskünfte zur Einfuhr von Haustieren sollten die Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland kontaktiert werden. Grundsätzlich wird der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung verlangt, und das Tier muss über einen Mikrochip identifiziert werden können. Gesundheit Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. Impfschutz Pflichtimpfungen: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Reiseimpfungen: Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B und bei sehr einfachem Reisestil und engem Kontakt zur Bevölkerung Typhus angeraten. Standardimpfungen: Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist insgesamt mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen In den Jahren 2018 und 2019 wurde erstmalig die durch Mücken übertragenen Erkrankung Denguefieber nachgewiesen. Im Verlauf wurden Erkrankungen im Zusammenhang mit niederschlagsreichen Episoden gemeldet. Schützen Sie insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten. Die in den Vereinigten Arabischen Emiraten selten vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten auch Typhus können auch Reisende betreffen. Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B und C) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele oder Konsum roher Kamelmilch übertragen. In einigen Regionen kommen Giftschlangen vor. Sollten Sie von einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich. Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise zu Schlangenbissen. Weitere Gesundheitsgefahren Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung in Folge deutlicher Feinstaubbelastungen zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.  Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden. Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden. Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Antigua und Barbuda: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 19/12/2025 um 14:15

    Letzte Änderungen:  Einreise und Zoll - Anmerkungen Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.   Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die Lage im Land ist insgesamt ruhig. Es kann jedoch vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen in der Hauptstadt St. John’s auf Antigua und in deren Folge zu Verkehrsbehinderungen kommen.  Informieren Sie sich ggf. über die lokalen Medien. Meiden Sie Demonstrationen. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere an von Reisenden frequentierten Orten und vermehrt zu Festen/an Feiertagen und besonderen Anlässen vor.  Bewaffnete Überfälle sind insbesondere in wenig belebten Gegenden und an unbewachten Stränden nach Einbruch der Dunkelheit möglich. Notrufe an die Polizei/Küstenwache über 911 (Mobiltelefon) sind häufig zuverlässiger als Dringlichkeitsrufe über mobilen Seefunk. Seien Sie bei Spaziergängen an einsamen Stränden nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Busbahnhöfen, auf Märkten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Bars besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Treffen Sie geeignete Vorsichtsmaßnahmen und sprechen Sie mit Mitreisenden Verhaltensmaßnahmen für einen evtl. Überfall ab, wenn Sie mit eigenem Boot unterwegs sind. Ankern Sie nur in sicheren Häfen (ggf. vor Ankunft anmelden) und verschließen Sie Ihr Boot. Leisten Sie bei Raubüberfällen zu Wasser oder an Land keine Gegenwehr. Denken Sie als Segler an Vorsichtsmaßnahmen und Eigensicherung bei Nacht, insbesondere mit spontanen Gästen an Bord. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Das Klima ist tropisch maritim.Von Juni bis Ende November ist Hurrikan-Saison. Vor allem in dieser Zeit ist mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen. Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Zuständige Auslandsvertretung In Antigua und Barbuda gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig für Antigua und Barbuda ist die deutsche Botschaft in Port-of-Spain, Trinidad und Tobago. In Notfällen kann der deutsche Honorarkonsul auf Antigua kontaktiert werden. Infrastruktur/Verkehr In Antigua und Barbuda herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut, aber oft durch Schlaglöcher oder Hurrikanschäden beeinträchtigt. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Barbuda hat nur Sandstraßen. Aufgrund herumstreunender Tiere sowie der unorthodoxen Fahrweise ist die Unfallgefahr hoch. Taxis stehen zur Verfügung. Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv. Sehen Sie aufgrund des hohen Verletzungsrisikos von der Nutzung von Rollern und Motorrädern ab. Seien Sie bei Ausreise auf dem Luftweg zum Einchecken ca. zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen. Führerschein Der deutsche Führerschein ist für die Anmietung eines Wagens und für das Führen dieses Fahrzeugs während des Urlaubsaufenthaltes nicht ausreichend. Für ca. 50 XCD (ca. 17 EUR) erhält man einen Urlaubsführerschein von der Polizei oder der Mietwagenfirma. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen sind zwar formal noch strafbar, das entsprechende Gesetz wurde durch höchstrichterliches Urteil jedoch 2022 für verfassungswidrig erklärt. Es sind seit Jahren keine Fälle bekannt, in denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden streng verfolgt. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde. Im Oktober 2024 wurde ein Gesetz verabschiedet, nach dem Minderjährige von 6 Uhr bis 22 Uhr in der Öffentlichkeit nicht mehr „herumlungern“ (loitering) und sich ab 22 Uhr nur noch in Begleitung von Sorgeberechtigen in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen. Es können Verwarnung sowie im Wiederholungsfall auch Geldstrafen/Verhaftung ausgesprochen werden.   Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Ostkaribische Dollar (XCD). Gängige Währungen können in Hotels und in den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur USD. Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten ist relativ weit verbreitet. Geldautomaten (ATMs) stehen zur Verfügung. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen:  Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Zur Beschleunigung der Einreise empfehlen die Behörden Antigua und Barbudas Reisenden, das Einreiseformular ab 72 Stunden vor geplanter Einreise online auszufüllen und abzuschicken. Es kann jedoch ausschließlich von mobilen Geräten (Handy, Tablet, etc.) geöffnet werden. Eine App in den gängigen Appstores gibt es nicht. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft. Visum Für die Einreise nach Antigua und Barbuda und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Minderjährige Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Ein- und Ausreise über die USA Für Ein- und Ausreise über die USA beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA. Einfuhrbestimmungen Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist uneingeschränkt möglich, aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr ist bis zur Höhe des bei Einreise deklarierten Betrages möglich. Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Die Impfvorschrift gilt auch bei Einreise aus einem Land mit Gelbfieberrisiko, das nur im Transit besucht wurde, wenn die Aufenthaltszeit am Flughafen mehr als zwölf Stunden betrug. Abweichend von den offiziellen Bestimmungen kann der Impfnachweis auch bei kürzerem Transitaufenthalt verlangt werden. Antigua und Barbuda ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B und Typhus empfohlen. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen zur Zika-Virus-Infektion. Denguefieber Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Medizinische Versorgung In Antigua gibt es ein vergleichsweise modernes Krankenhaus der Regelversorgung. Das Angebot der medizinischen Versorgung ist auf einfache Erkrankungen und Notfallerstversorgung beschränkt. Schwerere Fälle werden zumeist im nahe gelegenen Martinique oder Guadeloupe behandelt. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise  

  • Panama: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 19/12/2025 um 13:45

    Letzte Änderungen:  Sicherheit - Innenpolitische Lage Reiseinfos - Infrastruktur/Verkehr Redaktionelle Änderungen   Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Von Reisen in den Osten und Süden der Urwaldprovinz Darién südlich von Yaviza, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, wird dringend abgeraten. Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die Lage im Land ist insgesamt ruhig. Demonstrationen, Proteste und Straßenblockaden können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Betroffen ist dabei neben der Hauptstadt Panama City insbesondere die zentrale Straßenverbindung „Panamericana“ im Landesinneren, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr.  Respektieren Sie polizeiliche Zugangssperren unbedingt. Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Im Osten und Süden der Urwaldprovinz Darién, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, bestehen hohe Sicherheitsrisiken. In diesem Gebiet operieren kriminelle Organisationen und vereinzelt illegale, bewaffnete Drogenbanden aus Kolumbien, die auch vor Waffengebrauch nicht zurückschrecken. Vielerorts gibt es Zugangssperren; es liegt im Ermessen polizeilicher Kontrollposten, Reisenden die Weiterfahrt zu erlauben. Kriminalität Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub ist weit verbreitet. In Panama-Stadt muss zudem mit Gewaltkriminalität gerechnet werden. Ein besonders großes Risiko von Raubüberfällen besteht in den Stadtteilen San Miguelito, Tocumen, Juan Díaz, 24 de Diciembre, El Chorrillo, Santa Ana, Curundu, Calidonia und Pacora sowie in der zweitgrößten Stadt Panamas, Colón. Auch in anderen Stadtteilen von Panama-Stadt oder an bei Touristen beliebten Orten, wie der Inselkette Bocas del Toro oder dem Valle de Anton, kann es zu Diebstählen oder Überfällen, wie auch sexueller Belästigung und Nötigung bis hin zu Vergewaltigungen alleinreisender Frauen kommen. Es besteht das Risiko, zufälliges Opfer von Auseinandersetzungen krimineller Banden zu werden. Waffen sind verbreitet und es kommt vermehrt zu Raubüberfällen mit Waffeneinsatz, die unter Umständen auch ohne Vorwarnung eingesetzt werden. Bei Ankunft am Internationalen Flughafen Tocumen sind die am Taxistand in der Eingangshalle des Flughafens registrierten Taxis und auch in der Stadt registrierte oder online zu buchende Funktaxis und Fahrdienste wesentlich sicherer als Taxis, die an der Straße angehalten werden können. Auch das Zusteigen in Taxis, die bereits Fahrgäste befördern, birgt eine erhebliche Gefahr für Überfälle. Gelegentlich nutzen Kriminelle Straßensperrungen auf der Panamericana für Raubüberfälle auf Autofahrer und Plünderungen, siehe auch Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr. In Küstennähe frei ankernde Yachten sind in den karibischen Gewässern Panamas sowie im Archipel der Perleninseln im Pazifik ein potentielles Ziel für kriminelle Banden. Seien Sie in Panama-Stadt besonders vorsichtig und verzichten Sie dort auf Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit und Besuche der Armenviertel. Unternehmen Sie Landausflüge in Colón nur organisiert oder in ortskundiger Begleitung; vermeiden Sie die Erkundung der Stadt und des Hafengeländes auf eigene Faust. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, sondern halten Sie einen kleinen Geldbetrag zur Herausgabe bereit und geben Sie notfalls auch Wertsachen ab. Nehmen Sie nur registrierte Taxis und bestellen diese vor, halten Sie keine auf der Straße an. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Busbahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Ankern Sie mit Booten in Küstennähe nicht frei, sondern nutzen Sie bewachte Hafenanlagen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Tropenstürme Es herrscht tropisches Klima. Von Mai bis November ist Hurrikan-Saison. Vor allem in dieser Zeit ist mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen, Erdrutschen und Überflutungen zu rechnen, die auch den Reiseverkehr erheblich beeinträchtigen können. Erdbeben Panama liegt in einer seismisch aktiven Zone; es kann zu Erdbeben kommen. Flutwellen in Flüssen Unvorhersehbare Regenfälle können zu starken Flutwellen führen und Badende in Flüssen und Bächen gefährden. Verfolgen Sie in der Hurrikan-Saison regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung. Vermeiden Sie das Schwimmen in Flüssen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Es existieren ein Binnenflugnetz und dichte Busverbindungen. In den Städten gibt es Taxis und Mietwagen. Es gibt eine Eisenbahnstrecke zwischen Panama-Stadt und Colón, auf der in unregelmäßigen Abständen ein Panoramazug verkehrt. Das Straßennetz ist im regionalen Vergleich als gut einzustufen. Die von Panama-Stadt entlang der Pazifikküste bis an die costa-ricanische Grenze reichende Straße „Panamericana“ befindet sich in meisten Teilen in gutem Zustand. Abseits der Hauptverkehrsstraßen trifft man nur noch vereinzelt auf asphaltierte Straßen; diese verwandeln sich nach einigen Kilometern gelegentlich in unbefestigte Wege und erweisen sich während der langen Regenzeit dann als unbefahrbar. Der Osten des Landes ist verkehrstechnisch kaum erschlossen, der asphaltierte Teil der „Panamericana“ endet weit vor der Grenze zu Kolumbien. Busse verkehren regelmäßig in alle größeren Orte des Landes. Vereinzelt können Straßen im Hochland von Chiriquí, Veraguas und Bocas Del Toro in Folge von Überschwemmungen stark beschädigt sein. Es empfiehlt sich, vorab Erkundigungen einzuholen, ob das Reiseziel in diesen Provinzen auf dem Landweg erreichbar ist. Reisen auf der "Panamericana" Insbesondere auf der „Panamericana“ kommt es gelegentlich zu Straßensperrungen aufgrund von Protesten oder Demonstrationen. Die Blockaden können mehrere Stunden und bisweilen sogar Tage dauern und daher Reisen erheblich beeinträchtigen.  Informieren Sie sich vor einer Fahrt bei offiziellen Stellen und über die lokalen Medien über mögliche Sperrungen. Sollte die "Panamericana" blockiert sein, vermeiden Sie Interaktionen mit Demonstranten, da diese zu Konfliktsituationen führen können. Führen Sie ausreichend Wasser und Verpflegung im Fahrzeug mit. Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, halten Sie einen kleinen Geldbetrag zur Herausgabe bereit und geben Sie notfalls auch Wertsachen ab. Beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise für die Nachbarstaaten, durch die die "Panamericana" führt. Führerschein Touristen dürfen in Panama bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit einem gültigen deutschen Führerschein Auto fahren. Für einen längeren Zeitraum ist die Umschreibung auf einen panamaischen Führerschein nötig. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen sind in Panama nicht strafbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist jedoch nicht weit verbreitet. Insbesondere in ländlichen Gegenden kann es zu Anfeindungen kommen. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Drogenbesitz und -handel sind auch in Panama strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist auch bei kleinen Mengen mit drastischen Haftstrafen im Land zu rechnen. Selbst bei bloßem Verdacht auf Mitführung illegaler Substanzen ist mit einer Verhaftung durch die Polizeibehörden zu rechnen. Die darauffolgende Überprüfung kann unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit ist eine Inhaftierung die Regel. In der autonomen Comarca Kuna Yala erfolgt die Rechtsprechung durch die Stammeshäuptlinge gemäß dem indigenen Recht. Dies kann bereits bei kleineren Vorkommnissen zu empfindlichen Strafen führen. Bootseigentümer müssen auch zwingend vor Einfahrt in die Gewässer der Comarca eine Genehmigung des Congreso General Guna und der panamaischen Migrationsbehörde einholen. Der Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten und kann zur Inhaftierung führen. Rauchen ist in weiten Teilen des öffentlichen Raums verboten und im Allgemeinen innerhalb der panamaischen Gesellschaft verpönt. Ein Verstoß gegen das Rauchverbot kann mit Geldstrafen geahndet werden. Im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität werden gelegentlich in einzelnen Provinzen oder Distrikten nächtliche Ausgangssperren für Minderjährige, die sich nicht in Begleitung durch Erziehungsberechtigte befinden, sowie mitunter auch allgemeine Ausgangssperren verhängt. Touristische Gegenden sind hiervon in der Regel nicht betroffen.  Informieren Sie sich bei Reisen mit Minderjährigen vorab bei den offiziellen Stellen vor Ort, ob entsprechende Einschränkungen bestehen.  Geld/Kreditkarten Öffentliches Zahlungsmittel in Panama ist der Balboa (PAB), der im Verhältnis 1:1 an den USD gekoppelt ist. Der PAB existiert nur in Form von Münzen; ansonsten wird mit USD-Noten gezahlt. In Hotels und Geschäften von Panama-Stadt und den größeren Städten im Landesinnern kann meist mit internationalen Kreditkarten, darunter auch Eurocard/Mastercard und vor allem VISA, bezahlt werden. EUR können kaum getauscht werden. Es empfiehlt sich daher, USD in Bargeld mit sich zu führen. Der Einsatz von Debit-Karten (Girocard) funktioniert nicht immer problemlos. An den meisten Geldautomaten kann pro Transaktion nur ein begrenzter Betrag abgeholt werden, hierfür wird eine Transaktionsgebühr erhoben. Geldüberweisungen können innerhalb kurzer Zeit über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister veranlasst werden; es gibt Zweigstellen im ganzen Land. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen:  Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate und bei einem geplanten längeren Aufenthalt in Panama die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültig sein. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Reisende sollten Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. In Einzelfällen können die panamaischen Grenzbehörden den erlaubten Aufenthaltszeitraum auf bis zu 15 Tage begrenzen. Es muss entweder ein Rückflugticket nach Deutschland oder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg) vorgelegt werden. Daneben muss nachgewiesen werden, dass auch die gesetzlichen Einreisebestimmungen für das Land der Weiterreise erfüllt werden. Ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt müssen glaubhaft gemacht werden. Dies bedeutet entweder 1.000 USD in bar oder die Verfügbarkeit der entsprechenden Summe auf dem Kreditkartenkonto (per Kreditkartenkontoauszug nachweisbar). Einreise auf dem Seeweg Bei Einreise mit einem Kreuzfahrtschiff wird die Einreisekontrolle durch die Migrationsbehörden am Kreuzfahrtterminal durchgeführt; es gelten die im Abschnitt Einreise und Zoll - Visum angegebenen Regelungen. Bei sonstiger Einreise nach Panama auf dem Seeweg müssen innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft in panamaischen Gewässern die Einreiseformalitäten für die Besatzung bei den Migrationsbehörden sowie die Anmeldung des Schiffes bei der Hafenbehörde erledigt werden. An einigen Häfen gibt es Zweigstellen der Migrationsbehörde, die nur Einreiseerlaubnisse für 72 Stunden erteilen können. Wer länger als 72 Stunden in Panama bleiben möchten, sollte sich bei den Formalitäten nach der übergeordneten Migrationsbehörde erkundigen und dort binnen 72 Stunden vorstellig werden, um eine bis zu 90 Tagen gültige Einreiseerlaubnis zu erlangen. Insbesondere bei Einreise auf dem Seeweg in das Territorium Guna Yala (San-Blas-Inseln) ist auf die ordnungsmäße Stempelung des Passes durch die Migrationsbehörde zu achten. Sollte bei Ankunft mit einem Schiff kein Beamter der Migrationsbehörde vor Ort sein, obliegt es den Reisenden, sich nach dem Büro der Migrationsbehörde zu erkundigen und sich innerhalb der o.g. Frist, jedoch zwingend vor Weiterreise auf dem Landweg einen Einreisestempel einzuholen. Aufenthalte über die erlaubte Dauer hinaus oder ohne Stempelung des Passes werden als Zuwiderhandlung gegen das Aufenthaltsgesetz mit empfindlichen Geldbußen sowie ggf. Ausweisung aus dem Land geahndet. Einreise aus Costa Rica Bei der Einreise von Costa Rica nach Panama auf dem Landweg sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Ausreisestempel als auch der panamaische Einreisestempel im Reisepass angebracht werden. Reisende müssen zuerst Steuermarken der Gemeindeverwaltung (Municipalidad) kaufen und sich dann an einem separaten Schalter der Einwanderungsbehörde (Migración) einen Einreisestempel geben lassen. Generell sollten Reisende stets kontrollieren, ob sie einen Einreisestempel erhalten haben und diesen notfalls einfordern. Ohne Einreisestempel im Pass muss mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise oder bei Straßenkontrollen gerechnet werden. Da es sich hierbei um einen Rechtsverstoß handelt, wird dieser mit Inhaftierung und Zahlung einer sehr hohen Geldstrafe sowie Ausweisung aus Panama geahndet. Ein- und Ausreise über die USA (gilt auch für San Juan/Puerto Rico) oder über Kanada Bei Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA, bei Ein- und Ausreise über Kanada die Einreisebestimmungen für Kanada zu beachten. Längerfristiger Aufenthalt Für länger dauernde Aufenthalte (Praktika, Freiwilligeneinsätze, Arbeitsaufnahme etc.) sollte rechtzeitig Kontakt mit der Botschaft Panamas in Berlin aufgenommen werden. Informationen bietet die Migrationsbehörde von Panama. Es wird darauf hingewiesen, dass deutsche Staatsangehörige, die sich länger als den bei Einreise erlaubten Zeitraum im Land aufhalten wollen, unbedingt einen entsprechenden Aufenthaltstitel (Residencia) beantragen müssen. Dabei gilt Anwaltszwang. Die panamaische Migrationsbehörde kontrolliert verschärft die Einhaltung der Aufenthaltsvorschriften. Ausländern, die in Panama leben ohne im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels zu sein, kann bei Ausreise aus dem Land die Wiedereinreise nach Panama verweigert werden, auch wenn sie über genügend Barmittel verfügen. Ausweispflicht Für Ausländer gilt in Panama eine Ausweispflicht. Ausweiskontrollen werden regelmäßig durchgeführt. Minderjährige Siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten Bei der Ausreise aus Panama werden von panamaischen Kindern (auch Doppelstaater) und ausländischen Kindern mit Wohnsitz in Panama regelmäßig die Geburtsurkunden der mitreisenden Kinder verlangt. Familien mit Kindern und Wohnsitz in Panama sollten daher (internationale) Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Will ein Elternteil allein mit einem/mehreren Kindern mit panamaischem Aufenthaltstitel oder panamaischer Staatsangehörigkeit ausreisen, ist die Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht des anderen Elternteils – in spanischer Sprache – zwingend notwendig. Einfuhrbestimmungen Seit März 2025 muss bei Ein- und Ausreise nur noch eine Zollerklärung ausgefüllt werden, wenn Landes- und Fremdwährung, Wertgegenstände, Wertpapiere oder Waren im Wert von über 10.000 PAB bzw. Gegenwert in Fremdwährung mitgeführt werden. Das Formular kann online auf Spanisch und Englisch abgerufen werden.  Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von frischem Fleisch, Obst, Gemüse und Blumen in Blumenerde ist nicht erlaubt. Tiere Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen müssen diese zunächst für 30 Tage in Quarantäne, die allerdings auch zu Hause durchgeführt werden kann. In jedem Fall ist ein Impfzeugnis unter Nachweis einer Tollwutimpfung und eine Bestätigung des Veterinäramts über den Gesundheitszustand des Haustieres, beglaubigt von der jeweils zuständigen panamaischen Botschaft erforderlich. Es wird empfohlen, vorher Kontakt mit der Konsularischen Sektion der Botschaft Panamas aufzunehmen. Gesundheit Impfschutz Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von einem Jahr gefordert, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen. Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, aber die Impfung wird allen Reisenden ab einem Alter von neun Monaten dringend empfohlen, bevor sie in Panama in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören die Regionen östlich des Panamakanals: die Territorien Emberá und Kuna Yala, die Provinz Darién sowie die östlich des Panamakanals gelegene Teilgebiete der Provinzen Colón and Panama. Für Reisende westlich des Panamakanals (Panama-Stadt, die direkte Umgebung des Panamakanals, Perleninseln, San Blas) wird keine Gelbfieberimpfung empfohlen. Bei Weiterreise in ein Drittland kann der Nachweis der Gelbfieberimpfung aus Panama kommend verlangt werden. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion. Denguefieber Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Malaria Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria. Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin. Es besteht ganzjährig ein mittleres Malariarisiko in Teilen  der Provinzen östlich des Panamakanals. In den Provinzen westlich des Kanals einschl. der Inseln San Blas, Bastimentos, Parida und Colón liegt ganzjährig ein minimales Risiko vor. Panama-Stadt, die Kanalzone, die Inseln Coiba, Cebaco und Pearl Islands gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) liegt bei über 99%, weniger als 1% sind Malaria tropica-Fälle (P. falciparum). Eine Karte stellt die DTG zur Verfügung. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten: Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden). Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria). Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.   Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Notfallselbstbehandlung (NSB) sinnvoll. Besprechen Sie die Notwendigkeit einer NSB sowie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung inklusive Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner Oropouche-Fieber Oropouche-Fieber ist eine durch das gleichnamige Virus ausgelöste Infektionskrankheit, die ähnlich wie Dengue-Fieber mit plötzlichen Fieberanstieg, starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Gelenk- und Gliederschmerzen und selten einer Hirnhautentzündung verläuft. Die Erkrankung wird vorwiegend nachts über Stechgnitzen sowie Stechmücken übertragen. Eine Therapie oder Impfung existiert nicht. Es gibt Hinweise, dass eine Infektion mit Oropouche-Viren in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim ungeborenen Kind sowie zu Schwangerschaftskomplikationen oder Fehlgeburten führen kann. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Oropouche-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen. Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen während der Schwangerschaft und lassen Sie sich vor der Reise von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.  HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Influenza A-Virus /H1N1- Grippe Im Distrikt Barú, Region Chiriquí, wurden vermehrt H1N1 - Influenzafälle mit Todesfällen gemeldet. Die zuständige Gesundheitsbehörde rät zu den üblichen präventiven Hygienemaßnahmen: häufiges Händewaschen, Abstandhalten zu Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung, engen Kontakt mit fremden Menschen reduzieren. Leishmaniasis Die kutane und mukokutane Form kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden durch Mücken übertragen. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Leishmaniasis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Die bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden, siehe Leptospirose. Hantavirus Diese seltene virale Erkrankung wird durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Hantavirus. Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren. Trypanosomiasis („Mal de Chagas“) In Panama kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering. Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze. Medizinische Versorgung Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten daher nach Möglichkeit in Deutschland erfolgen. Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden. Über eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten verfügt die deutsche Botschaft in Panama. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss   Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Kuba: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 19/12/2025 um 11:15

    Letzte Änderungen:  Aktuelles - Medizinische Versorgung in Kuba Redaktionelle Änderungen   Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Energiekrise: Stromabschaltungen und großflächige Stromausfälle Kuba kann aktuell mehr als die Hälfte seines Energiebedarfs nicht decken und sieht sich einer akuten Energiekrise gegenüber. Mehrere Kraftwerke sind aufgrund von Schäden oder Renovierungsarbeiten für längere Zeit außer Betrieb; es herrscht chronischer Treibstoffmangel. In der Folge sind im gesamten Land mehrstündige, tägliche Stromabschaltungen die Regel, siehe Reiseinfos - Energiekrise.  Achten Sie insbesondere bei individuell organisierten Reisen bei Buchung von Unterkünften darauf, ob Notstromaggregate vorhanden sind.  Hurrikan "Melissa" Der Hurrikan „Melissa“ verursachte am 30. Oktober 2025 im Osten Kubas (Provinzen Santiago de Cuba, Granma, Holguin, Guantánamo) schwere Schäden. Überlandreisen im Osten des Landes - insbesondere in der Provinz Santiago de Cuba sind angesichts beeinträchtigter Transport- und Energieinfrastruktur weiterhin nur schwer möglich. Medizinische Versorgung in Kuba In Kuba kann aufgrund großer Engpässe sowohl an Medikamenten als auch medizinischem Material sowie häufiger Stromausfälle nicht davon ausgegangen werden, im Notfall eine medizinische Versorgung zu erhalten, siehe auch Gesundheit - Medizinische Versorgung. Rücktransportmöglichkeiten für Erkrankte nach Deutschland sind zudem derzeit nicht sichergestellt, siehe Einreise und Zoll - Krankenversicherungspflicht. Reisenden mit Vorerkrankungen wird empfohlen, Reisen nach Kuba sehr kritisch zu überdenken. Bei nicht vermeidbaren Reisen sollten sowohl regelmäßig benötigte Medikamente als auch eine Notausstattung mit Verbandsmaterial in ausreichender Menge mitgeführt werden. Sehen Sie von nicht notwendigen Reisen nach Kuba ab, wenn Sie behandlungsbedürftige Vorerkrankungen haben. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine umfassende Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine großzügige individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Viele Medikamente und auch Mückenschutzmittel sind vor Ort nicht verfügbar. Mückenübertragene Erkrankungen In Kuba wird seit Herbst 2025 ein starker Anstieg von mückenübertragenen Erkrankungen wie Denguefieber, Chikungunya- und Oropouche-Fieber verzeichnet. Am stärksten betroffenen sind die Ost- und Zentrumsprovinzen (Santiago de Cuba, Matanzas, Granma, Guantánamo), aber auch die Hauptstadt Havanna.  Schützen Sie sich insbesondere tagsüber und in der Dämmerung konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende (lange) Kleidung, siehe Schutz vor Insekten. Lassen Sie sich bzgl. Dengue- und Chikungunya-Impfungen individuell ärztlich beraten. Sicherheit Terrorismus Die Gefahr terroristischer Anschläge in Kuba wird als sehr niedrig eingeschätzt. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Kuba ist ein sozialistischer Einparteienstaat. Meinungs- und Pressefreiheit sind nicht gewährleistet. Vermeiden Sie politische Diskussionen insbesondere zu Fragen der jüngeren kubanischen Vergangenheit oder des Verhältnisses zu den USA. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Fotografieren Sie keine Menschenansammlungen, militärischen Anlagen, Polizisten oder sonstige Uniformierte. Kriminalität Die Kriminalitätsrate in Kuba steigt.  Reisende können Opfer von Eigentumsdelikten, Körperverletzungen, in seltenen Fällen auch von Gewaltverbrechen werden. Insbesondere alleinreisende Frauen können in Einzelfällen Opfer von Sexualstraftaten wie Exhibitionismus oder versuchter Vergewaltigung werden. Es kommt vermehrt zu Diebstählen von Taschen und anderen persönlichen Gegenständen an den Stränden (z.B. an den Playas del Este in der Nähe von Havanna sowie an anderen Stränden in der Nähe von Touristenorten, wie Trinidad oder Cienfuegos). Vor allem in der Altstadt von Havanna ist eine Häufung krimineller Zwischenfälle (wie Diebstähle und Raubüberfälle) zu verzeichnen, oft in unbeleuchteten Straßen während eines Stromausfalls. In Einzelfällen werden potentielle Opfer mit Waffen bedroht. Auch am Flughafen Havanna kann es zu Diebstählen kommen, auch aus aufgegebenem Gepäck.  Die Anzeige einer Straftat bei den kubanischen Polizeibehörden kann mit langen Wartezeiten verbunden sein. Gelegentlich weigern sich die Behörden, die Anzeige eines Ausländers aufzunehmen. Insbesondere außerhalb der Touristenzentren sind Polizeistationen oft nur mit spanischsprachigem Personal besetzt. Ausländische Personen müssen jederzeit in der Lage sein, sich auszuweisen (eine Passkopie genügt in der Regel). Reisende, die ohne Ausweis und/oder Geldmittel angetroffen werden, werden von der kubanischen Einreisebehörde ggf. für mehrere Tage in einer kostenpflichtigen Unterkunft festgesetzt, bis ihr Status geklärt und die Finanzierung des Aufenthalts gesichert ist – selbst dann, wenn Reisende Opfer einer Straftat wurden.  Seien Sie stets aufmerksam und seien Sie in der Dämmerung/bei Dunkelheit nicht allein unterwegs. Handeln Sie vorausschauend; bedenken Sie, dass sich die Situation im Fall eines der häufig auftretenden Stromausfälle schlagartig ändern kann und Sie plötzlich im Dunkeln stehen. Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Lassen Sie Taschen, Wertgegenstände und anderen persönlichen Besitz nie unbeaufsichtigt. Nehmen Sie keine unnötigen Wertsachen und nur das für den Tag benötigte Bargeld mit, verteilt an mehreren Stellen am Körper. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt. Transportieren Sie wertvolle Gegenstände im Handgepäck und zeigen Sie Diebstähle bei der Fluggesellschaft und der kubanischen Polizei an. Weisen Sie ungewollte Flirtversuche deutlich zurück und seien Sie nachts grundsätzlich nur in Begleitung unterwegs. Vermeiden Sie Überlandfahrten mit Taxis bei Dunkelheit. Seien Sie bei Reifenpannen und an Tankstellen besonders vorsichtig und nehmen Sie keine Anhalter mit. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der  Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Siehe Aktuelles Kuba liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann. In der Karibik ist vor allem von Mai bis November Hurrikansaison. Reisende müssen in dieser Zeit mit Tropenstürmen, die Hurrikanstärke erreichen können, intensiven Regenfällen, Überschwemmungen und Einschränkungen der Infrastruktur rechnen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Verfolgen Sie, vor allem in der Hurrikansaison, regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen, z.B. über das Instituto Meteorología de Cuba oder das National Hurricane Center. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Siehe Aktuelles Energiekrise: Stromausfälle; Einschränkungen der Infrastruktur Die Kapazität zur Stromerzeugung in Kuba deckt seit langem nicht den Bedarf. Durch eine Havarie ist in Kuba zuletzt im März September 2025 landesweit der Strom ausgefallen. Im Dezember folgte ein partieller mehrstündiger Black-out im gesamten Westteil (inkl. Havanna) bis Cienfuegos. Das Stromnetz wurde notdürftig wiederhergestellt; es kommt landesweit derzeit täglich zu mehrstündigen geplanten Stromabschaltungen. Darüber hinaus kommt es in allen Regionen häufig zu ungeplanten Stromausfällen. Ein erneuter Zusammenbruch des Stromnetzes kann nicht ausgeschlossen werden. Bei Stromausfällen ergeben sich häufig Probleme bei der Wasserversorgung; teilweise besteht keine Versorgung mit Warmwasser. Die Lebensmittelkühlung kann unter Umständen nicht durchgehend sichergestellt werden. Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Durchgehende Stromversorgung gibt es nur in Gebäuden und Unterkünften/Hotels mit Generatoren, solange diese über Treibstoff verfügen. Auch das Tankstellennetz funktioniert nur mit Einschränkungen. Rettungsdienste arbeiten grundsätzlich; allerdings muss mit erheblichen Einschränkungen in der medizinischen Versorgung gerechnet werden, siehe Aktuelles. Viele öffentliche Einrichtungen sind geschlossen oder ohne Klimatisierung. Straßen und Wege bleiben nachts unbeleuchtet; öffentliche Verkehrsmittel fahren nicht oder nur eingeschränkt. Es kommt zu Internet- und Mobilfunkausfällen. Zeitweise sind auch das Kartenzahlungssystem und die Geldversorgung über Automaten gestört. Nur wenige Banken sind geöffnet; es ist dort mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen. Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien und die sozialen Medien über die aktuelle Lage. Folgen Sie stets den Anweisungen der lokalen Behörden. Bewegen Sie sich, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, im öffentlichen Bereich vorsichtig. Nehmen Sie Powerbanks, Taschenlampen, Kerzen, etc. mit, um ggf. längere Stromausfälle überstehen zu können. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Kuba aufhalten oder dorthin reisen bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf. Infrastruktur/Verkehr Auf innerkubanischen Flügen kommt es immer wieder zu zum Teil großen Verspätungen (teilweise über mehrere Tage) oder auch Streichungen von Flügen. Für Rundreisen im Land kommen in erster Linie Busse (Viazul), organisierte Bustouren und Mietwagen in Betracht, wobei Busfahrten hinsichtlich der Verkehrssicherheit weniger problematisch sind. Aufgrund von Benzinknappheit können Tankstellen geschlossen sein bzw. kann es zu sehr langen Wartezeiten kommen. Bei akutem Dieselmangel verkehren Busse nur mit Verspätung oder gar nicht. Mit Mietwagen kann ausschließlich an Tankstellen, an denen mit Devisen (internationaler Kreditkarte) bezahlt werden kann, getankt werden. Es wird empfohlen, die genauen Standorte und Modalitäten vorab bei der Mietwagenfirma zu erfragen. Es kommt immer wieder zu länger anhaltenden Ausfällen der Bezahlsysteme an Tankstellen. In solchen Fällen kann nicht getankt werden. Überall in Kuba kann es zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und insbesondere bei Medikamenten kommen. Im Straßenverkehr besteht eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund des schlechten Straßenzustandes, mangelnder Straßenbeleuchtung, Tieren auf der Fahrbahn, unvorhersehbaren Fahrverhaltens sowie technischer Unzulänglichkeiten (keine Beleuchtung, Bremsversagen etc). Kubanische Verkehrsteilnehmende verständigen sich im Straßenverkehr zum Teil durch ein System von Handzeichen, das für ausländische Personen zunächst nicht verständlich ist. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Es herrscht Alkoholverbot am Steuer sowie im Passagierraum eines Autos. Alkoholkonsum ist demnach auch für Mitfahrende verboten.  Bei Unfällen mit Personenschäden unter Beteiligung ausländischer Reisender kann es zu einer mehrwöchigen Ausreisesperre, evtl. auch zu Untersuchungshaft kommen. Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, werden gegen ausländische Fahrer zum Teil drakonische Haftstrafen verhängt. Es sind Fälle bekannt, bei denen Reisende mit unberechtigten Schadensforderungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs konfrontiert wurden. Der in Kuba angebotene gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für Mietwagen entspricht nicht europäischen Standards. Dies gilt insbesondere für die geringe Deckungssumme bei Personenschäden. Kubanische Staatsangehörige benötigen für jegliche Art privater Geschäfte eine Genehmigung der Behörden. Vor Unterbringung in Privathaushalten sollte nach der erforderlichen behördlichen Genehmigung gefragt werden, da sonst für Gastgeber und Gast rechtliche Konsequenzen zu befürchten sind.  Planen Sie ausreichend Zeit zwischen innerkubanischen und internationalen Anschlussflügen ein. Treffen Sie Vorsorge, falls Sie wegen Streichung oder Verspätung Ihres Fluges länger in Kuba bleiben müssen. Übernachten Sie nur in Hotels und privaten Pensionen (sog. „casas particulares“), die über eine staatliche Erlaubnis verfügen. Fahrten außerhalb der Städte sollten nur bei Tageslicht erfolgen, vermeiden Sie unbedingt Nachtfahrten. Fahren Sie immer defensiv, stellen Sie sich auf unerwartete Verkehrssituationen ein. Beobachten Sie die Benzinversorgungslage entlang Ihrer Reiseroute. Kontrollieren und dokumentieren Sie den Zustand Ihres Leihwagens bei Vorschäden (ggf. mit Fotos). Sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere auch bei Personenschäden, ggfls. durch Zusatzversicherungen. Führerschein Der deutsche Führerschein wird für touristische Aufenthalte anerkannt. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss der deutsche in einen kubanischen Führerschein umgeschrieben werden. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen stehen nicht unter Strafe. Jedoch ist die Toleranz in der Bevölkerung, vor allem im ländlichen Raum, gering. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Der Besitz geringer Mengen an Drogen kann mit drastischen Strafen geahndet werden und wird bei ausländischen Personen zudem als Drogenschmuggel angesehen. Das Strafmaß hierfür beträgt vier bis 30 Jahre Haft, auf besonders schwere Fälle steht die Todesstrafe. Zur strafrechtlichen Verfolgung nach Verkehrsunfällen siehe Reiseinfos - Infrastruktur/Verkehr. Wirtschaftliche Aktivitäten unterliegen in Kuba einer Vielzahl von Regulierungen und Beschränkungen. Insbesondere der Erwerb von Eigentum ist für ausländische Personen mit Touristenstatus nicht möglich. Verstöße gegen diese Vorschriften werden von den kubanischen Behörden mit zum Teil langen Haftstrafen geahndet. Dazu zählt auch der Erwerb von Eigentum über kubanische Mittler oder Familienangehörige. Politische Betätigung ist ausländischen Personen nicht gestattet. Beachten Sie die lokalen Gesetze, insbesondere hinsichtlich Drogen und wirtschaftlicher und/oder politischer Betätigung. Geld/Kreditkarten Es kommt immer wieder zu Einschränkungen bei der Bargeldversorgung an Geldautomaten, da diese entweder gerade nicht in Betrieb sind oder keine Verbindung zum internationalen Zahlungsverkehrsnetz haben. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in EUR mitzubringen. Der staatliche inländische Zahlungsverkehr wird mit CUP (Peso Cubano, oft auch „Moneda Nacional“ genannt) abgewickelt. Zunehmend wird auch von Touristen erwartet, mit lokalen Bezahlkarten zu zahlen. Daneben kann vielerorts mit ausländischen Kreditkarten oder mit sog. Prepaid-Geldkarten (siehe jeweils Hinweise unten) bargeldlos in Devisen bezahlt werden.  In der Praxis werden Zahlungen in privaten Geschäften oder Hotels für Dienstleistungen, Unterkünfte oder Restaurantbesuche vielfach in bar in EUR akzeptiert. Es wird empfohlen, Bargeld in EUR mitzubringen. An Bankautomaten und bei Zahlungen mit ausländischer Kreditkarte wird der offizielle Wechselkurs der kubanischen Zentralbank zugrunde gelegt. Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, muss aber ab einem Gegenwert von 5.000 USD deklariert werden. Bei Ausfuhr höherer Beträge ist vorab eine Genehmigung der kubanischen Zentralbank einzuholen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Es sind Fälle bekannt, bei denen der Umtausch nicht benutzter CUP am Flughafen vor Ausreise nicht möglich war. An funktionierenden Geldautomaten kann mit -Kreditkarten (VISA/Mastercard) Bargeld in CUP abgehoben werden. Dies gilt jedoch nicht flächendeckend für das ganze Land und nicht zu jeder Zeit. Debitkarten mit VISA/Mastercard-Symbol funktionieren häufig nicht. Debitkarten deutscher Banken (Girocard, mit V-Pay oder Maestro) werden in Kuba nicht angenommen. Eine Bargeldbeschaffung an Geldautomaten und in Wechselstuben (CADECA – „Casa de cambio“) ist mit diesen Karten nicht möglich.  Kreditkarten deutscher Banken werden in der Regel in allen größeren Hotels zur Bezahlung akzeptiert. Nicht akzeptiert werden durch ein US-amerikanische Institut ausgegebene Kreditkarten (z.B. American Express). Dies schließt die deutschen Tochtergesellschaften US-amerikanischer Institute ein. Es sind Fälle bekannt, in denen Kreditkarten auch deutscher/europäischer Banken nach Nutzung in Kuba gesperrt wurden. Es wird daher dringend empfohlen, vor Reiseantritt bei der eigenen Bank in Erfahrung zu bringen, ob Geldabhebungen/Zahlungen in Kuba problemlos möglich sind.  Touristen können auch sog. Prepaidkarten kaufen, mit der Waren und Dienstleistungen in frei konvertibler Währung (MLC) erworben werden können. Die Karten sind am Flughafen oder in den Wechselstuben CADECA erhältlich und können ausschließlich mit Bargeld in ausländischer Währung (keine USD) aufgeladen werden. Weitere Informationen bietet das kubanische Tourismus-Portal. In den sogenannten Devisenläden kann mit einer solchen Prepaidkarte und in der Regel mit einer ausländischen Kreditkarte bezahlt werden.  Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Alle Einreisenden müssen eine Erklärung mit Informationen zu Einreise und Zollangaben verpflichtend online innerhalb von 48 Stunden vor dem Check-in über das System D`Viajeros abgeben. Visum Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist nur mit Visum möglich. Die Beantragung des Visums ist ausschließlich online über das Portal eVisaCuba möglich. Laut Auskunft des kubanischen Tourismusministeriums ist bis voraussichtlich Dezember 2025 übergangsweise alternativ zum Visum auch noch die Einreise mit einer herkömmlichen Touristenkarte möglich, welche bei einigen Fluggesellschaften am Flughafen, kommerziellen Anbietern im Internet sowie einigen Reiseveranstaltern erworben werden kann. Die Verlängerung des Visums um weitere 90 Tage ist grundsätzlich möglich. Die Entscheidung darüber liegt im Einzelfall jedoch im Ermessen der kubanischen Behörden. Bei beabsichtigten längeren oder nicht touristischen Aufenthalten ist zwingend ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Wohnsitzland zu beantragen ist. Zur Ausstellung kann ein Einladungsschreiben verlangt werden. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt. Darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern unter Umständen die Mitnahme. Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit Reisende, die sowohl die deutsche als auch die kubanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen beachten, dass sie beim Aufenthalt in Kuba von den Behörden ausschließlich als kubanische Staatsangehörige betrachtet werden und kubanischen Maßnahmen wie z.B. der Wehrpflicht und der Einberufung von Reservisten unterliegen können. Die Benutzung kubanischer Reisepässe bei Ein- und Ausreise ist für diesen Personenkreis Pflicht. Eine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft bei eventuellen Haftfällen wird durch die kubanischen Behörden nicht gestattet. Minderjährige Probleme bei der Ein- und Ausreise ausländischer Minderjähriger, wenn diese nicht von beiden Erziehungsberechtigten begleitet werden, konnten bis jetzt nicht beobachtet werden. Minderjährige Reisende, die auch die kubanische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen dagegen zur Ausreise eine notarielle Genehmigung, wenn sie nicht von beiden Sorgeberechtigten auf ihrer Reise begleitet werden. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Erfassung biometrischer Daten Bei der Einreise nach Kuba werden am Flughafen im Rahmen der Kontrolle des Visums bzw. der Touristenkarte Gesichtsfotografien der Einreisenden gefertigt. Krankenversicherungspflicht Siehe Aktuelles Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise nach Kuba einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen. Ohne gültige Auslandskrankenversicherung bzw. ohne Vorauszahlung per Kreditkarte wird in Ausländerkliniken keine Behandlung vorgenommen. Die Kosten einer Behandlung können die in Deutschland üblichen übersteigen, siehe Gesundheit – Medizinische Versorgung. In normalen Krankenhäusern ist eine adäquate Behandlung, insbesondere schwerwiegender Fälle, meist nicht gewährleistet. Nach Auskunft kubanischer Stellen werden nicht alle Anbieter von Krankenrücktransporten akzeptiert. Es wird dringend empfohlen, sich vor der Einreise nach Kuba bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bzw. deren Auslandsdienstleister zu informieren, ob diese entsprechende Vereinbarungen mit Kuba geschlossen hat. Ohne eine gültige Vereinbarung erteilt die zuständige kubanische Stelle in der Regel Rettungs- oder Transportflügen keine Landegenehmigung. Auch dringend benötigte Rettungsflüge sind dann nicht möglich. Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt. Der Nachweis erfolgt in der Regel über die Versicherungspolice, den Versicherungsschein oder die Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) sollte eine zusätzliche aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens in spanischer Sprache mitgenommen werden. In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich vor der Abreise an die Botschaft von Kuba zu wenden. Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es werden Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben. Über den Leistungsumfang kubanischer Versicherungspolicen liegen keine Informationen vor. Ein- und Ausreise über die USA Achtung: Reisende, die sich - auch zu touristischen Zwecken - am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können nicht mit ESTA in die USA einreisen, sondern müssen vor Reisebeginn ein Visum beantragen. Dies gilt auch für Transitreisende, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten. Reisende sollten rechtzeitig vor Reisebeginn zu diesem Thema mit der zuständigen US-Vertretung Kontakt aufnehmen. Touristische Reisen direkt aus den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt, dies betrifft auch Kreuzfahrten aus den USA nach Kuba. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen aus den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn sie unter eine der 11 von den US-Behörden festgelegten Kategorien fallen, wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religiöse Aktivitäten. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Änderungen können sich kurzfristig ergeben. Kubareisende sind nach US-amerikanischem Recht verpflichtet, über ihre Reise, ihre Aktivitäten, Ansprechpartner usw. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, diese fünf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzulegen, um diesen die Prüfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu ermöglichen. Außerdem haben die US-amerikanischen Behörden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich tätigen kubanischen Staatsfirmen, auch Hotels, veröffentlicht, mit denen aus den USA kommende Reisende keine Geschäfte machen dürfen.  US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Pflichten zum Nachweis des erlaubten Reisezwecks auch bei Reisen von Kuba in die USA an. Nähere Informationen können nur die zuständigen US-Behörden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen. Auch einige US-amerikanische Fluglinien haben inzwischen entsprechende Hinweise veröffentlicht, so z. B. American Airlines.  Informieren Sie sich über die aktuellen US-Bestimmungen zur Ein- und Ausreise nach/von Kuba, diese können sich auch kurzfristig ändern. Einfuhrbestimmungen Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, muss aber ab einem Wert von 5.000 USD deklariert werden. Bei Ausfuhr von mehr als 5.000 USD ist vorab eine Genehmigung der kubanischen Zentralbank einzuholen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Es sollten stets nur Gegenstände zum persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden.  Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur für den persönlichen Bedarf eingeführt werden, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) können Zollabgaben erhoben werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Auslandsvertretung. Die Einfuhr von Funksprechgeräten, Satellitentelefonen, GPS-Geräten und Drohnen ist verboten bzw. bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen kubanischen Behörden. Laptops, Kameras und Mobiltelefone mit GPS-Funktion sind hiervon nicht betroffen. Auch E-Zigaretten dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z.B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten. Ausfuhrbestimmungen Bis zu 20 lose Zigarren dürfen ausgeführt werden, ohne Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu 50 Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Bei größeren Mengen muss die Originalrechnung, eines lizenzierten staatlichen Geschäftes vorgelegt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass sich die Zigarren in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden.  Detaillierte Informationen über die kubanischen Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind auf der Webseite des kubanischen Zolls erhältlich. Nehmen Sie keine Gegenstände aus Kuba mit, bei denen es sich um kubanisches Kulturgut handeln könnte. Dies kann auch auf Münzen älterer Prägung zutreffen. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658. Die Genehmigung kostet nur wenige CUP, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise. Gesundheit Siehe Aktuelles Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen zur Zika-Virus-Infektion. Denguefieber Dengueviren werden ganzjährig, insbesondere jedoch während der Regenzeit, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Oropouche-Fieber Oropouche-Fieber ist eine durch das gleichnamige Virus ausgelöste Infektionskrankheit, die ähnlich wie Dengue-Fieber mit plötzlichen Fieberanstieg, starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Gelenk- und Gliederschmerzen und selten einer Hirnhautentzündung verläuft. Die Erkrankung wird vorwiegend nachts über Stechgnitzen sowie Stechmücken übertragen. Eine Therapie oder Impfung existiert nicht. Es gibt Hinweise, dass eine Infektion mit Oropouche-Viren in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim ungeborenen Kind sowie zu Schwangerschaftskomplikationen oder Fehlgeburten führen kann. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Oropouche-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen. Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen während der Schwangerschaft und lassen Sie sich vor der Reise von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bzgl. einer Impfung individuell ärztlich beraten. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und wird seit 2012 v.a. aus den Provinzen Havanna, Guantanamo, Santiago de Cuba, Granma, Camaguey sowie Cienfuegos vereinzelt auch bei Touristen gemeldet. Eine Erkrankung kann gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten. Ciguatera Ciguatera ist eine Fischvergiftung, die nach dem Verzehr von Meeresfischen in tropischen Gewässern auftreten kann. Insbesondere von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufnehmen, die auch bei Menschen zu schweren Vergiftungen führen können. Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken, siehe Ciguatera. Beachten Sie lokale Warnungen. Tollwut Tollwut ist eine Viruserkrankung, die eine Gehirnhautentzündung verursacht. In Kuba kann Tollwut zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden. Ohne Schutzimpfung oder Postexpositionsprophylaxe nach Ansteckung verläuft eine Tollwutinfektion fast immer tödlich, siehe Tollwut. Vermeiden Sie den Kontakt zu streunenden Tieren. Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf. Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung ärztlich beraten. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass eine Postexpositionsprophylaxe im Land nicht sicher verfügbar ist. Medizinische Versorgung Siehe Aktuelles Es gibt in Kuba kein verlässliches Rettungssystem, d.h. es kann weder davon ausgegangen werden, dass eine wie in Deutschland übliche maximale Alarmierungszeit eingehalten wird, noch, dass sich an Bord des Rettungsfahrzeuges immer ausreichend qualifizierte Rettungsassistenten bzw. Ärzte befinden. Medizinische Behandlung für Ausländer ist in Kuba nur in speziellen Ausländerkrankenhäusern bzw. Ausländerabteilungen von Krankenhäusern vorgesehen. Bei akuten Notfällen wird prinzipiell auch in anderen Krankhäusern eine (kostenpflichtige) Erstbehandlung vorgenommen. Die Kosten können die in Deutschland üblichen übersteigen. Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist, insbesondere in vielen ländlichen Gebieten, häufig nicht mit europäischen Standards vergleichbar. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

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